Vorausgesetzt du bist geständig und zeigst Reue - und unter Berücksichtigung der Anwendung von Jugendstrafrecht - , vermute ich:

9 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu 500 Sozialstunden.

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Das kann ein Verstoß gegen § 1631 BGB sein. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

Das Problem ist: als Kind wird man fast nie ernst genommen. Alle glauben immer den Eltern und sagen: "Ach, der meint es nicht so." "Ist schon nicht so schlimm." Usw. .

Deswegen mach eins: merke dir für später, auch wenn du 25 Jahre alt bist, wie dein Vater immer zu dir gewesen ist. Du musst dir das tief einprägen und niemals vergessen.

Ich würde diesem Typen niemals verzeihen. Ihm nimmt ja auch niemand sein Handy oder sonstiges weg, nur weil einer eine andere Auffassung hat.

Kinder sind nicht die Spielbälle ihrer Eltern. Solche Väter und Eltern sind Abschaum. Sie merken nicht, wie sehr sie ihre Kinder damit verletzen. Zu Hause sollte ein geborgener Rückzugsraum sein. Und keiner von elterlichen Schikanen.

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Sind keine 100 € wert. Kosten nur so viel, weil es von Nike ist. Die Beschaffenheit und das Material - das sind maximal 40 € . Mehr ist der nicht wert.

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Abartig widerlich und ein Verstoß gegen unter anderen § 1631 BGB , sowie § 240 StGB in Verbindung mit Artikel 4 Grundgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

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Abgesehen davon das sich die Frage leicht trollig und diskreditierend gegenüber Wohnungslosen liest:

Grundsätzlich muss ein Alg - Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz den üblichen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Hat er jedoch weder eine feste Wohnung, noch eine Bankverbindung, muss er sich dem Grunde nach nicht um Arbeit bemühen. Das geht aber längstens 6 Monate so.

Denn auch Menschen die in Obdachlosenunterkünften oder Ferienwohnungen leben und Alg 2 beziehen, müssen nach spätestens 6 Monaten eine feste Wohnung vorweisen, andernfalls sie nur noch die normalen Kosten der Unterkunft gezahlt bekommen.

Daraus schlussfolgere ich, dass man deinen Zustand - wie er jetzt ist - maximal 6 Monate toleriert.

Was deine Sachbearbeiterin zu dir sagte, verstößt gegen interne Richtlinien und kann eine strafbare Beleidigung darstellen. Es ist definitiv menschenverachtend.

Zur Not musst du eine Feststellungsklage beim Sozialgericht einreichen, ob man von dir trotz Obdachlosigkeit verlangen darf, dass du dich bewirbst.

Ich würde gerne wissen, wie es zu der Obdachlosigkeit gekommen ist. Je nachdem, muss dir das Jobcenter nämlich bis zu 6 Monate gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB 2 unangemessen Kosten der Unterkunft zahlen.

Auch für Pensionen, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Auch 50 € pro Nacht.

Aber dazu musst du erst einmal die Vermieter dessen von deiner Situation überzeugen. Die müssen dich ja auch wollen und die ersten Tagen sehr tolerant sein, da die Zahlung ja einige Tage in Anspruch nimmt.

Auf keinen Fall darfst du die Übernahme der Pensionskosten zuvor beim Jobcenter beantragen. Denn Fälle von § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB 2 werden - wenn - dann übernommen, aufgrund der tatsächlichen Situation.

Beantragst du das vorher, dann war es das für dich. Denn das wird immer abgelehnt und du hast auch vor Gericht keine Chance. Also erst beantragen/Rechnung vorlegen, wenn du in einer Unterkunft wohnst.

Fälle wie vorgenannt sind Haftentlassung, wenn diese mindestens 6 Monate angedauert hat oder kürzer war, und man dem Jobcenter nachweisen kann, dass einem in der Zeit die Wohnung gekündigt wurde.

Bei Brand der Wohnung und dessen Unbewohnbarkeit.

Wenn dich eine dritte Person aus ihrer Wohnung geschmissen hat, in der du kein Bleiberecht hattest.

Wenn du sonstwie möglichst unverschuldet obdachlos geworden bist.

Die meisten Jobcenter streuben sich aber entschieden, unangemessen Unterkunftskosten zu leisten.

Und wie geschrieben: du musst erst einmal einen Vermieter finden, der dich nimmt, diesen überzeugen das du nicht zahlen kannst, das Jobcenter alle Kosten übernimmt, diese aber immer erst überweist, wenn eine ordentliche Rechnung vorgelegt wird.

Die Rechnung muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • deinen vollständigen Namen, Wohnort, ggfs. Geburtsdatum Mieter
  • Mietzeitraum von bis, enden sollte er immer am Monatsende
  • Kosten pro Nacht
  • Kosten gesamt
  • Angabe "ohne Frühstück"
  • Steuernummer des Vermieter
  • Bankverbindung des Vermieter
  • Datum und Ort
  • Unterschrift des Vermieters
  • Stempel des Vermieters

Sieh zu das du dich bei der Caritas oder ähnliches rasieren, duschen und einkleiden kannst.

Sofern du kein Troll bist - alles Gute.

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Absolut unterirdisches Lokal

Ist rechtlich absolut unbedenklich.

Sieh aber zu, dass du dieses Lokal nur mündlich öffentlich runter machst.

Kritisierst du es schriftlich öffentlich, dann immer sachlich ohne Emotionen, in etwa:

Lasst auf jeden Fall die Finger davon. Definitiv nicht zu empfehlen. Ganz schlechter Service. Einmal und nie wieder. Usw. .

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Durchaus ja. Deine Schwester muss dann aber mit dem Schein, den du bei der Kontrolle erhalten hast, und ihrer gültigen Fahrkarte zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens und die Fahrkarte nachzeigen.

In dem Fall darf das Unternehmen nur noch eine Bearbeitungspauschale verlangen. Nach meiner Auffassung maximal 3 € .

Sie soll den Schein und die Fahrkarte schnellstmöglich, spätestens 10 Tage nach der Kontrolle, vorzeigen. Sonst könntest du Probleme bekommen.

Sei so nett, in Zukunft keine Leistung mehr zu erschleichen ( "schwarzfahren" ) . Ist eine Straftat ( § 265a StGB ) .

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Es war ein grob unhöfliches, dämliches und anti-pädagogisches Verhalten deiner Lehrerin.

Sie meinte dich vor der Klasse runter machen zu müssen, obwohl sie weiß das du schüchtern bist. Und fühlte sich dann noch cool.

Die ganzen Bibikinder ( deine Mitschüler ) lachen dann auch noch, obwohl das Gesagte der Lehrerin dem Grunde nach absolut unlustig war.

Schon zu meiner Schulzeit in den 1990er Jahren lachten Mitschüler über jeden Müll. So wie heute junge Leute über unlustiges Zeugs von Fame - YouTubern reden. Schrecklich.

Du solltest niemals einem Lehrer deine Handynummer geben. Niemals. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

Dich über die abartige Lehrerin zu beschweren, bringt gar nichts. Denn Schuldirektoren verteidigen ihre Schule bis auf`s Blut.

Wenn du dich an der Tante rächen willst:

Nimm eine Packung Mehl mit in die Schule. Diese Packung Mehl tust du vorher in eine passende kleine Mülltüte ( 20 Liter oder kleiner ) . Damit keine Mehlspuren in deiner Schultasche bleiben.

In einem günstigen Moment verteilst du die Packung Mehl auf und in der Tasche der Lehrerin, sofern das möglich ist. Achte darauf, dass deine Schuhe und deine Kleidung kein Mehl abbekommen.

Achte aber wirklich darauf, dass du freie Bahn hast und dich niemand sieht.

Nach der Aktion ist es sehr wichtig, dass die Packung Mehl und die dazugehörige Mehltüte unverzüglich aus dem Klassenraum verschwindet. Entsorge sie irgendwo unauffällig, wo sie keiner so schnell findet.

Wirfst du sie in einen Papierkorb, dann so das man sie von außen nicht sofort sieht.

Und verhalte dich ganz normal. Nicht zu aufmerksam, aber auch nicht betont desinteressiert. Denn dann wird der Verdacht niemals auf dich fallen. Keiner traut dir das zu. Innerlich kannst du dich dann feiern.

Was wollt ihr anderen User von mir? Das ist keine Sachbeschädigung und die Lehrerin hat es verdient! Fragt euch mal, wie es der Fragestellerin geht! Die fühlt sich zutiefst gedemütigt.

Sie suchte per Whatsapp freundlich Rat und was macht die Lehrerin? Sie macht sie völlig gefühlskalt runter.

Hoffentlich landet die Lehrerin alsbald im Rollstuhl. Dann ist sie diejenige, die rum heult.

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Sachbeschädigung nach § 303 StGB und Bedrohung nach 241 StGB . Du bist - nach einem Kommentar von dir hier - 24 Jahre alt und nicht vorbestraft.

Also eine Geldstrafe. Sehr gut möglich über einen Strafbefehl. Höhe unklar.

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Hier muss jemand der sich auskennt die Sicherung raus nehmen, die Plastikverkleidung der Steckdose abmontieren, mit einem Phasenprüfer testen ob Strom anliegt, dann die Steckdose raus nehmen, prüfen ob alle Kabel richtig montiert sind, gegebenenfalls die Schrauben lösen und wieder fest ziehen, oder einfach nur nachziehen, und dann müsste es wieder gehen.

Die Stromzufuhr hat sehr wahrscheinlich nichts mit dem kaputten Plastik zu tun. Wahrscheinlich ein Wackelkontakt.

Schau mal wo euer Sicherungskasten ist. Meist im Flur in der Nähe der Wohnungstür. Oft mannshoch und mit einer weißen Tür. Diese öffnest du. Siehst du am inneren der Tür oder an den Sicherungen die Beschreibungen wie "Wohnzimmer" , "Bad" usw. ?

Wenn ja, dann drücke den Schalter der Sicherung zu deinem Zimmer runter und wieder rauf. Danach testest du beide Steckdosen wieder und gibst hier bescheid.

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Du beantwortest dir doch deine Fragen schon selbst. Wenn deine Leistungen bis 31.12. bewilligt worden, wie sollst du dann selbige noch im Januar erhalten können? Das ist doch gar nicht möglich.

Das Alg 2 - Geld kann auch gar nicht am 30.12. oder am 27.12. auf deinem Konto gewesen sein. Denn zu dem Zeitpunkt wird nur Alg 2 für den Monat Januar gezahlt. Du jedoch hast noch keinen Anspruch auf Alg 2 ab Januar.

Einen Weiterbweilligungsantrag muss man rechtzeitig 4 bis 8 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abgeben, um einen nahtlosen Übergang ohne Probleme zu schaffen.

Du hättest den Weiterbewilligungsantrag also schon Ende November stellen sollen.

Das Gute ist: Anträge auf Alg 2 ( gleich ob Haupt oder Weiterbewilligung ) wirken auf den ersten des Monats zurück. Du kannst wirksam für den Januar also auch noch einen Antrag am 31.01.2020 stellen.

Es liegt bei dir demnach daran, dass du schlicht kein Geld bekommst. Den Weiterbewilligunsantrag solltest du auch abgeben, nicht nur ausfüllen. Und dann kann es 3 Tage oder auch 3 Wochen dauern, eh er bearbeitet wurde.

Kannst beim Jobcenter um Dringlichkeit bitten.

Deine Bekannten haben sicherlich schon früh 9 Uhr auf dem Konto geschaut, gesehen - es ist nicht drauf, und dachten - es kommt nichts mehr an diesem Tag. Für so viel Unwissenheit kann weder das Jobcenter, noch die Bank etwas.

Geld von Behörden kann die Bank von 7 bis 20 Uhr gutbuchen. Meistens jedoch bis 17 Uhr.

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Wer hat dir denn den hier zu sehenden Brief geschickt, wo du das Geld auf das Konto der Inkassofirma zahlen musst?

Die BVG, die dir Ratenzahlung genehmigt, aber möchte das du auf das Konto der Inkassofirma ( anstatt auf das Konto der BVG ) zahlst? Und obwohl du dies fristgerecht getan hast, dir jetzt die Inkassofirma aufhetzt?

Oder die Inkassofirma, die zunächst von Inkassogebühren abgesehen hat, dir Raten gewährte und nun sinnigerweise Gebühren berechnet?

Wenn ich den Brief rechts anschaue, mit Besucheradresse usw. , dann ja wohl die BVG .

Abgesehen von der wahrscheinlich juristisch falschen Verfahrensweise durch die BVG, liegt hier offenbar auch noch unzulässiges Firmeninkasso vor.

Die BVG hat eigene Mahnabteilungen. Was sollte ein Inkassobüro anders machen als diese?

Zahle nur die restlichen 20 € . Die Inkassogebühren sind hier offenbar unbegründet. Die BVG hält sich nicht an ihre eigene mit dir geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung. Total krank.

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