Widerspruch Mahnbescheid?

2 Antworten

Moin,

das Problem wird sein, dass du nicht angekreuzt hast, dass du automatisch möchtest, dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird, sondern dass du den separat beantragst oÄ. Dadurch kann es dazu kommen, dass die paar Tage in der Zwischenzeit noch genutzt werden können, wenn der Richter sozusagen noch nicht „in Gang“ gesetzt wurde. Also durchaus noch legitim.

hasenfuss333 
Fragesteller
 26.04.2020, 17:43

doch hatte ich, Vollstreckungsbescheid war beiliegend zu dem Schreiben vom Mahngericht Stuttgart, es stand darauf, dass ich ab 15.04. Vollstreckung beantragen kann.

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EphraimUlk  26.04.2020, 18:05
@hasenfuss333

dann Wird der Widerspruch gegen den MB als Einspruch gegen den VB gewertet. Ist ebenfalls legitim.

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Die zwei Wochen sind keine Ausschlussfrist. Ein Vollstreckungsbescheid kann nicht mehr beantragt werden, sondern nur das streitige Verfahren (normaler Zivilprozess). Hierfür würde ich einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn du diesen Schritt gehen willst.

hasenfuss333 
Fragesteller
 24.04.2020, 15:30

Verstehe ich nicht wirklich, die Rechtsanwältin hat die Frist nicht eingehalten zu widersprechen. Die Fristen sind doch dazu da, eingehalten zu werden.

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Ronox  24.04.2020, 17:47
@hasenfuss333

Es gibt aber keine Frist in dem Fall. Davon wird zwar gerne gesprochen, aber es handelt sich vielmehr um eine quasi Sperrfrist bis zur Möglichkeit zur Stellung des Antrages auf Erlass des Vollstreckungsbescheids.

Im Prinzip ist es auch egal, denn spätestens gegen den Vollstreckungsbescheid wäre dann Einspruch eingelegt worden.

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