Wie kann man gegen einen Mahnbescheid widerspruch einlegen und braucht man dafür einen Anwalt?

4 Antworten

Das geht ganz einfach mit dem beiliegenden Widerspruchsformular. Du brauchst den Widerspruch nicht einmal zu begründen.

ABER: wenn der Mahnbescheid berechtigt sein sollte - d.h. die Forderung zu Recht besteht - solltest du dir sehr gut überlegen, ob du Widerspruch einlegst. Denn dann wird es richtig teuer. Der Antragsteller wird vor Gericht ziehen und wenn er dort Recht bekommt, zahlst du auch noch das Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten der Gegenseite.

ejrewirh 
Fragesteller
 25.03.2022, 16:13

Nein zu unrecht da ich nichts getan habe

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florestino  25.03.2022, 16:14
@ejrewirh

Dann achte nur darauf, die Frist für den Widerspruch nicht zu versäumen.

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FordPrefect  25.03.2022, 16:15
ABER: wenn der Mahnbescheid berechtigt sein sollte - d.h. die Forderung zu Recht besteht - solltest du dir sehr gut überlegen, ob du Widerspruch einlegst.

Nein, eigentlich gibt es da nichts zu überlegen. Das gerichtliche MV ist ein weitgehend automatisiertes Verfahren. Erfolgt Widerspruch, unterrichtet das Mahngericht den Antragsteller, und das weitere Vorgehen hängt dann wieder vom Gläubiger ab. Inzwischen hat der Schuldner im optimalen Fall aber bereits seine Schulden bezahlt, insofern gibt es keinen Klagegrund mehr. Umgekehrt liefe der Schuldner hingegen Gefahr, dass gegen ihn automatisch (s.o,.) ein VB erlassen wird, selbst *nachdem* er bereits gezahlt hat. Das ist nicht nur teuer, sondern würde auch automatisch in der SCHUFA landen.

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Wie kann man gegen einen Mahnbescheid widerspruch einlegen

Indem man den Mahnbescheid liest, und auf dem beiliegenden Formular entsprechend ausgefüllt widerspricht per Fax und/oder Einwurfeinschreiben..

und braucht man dafür einen Anwalt?

Nein.

Ist die Frist allerdings abgelaufen, ist ein Widerspruch zwecklos. Dann bliebe nur die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO.

Steht auf dem Mahnbescheid wie das geht.

Nein man brauch da keinen Anwalt zu.

Man kann auch ohne Anwalt gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Lohnt sich aber nur dann, wenn die Forderung nicht berechtigt ist...

FordPrefect  25.03.2022, 16:09

Doch, das lohnt sich immer, weil ohne Widerspruch ein VB jederzeit erlassen werden kann auf Antrag des Gläubigers - selbst nach Bezahlung der Forderung. Also Zahlen, Widerspruch einlegen, absenden, fertig.

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schwarzwaldkarl  25.03.2022, 16:19
@FordPrefect

Echt jetzt, also wenn die Forderung bzw. der Mahnbescheid berechtigt ist, legt man Widerspruch ein, der Gläubiger fühlt sich im Recht und macht eine Zivilklage. Dann wird es aber richtig teuer...

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RobertLiebling  25.03.2022, 16:22
@FordPrefect

Wäre das dann nicht als Prozessbetrug zu werten, eine bereits bezahlte Forderung vollstrecken zu lassen?

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FordPrefect  25.03.2022, 16:26
@RobertLiebling

Vermutlich ja - so man Vorsatz beweisen kann. Das würde aber dem Schuldner hier als Geschädigtem erstmal wenig helfen. Vom negativen SCHUFA Eintrag ganz zu schweigen.

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FordPrefect  25.03.2022, 16:28
@schwarzwaldkarl
Dann wird es aber richtig teuer.

Ja, aber es verschafft dem Schuldner (in sehr vielen Fällen) genügend Zeit, um die Forderung zu bezahlen. Und damit ist der Klagegrund hinfällig. Evtl. würde der Gläubiger bzw. sein Anwalt eine Kostennote hinterhersenden, aber die wird in den meisten Fällen eher gering ausfallen.

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