Offener Strafbefehl, EU verlassen?


02.11.2023, 13:03

Es ist KEIN Haftbefehl!

3 Antworten

Eine Typische Juristenantwort wäre hier wohl: Es kommt drauf an. Vielleicht, meistens, oder auch nicht. :p

Frag einen Anwalt, der kann dir Auskunft für deinen Einzelfall geben.

Eine simple Rechtsberatung geht oft auch via Telefon und kostet nicht viel.

Du hast einen Anwalt den du genau so was fragen solltest!

Hier ist ein Laienforum und ein ja, nein, vielleicht hilft dir genau null komma null!

Du weißt schon, daß bei der Ausreise die Bundespolizei die Ausweise oder Reisepässe scannt? Deine Freundin freut sich schon auf das große Doppelbett, in dem sie nun alleine viel Platz haben wird.
Ob es wirklich so weit kommt, kann Dir Dein Anwalt beantworten.

Dario1312 
Fragesteller
 02.11.2023, 19:05

Ja deswegen frag ich ja

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LukasKeine  04.01.2024, 17:05
@Dario1312

Wenn ich in deiner Haut stecken würde, dann würde ich zumindest nicht das Land wählen, indem der Strafbefehl noch offen ist und auch solche nicht, die ein Auslieferungsabkommen an das Land, indem der Strafbefehl noch offen ist, wählen. Ich erinnere an die Sachen, die den sogenannten "Whistleblowern" passiert ist, u. a. Edward Snowden.

Wenn es ein Land in der EU ist, dann wird das noch komplexer. Am besten fragst du einen Anwalt für Straf- und Reiserecht.

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