Widerspruch beim Jobcenter ohne Anwalt oder mit Anwalt?
Hallo es geht um ein Bewilligungsbescheid der falsch ist. Lohnt es sich jetzt mit ein Anwalt zu widersprechen oder braucht man noch keinen Anwalt?
8 Antworten
Was glaubst du was mehr fruchtet?
- Ein Zettel von irgendeinem hartzi wo das Jobcenter denkt der hat eh keine Ahnung
- Ein Schreiben von einem Anwalt für Sozialrecht der jahrelang Recht studiert hat und auch entsprechende Erfahrung mitbringt und genau weiß wie man auf bestimmte Situationen reagieren muss.
Gibt sogar eine Seite die überprüft Bescheide kostenlos und legen sogar für einen Rechtsmittel ein (natürlich auch kostenlos) https://hartz4widerspruch.de/
Wenn Du Dir zutraust, den Widerspruch selbst zu begründen, dann brauchst Du keinen Anwalt.
Ob sich das "lohnt", wirst Du erst erfahren, wenn dem Widerspruch stattgegeben bzw. wenn er zurückgewiesen wurde :)
Mit Anwalt ist meiner Meinung nach i.d.R. besser.
Wenn ein Widerspruch keinen Sinn macht, kannst Du Dir auch eine Klage sparen.
Um was geht es denn konkret?
Um ein Bewilligungsbescheid wo die Berechnung falsch ist.
Das geht schon aus der Fragebeschreibung hervor. Ich meinte etwas konkreter.
Da ich jedoch nicht endlos Zeit habe, stell' einen Antrag auf Beratungshilfe und geh' nach Bewilligung zu einem Fachanwalt für Sozialrecht:
wenn widerspruch schon keinen sinn macht, macht auch klage keinen sinn.
Die Angaben des FS sind widersprüchlich. Wenn Leistungen tatsächlich falsch berechnet wurden, ist ein Widerspruch eigentlich obligatorisch. Warum er dann keinen Sinn machen soll, erschließt sich mir nicht. Eine Klage käme sowieso erst nach zurückgewiesenem Widerspruch in Frage.
Um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen brauchst du zunächst keinen Anwalt. Schreib die Gründe in deinen Widerspruch.
Danach wird es vom Jobcenter geprüft. Erst wenn deinem Widerspruch nicht statt gegeben wird kannst du dich nach einem Anwalt für ein eventuelles Gerichtsverfahren umsehen.
Wenn der Widerspruch kein Sinn macht und man steht vor einer Klage im Sozialgericht . Welche Kosten kommen auf einen zu bzw. wiehoch sind die für jemand der alg2 bezieht ?
Wenn die Berechnung nachweislich falsch war, dann wird man deinem Widerspruch abhelfen. Ansonsten musst du mit einem Anwalt klären, ob eine Klage Sinn macht. Er wird dir auch alles über Prozesskostenhilfe u. s. w. erklären.
Die Klage vor den Sozialgerichten ist für Leistungsbezieher kostenlos.
- Wenn du Beratungshilfe bekommst, darf der Anwalt dir noch maximal 15,- € berechnen.
- Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn du bedürftig bist und dein Ansinnen zumindest theoretisch Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn du weißt, dass der Bewilligungsbescheid nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, brauchst du für den Widerspruch keinen Anwalt.
In diesem Fall kannst du die Fehler nachweisen und somit dem Widerruf begründen.
Fehler sind menschlich und in den meisten Fällen auch nicht beabsichtigt.
Sieht das Jobcenter nach erneuter Prüfung keine Gründe den Bescheid ändern zu müssen, bleibt dir nur der Klageweg vor dem Sozialgericht.
Das Prozeß-Risiko liegt bei etwa 50:50. Das heißt, die Hälfte aller Klagen wird zugunsten des Klägers und gegen das Jobcenter entschieden.
Hier lohnt es sich in der Tat, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Zumal bei geringem Einkommen, ggf. auch ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
Wenn der Widerspruch kein Sinn macht und man steht vor einer Klage im Sozialgericht . Welche Kosten kommen auf einen zu bzw. wiehoch sind die für jemand der alg2 bezieht ?
deine klage würde abgewiesen werden. du trägst dann eventuell angefallen kosten, verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt
Du brauchst keinen Anwalt. Es ist ja auch die Frage, ob dein Widerspruch Erfolg verspricht.
Ggf. würdest du einen Beratungsgutschein bekommen.
Aber nur einfach widersprechen, weil du widersprechen willst, da musst du alleine deinen Anwalt selber bezahlen.
Wenn der Widerspruch kein Sinn macht und man steht vor einer Klage im Sozialgericht . Welche Kosten kommen auf einen zu bzw. wiehoch sind die für jemand der alg2 bezieht ?