Welche Strafe droht mir vom Gericht wirklich?


03.01.2020, 18:20

Ich bin M/14

4 Antworten

Es ist unwahrschinlich, dass du eine Freiheitsstrafe kassierst. Lass es dir eine Warnung sein! Einmal drückt der Strafrichter vlt. noch alle Augen zu; wenn du wiederholt in Erscheinung trittst, wird es schnell ruppiger.

Zur Anwendung kommt Jugendrecht. Da ist es nahezu unmöglich eine Prognose zu treffen. Es kann von einer Ermahnung bis zur Jugendstrafe alles dabei sein.

Was dir vorgeworfen wird ist offenbar ein gewerbsmäßiger Betrug. 300 Fälle sind eine enorme Anzahl. Um dir das mal vor Augen zu führen: für die Gewerbsmäßigkeit gibt es pro Fall eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten - bei einem Erwachsenen. Was dann durch die Anwendung der Gesamtstrafenregeln übrig bleibt kann ich jetzt nur raten. Aber das ist für dich eh egal; es sollte dir nur vor Augen führen, dass es dabei nicht um Pillepalle geht.

Du solltest auf jeden Fall mit der Jugendgerichtshilfe sprechen. Das ist meistens vorteilhaft, niemals nachteilig. Aber das wird dir ein erfahrener Verteidiger auch sagen.

Vorausgesetzt du bist geständig und zeigst Reue - und unter Berücksichtigung der Anwendung von Jugendstrafrecht - , vermute ich:

9 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu 500 Sozialstunden.

Grinzz  04.01.2020, 09:05
9 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu 500 Sozialstunden.

Ähm... das ist dann doch eher unwahrscheinlich. Dem FS hilft es nicht, wenn sich juristisch interessierte Laien als Anwälte ausgeben und unsubstantiierte Beiträge zu Themen schreiben, von denen sie noch dazu keine Ahnung haben.

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AnwaltMoral  04.01.2020, 09:24
@Grinzz

Unwahrscheinlich? Hast du die Vielzahl an Fällen gelesen? Nur weil er erst 14 ist? Was glaubst du denn was passiert? 4 Wochen Jugendarrest? Komm in der Realität an Junge!

Ich gebe mich nicht als Anwalt aus, ich bezeichne mich nicht mal ( einzeln ) so.

Dem Fragesteller hilft es am wenigsten, wenn ordentliche, realistische Antworten durch Kommentargeber verunstaltet werden, die einen Drogenähnlichen Accountnamen, und ein Profilbild haben, was an ein 13 jähriges Minecraftkiddie erinnert.

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Grinzz  04.01.2020, 10:33
@AnwaltMoral
Unwahrscheinlich? Hast du die Vielzahl an Fällen gelesen? Nur weil er erst 14 ist? Was glaubst du denn was passiert? 4 Wochen Jugendarrest? Komm in der Realität an Junge!

Hättest du auch nur rudimentäre Kenntnisse des Jugendrechtes wüsstest du, dass eben dieses nicht tat- sondern täterbezogen ist. Es kommt also auf die Tat selbst, auf die Vielzahl der Taten, auf deren Mindest- oder Höchststrafen auf die Qualifikationen oder Strafzumessungsregeln überhaupt nicht an. Es geht einzig um den Erziehungsbedarf des Täters. Es kann durchaus vorkommen, dass bei einem Täter überhaupt kein Erziehungsbedarf gesehen wird, sodass es für ihn auch keine Strafe gibt. Es kommt eben nicht auf die Tat an. Die Bewertung des Unrechts der Tat ist dem Erwachsenenstrafrecht entnommen.

Ob hier eine Jugendstrafe überhaupt - und falls ja auch noch in Höhe von 9 Monaten - realistisch ist, kann hier ohne nähere Kenntnis des Täters niemand sagen. Auch ein sich selbst profilierender Blender nicht, der vorgibt in der Realität angekommen zu sein ohne auch nur zu wissen worüber er redet...

Ich gebe mich nicht als Anwalt aus, ich bezeichne mich nicht mal ( einzeln ) so.

Das wird bei deinen Nicknamen (AnwaltMoral und JuristMoral) ja auch gar nicht suggeriert... Nein, wie gut, dass du dich bereits bei der Namensgebung sehr weit von Assoziationen zum Juristentum entfernt hast, damit jedem gleich auffällt, dass du von Jura keinen blassen Schimmer hast...

Dem Fragesteller hilft es am wenigsten, wenn ordentliche, realistische Antworten durch Kommentargeber verunstaltet werden (...)

Stimmt. Und wo ist das passiert? Ich finde es bei den Antworten dieser Frage nämlich nicht. Was ich finde sind strunzdoofe Antworten, die jedweder Grundlage entbehren und einer juristischen Überprüfung nicht standhalten - und deren Verfasser, die sich als allwissende Juristen ausgeben, obwohl sie weder das eine noch das andere sind.

Den Rest deiner provozierenden Antwort lasse ich unkommentiert - und werte sie als Kompliment 😉

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Lässt sich so nicht sagen.

Erstens bist du an der Grenze zur strafunmündigkeit, es könnte also sein das deine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran kommen.

Dann spielt dein soziales Umfeld eine Rolle.

Deine Schullaufbahn wird auch berücksichtigt.

Bist du ein Streber?

Auf den Kopf gefallen scheinst du ja nicht zu sein.

usw

Grinzz  03.01.2020, 20:26
(...) es könnte also sein das deine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran kommen.

Könntest du das einmal näher ausführen? Ich habe im ganzen StGB keine Straftat in dieser Richtung gefunden.

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WalterMatern  04.01.2020, 00:10
@Grinzz
Fakes in mehr als 300 Fällen begangen. Den Gewinn habe ich auch nicht versteuert, also Steuerhinterziehung.

Wir können hier nur grobe Einschätzungen machen.

Wie lange benötigt man für 300 Fälle.

Wie hoch ist der "Gewinn"?

Waren die Eltern nicht erstaunt über die Menge an Geld welche dem (12 -13 jährigen) Sohn zur Verfügung stand?

Nutzung des Internets: Eltern haften für ihre Kinder? - n-tv.de

https://www.n-tv.de/ratgeber/Eltern-haften-fuer-ihre-Kinder-article20155639.html

Eltern haften für ihre Kinder - dieser Hinweis findet sich oft auf Spielplätzen. Nun, auch das Internet ist eine Spielweise, auch wenn die Nutzer hier meist schon etwas älter sind.

Im verhandelten Fall hätte der Vater im Rahmen seiner Aufsichtspflicht also auch die Hardware der Kinder kontrollieren müssen. Der Erziehungsberechtigte muss demnach auch auf der Festplatte konkret nach dem urheberrechtlich geschützten Werk beziehungsweise den diesbezüglichen Dateien suchen. Da dies unterblieb, befand das AG, dass der Vater den Lizenzschadensersatz sowie die Anwaltskosten zu zahlen habe. 

Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

https://www.it-recht-kanzlei.de/eltern-haften-im-internet-für-kinder.html

Die Beklagten stellten eine Pflichtverletzung in Abrede. Ihre Tochter sei - was das Internet betreffe - versierter als sie. Sie habe in der Schule einen IT-Kurs belegt. Bislang sei es zu keinen Verstößen gekommen. Der Zugang zum Internet sei für Eltern heutzutage schlechthin nicht zu kontrollieren. Das Gericht gab jedoch der Klägerin Recht

Die Beklagten zu 1 und 2 haben nichts dazu vorgetragen, dass, wann und wie eine derartige Überwachung stattgefunden hat. Sie haben auch keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass eine laufende Überwachung ausnahmsweise entbehrlich war. […]“/

Haftung - wer zahlt von Kindern verursachte Schäden?

https://www.gewuenschtestes-wunschkind.de/2014/06/elternhaftung-wer-haftet-fuer-schaeden-die-kinder-verursachen-haftung.html

"Eltern haften für ihre Kinder" ist rechtlich gesehen eigentlich Unsinn - Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie können allenfalls wegen der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein - auch wenn das am Ende auf das Gleiche hinaus läuft

Es kommt dabei also durchaus maßgeblich auf das Kind und die Situation an. Wuselige Entdecker benötigen mehr Aufmerksamkeit, als ruhige und bedächtige Kinder.

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Grinzz  04.01.2020, 09:00
@WalterMatern

Du hast wunderbare Beispiele für das Zivilrecht herausgesucht. Aber deine Lösungen gehen leider auch völlig an der Frage vorbei.

Dem FS ging es um das Strafrecht. Und in diesem Kontext gibt es keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Eltern können nicht für den Unsinn des Kindes bestraft werden - abgesehen von Fahrlässigkeitstatbeständen, die hier aber nicht vorhanden sind.

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WalterMatern  04.01.2020, 10:33
@Grinzz

Erstens interessiert deine Meinung nicht.

Relevant ist einzig was der Richter entscheidet.

Die Geschädigten haben sehr wohl das Recht im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage sich den Schaden von den Eltern ersetzen zu lassen.

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Grinzz  04.01.2020, 10:37
@WalterMatern
Erstens interessiert deine Meinung nicht.

Und deine interessiert schon?

Relevant ist einzig was der Richter entscheidet.

Und der Strafrichter wird keine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren mitentscheiden. Selbst ein Adhäsionsverfahren ist hier nicht zulässig.

Die Geschädigten haben sehr wohl das Recht im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage sich den Schaden von den Eltern ersetzen zu lassen.

Das habe ich auch nie bestritten. Dennoch bezieht sich die Frage nicht darauf.

Die Frage "Was fressen Elefanten?" mit "Meine Schuhgröße ist 41" zu beantworten ist ebenso nicht zielführend 😉

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WalterMatern  04.01.2020, 11:24
@Grinzz
Dennoch bezieht sich die Frage nicht darauf.

Meine Antwort ist insofern korrekt als ich davon ausgehen kann das ein 14 jähriger nicht im Detail weiß worin sich Straf- und Zivilrecht unterscheiden.

Ich darf also davon ausgehen, den Fs interessiert mit welchen Folgen er für sein Handeln rechnen muss.

Wie stand es in einem der Artikel?

Eltern haften für ihre Kinder" ist rechtlich gesehen eigentlich Unsinn - Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie können allenfalls wegen der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein - auch wenn das am Ende auf das Gleiche hinaus läuft
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