Jobcenter EGV verwaltungsakt widerspruch einlegen , würde ich erfolg haben?

3 Antworten

Das hat keine Aussicht auf Erfolg, sofern der erlassene VA in seinen Feststellungen/Anweisungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Die Begründung, die Du anführst, kann nicht zum Erfolg führen.

Eingliederungsvereinbarung (EV) vs Verwaltungsakt (VA)

Eingliederungsvereinbarung

Eine EV ist, wie der Name schon sagt, eine VEREINBARUNG. Eine Vereinbarung kann nur dann abgeschlossen werden, wenn sich beide Seiten auf die Vertragsinhalte einigen; das setzt voraus, daß beide auf Augenhöhe verhandeln können.

Da die gleiche Augenhöhe aber meist nicht gegeben ist, ist eine EV den AGB gleichzusetzen; d. h. es werden vom Jobcenter vorformulierte EV zur Unterschrift vorgelegt.

Wichtig ist, daß alle geforderten Maßnahmen auch von Föderungen flankiert werden müssen (Fordern und Fördern) - das ist oft nicht der Fall und führen zur Unwirksamkeit der EV-Klausel.

Die EV unterliegt dementsprechend also der gerichtlichen AGB-Kontrolle und man braucht nur dann tätig werden, wenn ein Passus tatsächlich relevant wird. Man ist also nicht an die Widerspruchsfrist eines VA gebunden.

Verwaltungsakt

Wird die Unterschrift unter einer EV verweigert, wird ein VA erlassen - dieser enthält i. d. R. die gleichen Inhalte, wie eine EV mit AGB-Charakter.

Nun ist es aber so, daß diese Inhalte nun nicht mehr wie AGB anzusehen sind, sondern sie müssen lediglich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Der VA muß, im Gegensatz zu einer EV, die Forderungen grundsätzlich nicht durch Föderungen flankieren.

Fazit

Die Unterschrift unter einer vorgelegten EV ist für den Leistungsbezieher vorteilhafter, weil er jederzeit die AGB-Kontrolle nutzen kann.

Gegen einen Verwaltungsakt anzugehen, verspricht nur erfolgreich zu sein, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werden.

Leider lassen sich viele Leistungsbezieher von diversen Akteuren mit rechtlich unqualifizierter, teilweise politisch motivierter Polemik gegen die EV in die Nachteile des VA bringen.

DerSchopenhauer  21.08.2019, 08:58

Abgesehen von der AGB-Kontrolle bietet die EV tatsächlich auch für den Leistungsbezieher die Möglichkeit, durch Verhandlungen entsprechende individuelle Maßnahmen und Föderungen zu vereinbaren, die durch einen VA i. d. R. nicht berücksichtigt würden...

Übrigens:

Ein VA ist eine EINSEITIGE Maßnahme mit unmittelbarer Rechtswirkung, die Deiner Akzeptanz nicht bedarf.

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JobcenterTycoon  21.08.2019, 10:58
Nun ist es aber so, daß diese Inhalte nun nicht mehr wie AGB anzusehen sind, sondern sie müssen lediglich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Doch das tun sie nicht das ist ja das geile.

Arbeitest du im Jobcenter?

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Das Jobcenter macht es sich ganz einfach:

Widerspruch abgelehnt, fertig.

Du würdest keinen Erfolg haben ...