Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

7 Antworten

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Hallo Isabell,

ein Strafbefehl erspart dem Angeklagten letztendlich das persönliche Erscheinen vor Gericht und somit Kosten.

Permanent überlastete Gerichte profitieren selbstverständlich auch vom Erlass eines Strafbefehls.

Bei der Entscheidung für oder gegen einen Widerspruch, solltest du diese drei Optionen gegeneinander abwägen:

Was habe ich? - Einen Strafbefehl über 450,- EUR / 15 Tage Knast

Was kann ich hinzu gewinnen? - Weniger Tagessätze /Einstellung

Was kann ich verlieren? - Mehr Tagessätze, Höhere Kosten

Strafbefehlsverfahren – Ein vereinfachtes Verfahren

Im Folgenden kannst du dir prinzipiell einen guten Überblick verschaffen.

Hier findest du u.a. auch Musterschreiben zur Formulierung eines Einspruchs - falls du dich doch dazu entschließen solltest.

https://www.anwalt.org/strafbefehlsverfahren/

Ohne eine anwaltliche Beratung halte ich das Verlustrisiko in Bezug auf den jetzigen Strafbefehl für unverhältnismäßig hoch.

Um das Ganze abzukürzen:

Wenn du den Tatvorwurf einräumst, solltest du auf einen Einspruch verzichten.

Der Richter hätte den Strafbefehl nicht unterschrieben, wenn er nicht davon ausgehen würde, dich auch in einer mündlichen Gerichtsverhandlung verurteilen zu können.

Dein Einspruch hätte zur Folge, dass die Sache vor einem Gericht verhandelt wird.

Um Erfolg zu haben, muss der Vorsitzende entscheiden, dass sich sein Richter-Kollege geirrt und ein Fehlurteil erlassen hat.

  • Bis jetzt liegen die Gebühren bei 70,- EUR.
  • Ein Urteil nicht gelesen, sondern gesprochen kosten das Doppelte!

Bei der Berechnung der Tagessätze ist man von einem Einkommen von mtl. 900,- EUR ausgegangen.

450,- EUR, also 50 % deines Einkommens kannst du wahrscheinlich nicht auf einmal zahlen.

Mein Tipp:

  • Eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft vereinbaren
  • Sozialstunden in gemeinnützgen Einrichtungen anbieten

Sorry, ich wollte dich nicht zu texten.

Leider kenne ich Fälle, in denen sich die Tagessätze fast verdoppelt haben, zzgl. der Gerichtskosten, zzgl. Zeugengeld.

Tipp:

Sind die Vorwürfe haltlos - geh auf jeden Fall in den Widerspruch!

Dann nämlich kann man dir auch tatsächlich nichts nachweisen und dem entsprechend auch nicht verurteilen.

Ich hoffe, das eine oder andere konntest du für deine Strategie nutzen.

Viel Erfolg!

danke dir erstmal. In der Tat bin ich komplett daneben wie ich mich entscheiden soll Dann war ich damit den ganzen Tag beschäftigt Diese Form der mir gegebenen Möglichkeiten zu Protokoll zu geben und diese morgen per Post zu verschicken. Die Unterschrift des Richters ist nicht handgezeichnet sondern mit zwei Stempeln versehen ob das einen Unterschied macht, weiß ich jedoch nicht. Wenn du bereit wärst dir das von mir geschriebene zu lesen und mir sagen könntest ob oder besser nicht, wäre ich dir sehr dankbar. Da meine letzte Option dann den Strafbefehl wenn dieser rechtskräftig ist und mir die Rechnung zugestellt wird, diese dann zu bezahlen. Danke erstmal im voraus.

Ich gebe zu den mir rechtens zur Last gelegten Vorwurf einer Straftat, Amphetamine in zwei Fällen über das DarkNet gekauft zu haben und akzeptiere durch mein Verschulden die daraus resultierende  Geldstrafe.

Dennoch möchte ich Einspruch einlegen. Dieser beschränkt sich ausschließlich auf, die Höhe der Tagessätze, der festgesetzten Geldstrafe zu beschränken.

Die Möglichkeit nach einem Schuldeingeständnis möchte ich nutzen und einer Entscheidung ausdrücklich im Beschlussweg zustimmen.

Begründung:

Ich bin gelernte Fachkraft für Lager & Logistik. Derzeit erwerbslos.

Durch einen tragischen Unfall im Dez. 18 wurde mein Zeigefinger durch eine Hundebiss Fraktur erheblich in Mittleidenschaft gezogen. Die eingereichte Klage ist noch am Laufen. 

Ich bin seit dieser Zeit in psychologischer Behandlung. Dazu kommt das ich nicht weiß welche Tätigkeit ausüben kann, denn der Finger ist verkürzt, verdickt, krumm, zu 70% versteift und durch die Infektion irreparabel. 

Ich bekomme kein Arbeitslosengeld und keine Sozialhilfe.

Ich bekomme einzig und allein von meinem Mann ein monatliches Haushaltsgeld von 900 €.

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@Isabell72

Hallo Isabell,

ich kann dir wirklich nur empfehlen, den Einspruch gegen den Strafbefehl und dessen mögliche Folgen mit einem Anwalt zu besprechen.

Ich bekomme einzig und allein von meinem Mann ein monatliches Haushaltsgeld von 900 €.

Aufgrunf dieser 900,- EUR wurde die Hohe des Tagessatzes festgelegt.

Das heißt, du musst diesen Betrag irgendwann als Einkommen angegeben haben.

Fazit:

Wenn es sich um ein Haushaltsgeld handelt muss hiervon natürlich auch der Lebensmittelunterhalt deines Mannes und ggf. gemeinsamen Kosten bestritten werden.

Du könntest also Erfolg haben und die Beurteilung des Haushaltsgeldes anfechten.

Die Frage ist nur, ob das Gericht dann nicht vom tatsächlichen Einkommen deines Mannes ausgeht, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde. Das weiß ich leider nicht.

Aber was hast du gewonnen, wenn die Tagessätze tatsächlich um 10,- EUR reduziert werden, du dafür aber die Anwalts- und Gerichtskosten tragen musst.

Wie gesagt. Die Gebühren bei einer Gerichtsverhandlung betragen bereits 140,- EUR.

Das Risiko besteht, dass die Tagessätze deutlich erhöht werden.

Beispielrechnung:

Du zahlst 10,- EUR weniger, dafür erhöhen sich die Tagessätze von 15 auf 20 Tagessätze.

20 Tagessätze a 20,- EUR = 400,- EUR

zzgl. 140,- EUR Gebühren = 540,- EUR

zzgl. Anwaltskosten.

Das mit deinem Unfall tut mir leid. Auch das du dich in ärztlicher Behandlung befindest.

Allerdings glaube ich nicht, dass sich dies im Bezug auf die Strafe positiv auswirken wird.

Ich halte das Risiko am Ende mehr zahlen zu müssen im Bezug auf das, was du ggf. sparen kannst zu hoch.

Das es zu einer Verurteilung kommen wird steht wohl außer Frage. Das heißt, dass die dir auf jeden Fall die Verfahrenskosten, sowie Zeugengeld auferlegt werden.

Unterm Strich wirst du glaube ich nicht viel sparen können.

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@heurekaforyou

Danke dir für deine Mühe und Ausführung. Ich habe den Entschluss gefasst die Frist eines Einspruches ablaufen zu lassen. Wenn es dann Rechtskräftig geworden ist und mir die Rechnung zugestellt wird, werde ich die 450€ überweisen und die Sache ist dann erledigt. Das mit dem Unfall braucht dir nicht Leid tun, da mein kleiner Hund lebt und ich noch 9 funktionelle Finger habe. Danke dir nochmal für dein Engagement und dir alles Gute.

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Ich hatte zwar auch schon mit der Polizei zu tun und kenne mich deshalb ein wenig mit der Zeit vor einem Straferlass aus. Alles was danach kommt, kann ich leider nicht viel zu sagen.

Also grundsätzlich muss ein Richter nicht zustimmen, kann aber, wenn er das Ganze eben logisch findet. Also sehr laienhaft ausgedrückt: Er hält die Beweislast für ausreichend. Sprich, er unterschreibt nicht jeden Wisch. Wie das aber in der Praxis aussieht, kann ich nicht sagen.

Du kannst zwar Einspruch einlegen, so wie ich das aber gelesen habe, kann (oder wird?!) es dann wohl zu einer Hauptverhandlung kommen.

Falls du schuldig bist bzw. keine Rechtsschutzversicherung hast, dann werden die 450€ also günstiger als alles was danach auf dich zu kommt kommt. Denn der Anwalt wird dich was kosten und eine mögliche Verhandlung, die du ja praktisch erzwingst wird dir sicherlich auch zur Lust gelegt.

Alles unter dem Vorbehalt, da ich kein Jurist bin. Aber du machst mir jetzt nicht unbedingt den Eindruck, dass du unschuldig bist und ich gehe jetzt auch nicht davon aus, dass du gewillt bist einen Anwalt einzuschalten, weshalb du vllt erwägen solltest das zu zahlen.

Viel Glück!

Danke dir, hast mir sehr geholfen ;)

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Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Die Staatsanwaltschaft stellt einen Antrag auf Erlass eine Strafbefehls. Wenn der Richter hinreichend Überzeugt ist erlässt dieser einen Strafbefehl. Ist er von den Anschuldigungen nicht überzeugt kann er diesen Antrag ablehnen.

In deinem Fall ist die Faktenlage scheinbar ausreichend, dass der Richter einen Strafbefehl erlassen hat.

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder?

Lichter von dem Paket und Inhalt vermutlich. Woher sollte denn auch jemand ein Bild von dir haben?

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?

Das was bei den Ermittlungen in Erfahrung gebracht wurde. Irgendjemand muss ja das Paket und den illegalen Inhalt entdeckt haben.

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Ich würde hier mal vermuten, dass dein Paket bei einer Routinekontrolle gefunden wurde und da du nun mal der Empfänger bist, du auch beschuldigt wirst das bestellt zu haben.

Wenn dem nicht so ist und du gänzlich unschuldig bist, würde ich mir rechtlichen Beistand bei einem Fachanwalt für Strafrecht holen. Dieser kann dich auch besser beraten und eine Akteneinsicht beantragen. Nur mit dem vorliegenden Informationen kann man eben nichts genaueres sagen.

Wenn du es aber getan hast, wäre es eine Überlegung wert die 15 Tagessätze zu akzeptieren. Allein schon die Erstberatung beim Anwalt wird dich wohl um die 120 - 200€ kosten und wenn du vor Gericht unterliegst wird es noch teurer.

Natürlich könntest du versuchen hier selbst dagegen vorzugehen und vor einem Amtsgericht kannst du dich auch selbst verteidigen, aber ob das eine gute Idee ist...

Mal angenommen ich habe was bestellt dann habe ich das auch bekommen. Der Brief war an mich adressiert mit einem fake Absender den es nicht gibt ungeöffnet verschweißt. Also alles in Ordnung.

Jetzt die Möglichkeit 2, ich bestelle und bekomme nicht, da die Polizei aus meiner Stadt die Sendung abgefangen hat. Hier werden dann die Lichtbilder gemacht und meine Adresse ausfindig gemacht.

Jetzt kommt der Name des Vendors ins Spiel der mir dieses verkauft hat.
Wie kommen Polizisten aus meiner Stadt dazu zwei unterschiedliche Sendungen abzufangen und dann noch beide Vendoren namentlich zu nennen, wenn keines der Absender stimmen (fake Absender).

Zudem habe ich alle Sendungen in einwandfreiem Zustand erhalten und alle Sendungen wurden aus entfernten Postzentren versendet, also keines aus meiner Stadt.

Und das die von mir keine Lichtbilder haben, war mir natürlich klar, hatte ich auch erklärt.

Wie würdest du das jetzt sehen? Und danke für deine erste Antwort :)

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@Isabell72

Ich bin mir nicht sicher was der Verkäufer damit zu tun hat. Um dem geht es in deinem Fall nicht.

Dir wird nur vorgeworfen illegale BTM erworben zu haben. Es spielt keine Rolle wer es dir sendet, nur dass du es scheinbar bestellt hast. Wie sie den Absender festgestellt haben spielt für dich keine Rolle. Vielleicht gab es schon andere Ermittlungen gegen den Verkäufer.

Wie würdest du das jetzt sehen?

Das einzige was hier eigentlich zur Debatte steht ist ob du die BTM erworben/bestellt hast oder nicht. Alles andere spielt für dich keine Rolle.

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Es wäre dringend angeraten ein Rechtsanwalt einzuschalten. Erst durch Akteneinsicht kann hier überhaupt festgestellt werden, welche Beweise vorliegen. Natürlich kann man erwägen den Strafbefehl zu akzeptieren, allerdings ist davon im Grunde immer abzuraten.

Welche Beweise vorliegen, kann man dem Strafbefehl entnehmen.

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@TabeaS1982

Das kann man eben nicht. Es werden zwar diverse Dinge aufgelistet, allerdings fehlen Zeugenaussagen und die genauen Umstände. Das Verfolgen der Sendung kann zum Beispiel polizeilich angeordnet worden sein und wurde protokolliert usw.

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@Amesbury

Unsinn. Über den Tathergang ist der Beschuldigte mit Sicherheit ausreichend informiert wurden, hat er hier nur nicht vollständig aufgeschrieben. Zeugenaussagen braucht es nicht zwingend. Man bekommt nicht einfach einen Strafbefehl, ohne den genauen Sachverhalt zu erfahren. Die Beweislage war offenbar so eindeutig, dass er noch nicht mal zum Tatvorwurf befragt wurde. Was glaubst du wohl, wie viele Drogendelikte es in Deutschland gibt. Für ein Ermittlungsverfahren reicht es, wenn man in Besitz illegaler Drogen ist und der Besitz zweifelsfrei nachgewiesen wird.

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@TabeaS1982
Über den Tathergang ist der Beschuldigte mit Sicherheit ausreichend informiert wurden, hat er hier nur nicht vollständig aufgeschrieben.

Wenn dem so waere, wuerde sie wohl kaum derart viele Fragen zu den im Strafbefehl aufgefuehrten Beweismitteln stellen. Tatsaechlich weiss sie dazu offenbar so gut wie gar nichts.

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@DerCaveman

Naja, sie denkt ja auch, dass die Lichtbilder von ihrer Person gemacht wurden, hat offenbar gar nicht verstanden, worum es geht. Ich finde, die Begründung und die aufgeführten Beweismittel sind eindeutig. Wofür braucht man da noch Akteneinsicht? Angenommen, man würde auf der Straße mit 5 g Amphetaminen in der Hosentasche erwischt werden, dann wäre die Beweislast ebenfalls eindeutig. Kann natürlich sein, dass das Paket mit den Drogen fälschlicherweise an ihre Adresse zugestellt wurde und sie kann gar nichts dafür, dass sie nun Drogen erhalten hat. Ok, in diesem Fall würde ich auch widersprechen.

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@TabeaS1982

Ich glaub, du hast ihre Ironie nicht verstanden. Dass die Lichtbilder nicht von ihr sind, weiß sie. das war nur hart ironisch gemeint. Und außerdem wurde ihr vor Erlass des Strafbefehls die Möglichkeit gegeben sich dazu zu äußern. Sie hat es nur unterlassen. Ein Strafbefehl wird auch nicht erlassen, ohne Möglichkeit des Beschuldigten zur Anhörung.

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@EphraimUlk

Du bist gut, ich habe oben alles niedergeschrieben was im Strafbefehl stand, nicht mehr und nicht weniger auch das ich eine Ladung zur Anhörung erhielt und auch die Ironie von mir, du liest intensiv die Fragen und kannst dich dann dazu vernünftig äußern. Leider ist das bei sehr wenigen der Fall. Die überfliegen die Frage und antworten dir mit etwas wie bla, bla, bla, bla. Danke dir, hast meinen Respekt und nein, ich hab keinen an der Schüssel, den Respekt von mir wegen deiner Aufmerksamkeit. Ich kenne wenige Menschen die du im nach hinein fragen kannst ob man sich noch an das Gespräch von vorhin erinnert und die deine Frage mit einem ja beantworten. Alles Gute

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@TabeaS1982

Strafantrag wegen Erwerbes, nicht wegen Besitzes. Wenn du meine Frage mal ganz genau gelesen hättest, dann wärst du im Bilde aber ich höre von dir nur gag, gag, gag du Huhn.

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Zumindest geht der Staatsanwalt davon aus, dass die ihm vorliegenden Beweismittel ausreichend sind. Der Richter haelt dich fuer hinreichend taverdaechtig, sonst haette er den Strafbefehl nicht erlassen. Es ist somit davon auszugehen, dass es bei einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung kommen wird.

Ohne Anwalt duerfte es schwierig werden, die Beweislage zu beurteilen. Zwar kannst du auch als Beschuldigter teilweise Akteneinsicht bekommen, dies aber nur in einem deutlich geringeren Umfang als ein Anwalt. Du wirst dann vermutlich vieles nicht erfahren und das, was du erfaehrst, wahrscheinlich auch nicht so gut juristisch einschaetzen koennen, wie es ein Anwalt kann.

Ob du nun den Strafbefehl akzeptierst und die 450 Euro zahlst oder es auf eine Hauptverhandlung ankommen laesst (die fuer dich zumindest mit Anwalt wohl mit einem deutlich hoeheren Kostenrisiko verbunden sein duerfte), musst du selbst wissen. Ohne Anwalt wuerde ich da aber wohl eher keinen Einspruch einlegen.

Danke, ich habe einen Allergie gegenüber Anwälten, für mich die größten Pfeifen auf erden. Deine Antwort gefällt mir gut, ich werde mir was überlegen und danke nochmal

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