Strafbefehl ohne vorheriges Recht auf Gehör?

3 Antworten

Es gab keinen Ermittlungsfehler.
Und hättest Du Dich doch mal etwas mit dem ganzen befasst, hättest Du auch nicht Deine Möglichkeit verpasst, gegen das Urteil vorzugehen.

Beantrage Akteneinsicht und sieh nach, was schief gelaufen ist. Ich tippe auf einen Postrückläufer, kommt immer wieder mal vor, dass die Vorladung nicht zugestellt wird, weil ein Zusteller die Adresse nicht findet, die Hausnummer falsch ist oder sonstwas.

Dann kommt die Vorladung zurück als "unzustellbar". Dann kann man nicht anhören.

Wenn du wirklich nicht zu der Sache aussagen konntest, dann kannst du natürlich dagegen vorgehen.

Es wäre ein Formfehler, da du i.S.d §33, Abs. 2 und 3 STPO ein Recht auf rechtliches Gehör hast, sprich das du etwas dazu sagen kannst, bevor eine Entscheidung fällt welche dir zum Nachteil ist.

Ich würde einfach mal zu einem Rechtsanwalt geht, der kann dich qualifiziert beraten und entsprechende Schritte einleiten.