Man braucht keine schnelle Internetverbindung für eine Urheberrechtsverletzung. Besondere Kenntnisse braucht man dafür auch nicht, das kann jeder.

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Wenn Efeu auf deinem Rasen wächst, machst du etwas falsch, da solltest du die Rasenpflege optimieren.

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Pflanzen, die schnell in die Höhe schießen und an Volumen nicht zunehmen, sind oft überdüngt oder haben zu wenig Licht. Das nennt man Vergeilung. Kann natürlich auch sein, dass der Topf zu klein ist und dadurch ein Mangel an Nährstoffen vorliegt.

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Du brauchst eine Therapie.

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Ist normal, die schwarzen Flecken drücken die Geschlechtsreife aus.

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"Skinny-fat" gibt es nicht. Entweder ist man schlank oder man ist zu dick. Alles andere sind Euphemismen, um sich das Dicksein schönzureden. Also erstmal an der inneren Einstellungen arbeiten, Disziplin statt Fettabsaugen.

Was soll das eigentlich heißen: Skinny-Fat? Dass man nur ein bisschen dick ist? Nicht ganz schlank, aber auch nicht ganz dick? Das ist Selbstbetrug. Übergewicht ist ziemlich klar definiert, Grauzonen gibt es nicht.

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Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

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Ein Widerspruch ist in diesem Fall ziemlich sinnfrei, die Beweislast ist ausreichend. Die Lichtbilder wurden von dem Paket gemacht und nicht von dir (=Augenscheinsobjekt). Die Sendungsverfolgung macht durchaus Sinn, denn damit wurde der Inhalt der Sendung und der Empfänger ermittelt. Ein Paket mit Drogen wurde an deine Adresse geliefert, also wie willst du da noch widersprechen?

Der Sachverhalt ist für die strafverfolgenden Behörden eindeutig, sonst hätte es weitere Ermittlungen gegeben.

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Du wurdest mit dem Leistungsbescheid ausreichend über die Sanktionen informiert. Widerspruch ist natürlich möglich.

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Wenn du Sozialleistungen beziehst, bist du vermutlich ein Härtefall und ja, die Krankenkasse würde in diesem Fall den Zahnersatz bezahlen.

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Nein, Ballaststoffe können im Gegenteil sogar Verstopfung verursachen.

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Wenn du keine Erfahrung damit hast, solltest du keine Nachhilfe anbieten. Klingt für mich so, als ob da Geld für einen richtigen Nachhilfelehrer gespart werden soll.

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