Verhalten nach Widerspruch?

4 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Nach einem Widerspruch kommt es zu einem Verfahren vor dem Gericht. Wenn die Forderung unberechtigt ist (und Du das beweisen kannst), kannst Du das ruhig abwarten.

Wenn die Forderung berechtigt ist, zahlst Du noch Anwalts- und Gerichtskosten obendrauf, und ich würde mich daher schnellstens mit dem Anwalt einigen, bevor er Klage erhebt.

DerCaveman  12.04.2022, 10:01
Wenn die Forderung unberechtigt ist (und Du das beweisen kannst) ...

Natuerlich muss nicht der Schuldner die Unrechtmaessigkeit der Forderung beweisen, sondern der Glaeubiger deren Rechtmaessigkeit.

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tomaushamburg  12.04.2022, 10:46
@DerCaveman

Das ist korrekt, aber die Frage klingt so, als ob die Forderung berechtigt ist. Aber es ist natürlich richtig, dass der Gläubiger beweispflichtig ist.

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  1. ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder gegen jeden anstrengen. Dazu bedarf es lediglich dem Antrag und der Gebühren- vor Verauslagung.
  2. wiederspricht man einem gerichtlichen Mahnvefahren, gibt das Gericht den Fall zurück an den Gläubiger (wie in Deinem Fall geschehen)
  3. Der Gläbiger entscheidet dann, ob er gegen Vorverauslagung der weiteren Kosten eine Klage anstrengt, sich anders mit dem Schuldner einigt oder einfach nichts weiter unternimmt.

Glaubt der Gläubiger sich im Recht, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bis zum anberaumten Termin kannst Du deinen Wiederspruch noch jederzeit zurück ziehen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in gottes Hand, deshalb solltest du schon genau abschätzen wie deine Chancen bei einer Gerichtsverhandlung aussehen. Denn letztendlich bezahlt der das Verfahren, der vor Gericht unterliegt.

Clausfock 
Fragesteller
 12.04.2022, 10:10

Es handelt sich um eine Forderung von 2009 die der Anwalt von der Postbank aufgekauft hat

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verreisterNutzer  12.04.2022, 11:31
@Clausfock

Normalerweise wäre da längst Verjährung eingetreten, wie wurde die Verjärung unterbrochen? (zb. gerichtlicher Mahnbescheid bis spätestens im Jahr 2012)

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verreisterNutzer  12.04.2022, 13:16
@Clausfock

in dem Fall solltest Du oder ggf. ein Anwalt erstmal auf Verjährung prüfen. Für die meisten Verträge tritt nach Ablauf des dritten Kalenderjahr ( 01. Januar) nach Leistungserbringung Verjärung ein, wenn die Frist nicht durch entsprechende Umstände unterbrochen wurde.

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Clausfock 
Fragesteller
 12.04.2022, 19:38
@verreisterNutzer

Der Anwalt hatte mir vor dem Mahnbescheid ein Schreiben zukommen lassen in dem stand das er die Sache nicht weiter verfolgen würde und die Angelegenheit für ihn erledigt sei.Was soll ich darunter verstehen?

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verreisterNutzer  13.04.2022, 20:33
@Clausfock

wie ich in meiner Antwort zu Punkt 3 schon geschrieben hatte.

Legt der Schuldner Einspruch ein, geht das Mahnverfahren zurück an den Gläbiger. Der entscheidet dann wie es weiter geht. In Deinem Fall hat der Gläubiger sich entschieden, nichts weiter zu unternehmen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist auf Grund Wiederspruch gescheitert. Als nächstes müsste der Gläubiger dich verklagen, davon wird aber abgesehen. Also ist der Fall vorläufig erledigt.... höchstwahrscheinlich auch dauerhaft.

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Wenn du dir ganz sicher bist, daß es keinen Anlass für diesen Mahnbescheid gibt, brauchst du nichts zu machen.

Wenn er allerdings berechtigt ist, und du nur widersprochen hast, um Zeit zu schinden, solltest du jetzt einlenken und eine Vereinbarung zur Ratenzahlung treffen, sonst wirds teurer.

Wir wissen nicht um was es geht.

Clausfock 
Fragesteller
 12.04.2022, 10:12

Altforderung aus 2009 die der Anwalt aufgekauft hat

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