Erwarten mich Härtere Strafen bei einen Bußgeldbescheid Widerspruch beim Jobcenter?

2 Antworten

Wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hast, dann wird Sachverhlt noichmal vom Widersprichsausschuss geprüft. Dann wird der Widerspruch entweder angelehnt, dann ist der alte Becsheid zusammen mit dme Widerspruchsbescheid weiterhin gültig. Oder dem Widerspruch wird oder teilweise abgeholfen, das bedeutet,d em Widerspruch wird ganz oder teilweise recht gegeben.

Dann steht im Widerspruchsbescheid, ob das Bußgeld aufgehoben wird oder zum Beispiel ermäßigt wird.

Ist man mit dem Widerspruchsbescheid nichjt einverstanden, dann kann man nur Klage beim Sozialgericht erheben.

Auf die Fisten ist dabei zu achten. Normalerweise steht eine Fist für die Einlegung des Widerspruchs im Bußgeldbescheid, in er Regel 4 Wochen.

Bei manchen Bescheiden könnte folgende Formulierung auf dem Bescheid stehen:

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Das würde heißen, dass man auch bei einem Widerspruch das Bußgeld bis zur genannten Frist zahlen muss. Wird im Widerspruch dann stattgegeben, wird das Bußgeld vom Amt zurückgezahlt.

Ich habe lange bei einer Krankenkasse gearbeitet.