Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit: Widerspruch zur Übermittlung von Daten an andere Sozialleistungsträger - Habt ihr Verbesserungsvorschläge?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannst Du m.M.n. im Groben so lassen.

Man versteht, was Du meinst. Das zählt.

Aus welchem Grund willst du widersprechen?

Offensichtlich liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, sodass eine Arbeitsvermittlung in deine Berufsgruppe nicht möglich ist.

Wenn du in deinem alten Job nicht mehr arbeiten kannst, soll durch den ärztlichen Dienst festgestellt werden, welche Art von Beschäftigung infrage kommt.

Einen wesentlichen Vorteil durch den Widerspruch sehe ich ehrlich gesagt nicht. Im Gegenteil.

Leistungen

Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärztinnen und Ärzte individuell in jedem Einzelfall:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit
  • die Eignung für bestimmte Berufe
  • die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe
  • welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

Aus welchem Grund willst du widersprechen?

In der Information zum Widerspruch steht, dass ich ohne Angabe von Gründen widersprechen kann.

Ich widerspreche, weil ich Bedenken habe, dass die Krankenkasse zu viele Infos über mich bekommt. Das könnte eine Reha gefährden.

Ich bin erst 24 und habe noch nie gearbeitet. Der Ärztliche Dienst wird wohl meine Erwerbsfähigkeit beurteilen. Ob ich erwerbsfähig bin, und wenn ja, inwiefern. Außerdem wird beurteilt, ob ich berufsunfähig bin, bzw. welche Berufe oder Ausbildungen für mich infrage kommen.

Es wird auch eine Frage sein, ob ich am 1. oder 2. Arbeitsmarkt einsetzbar bin.

Eventuell käme für mich auch eine Reha oder eine Kur in Betracht. Das finanziert die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Wenn beide dieser Sozialleistungsträger zu viele Infos über mich haben, befürchte ich, dass ein potentieller Antrag auf Reha von vornherein abgelehnt wird.

Verstehtst du was ich meine?

0
@MrRobocop
Ich bin erst 24 und habe noch nie gearbeitet.

Unter den Umständen bekommst du nicht! Du hast noch keinen Cent in die DRV eingezahlt und verweigerst die Mitarbeit.

Dem wird sich die Kk anschließen…

1
@MrRobocop

Worin siehst du denn selbst die Vermittlungshemmnisse?

Du schreibst:

Ich bin erst 24 und habe noch nie gearbeitet.

Hast du studiert. Wie lange beziehst du Hartz IV?

Du schreibst:

weil ich Bedenken habe, dass die Krankenkasse zu viele Infos über mich bekommt. Das könnte eine Reha gefährden.

Ich denke, genau das Gegenteil ist der Fall! Die Notwendigkeit einer Reha muss begründet werden. Je mehr Informationen eine Reha rechtfertigen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass diese auch bewilligt wird.

Du schreibst:

Außerdem wird beurteilt, ob ich berufsunfähig bin, bzw. welche Berufe oder Ausbildungen für mich infrage kommen.

Als erwerbsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

In diesem Fall erfolgen Leistungen durch das Sozialamt und der Rentenversicherung.

Du schreibst:

Außerdem wird beurteilt, ob ich berufsunfähig bin, bzw. welche Berufe oder Ausbildungen für mich infrage kommen.

Auch hier kann ich nur fragen: "Welche Berufe oder Ausbildungen würdest du denn selbst gerne ausüben"?

Willst du überhaupt arbeiten?

Meine persönliche Meinung ist:

Es wurde deutlich erklärt, wann und zu welchem Zweck die Begutachtungsdaten überhaupt an Sozialleistungsträger weitergegeben werden.

Ohne entsprechende Kenntnisse wird z.B. deine Krankenkasse keine Leistungen, wie etwa eine Reha erbringen.

Die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst kann immer auch nur eine Empfehlung sein.

Leider sagst du auch über die Art deiner Erkrankung nichts. Ist diese Körperlicher oder psychischer Natur?

Im Bezug auf die Begutachtung spielt das unter Umständen eine entscheidende Rolle.

Welche Nachteile befürchtest du durch die Weitergabe deiner Begutachtungsdaten?

0

Was spricht dagegen, die Daten zu übermitteln?!

Evtl riskierst du dadurch Kürzungen oder Einstellung anderer sozialer Bezüge.

Ich würde keine Widerspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbys seit Jahren: Ernährung/Krafttraining/Cardio/Yoga

Ich habe Bedanken darin, dass die Krankenkasse, etc. meine Diagnosen erfährt. Somit könnte ich z. B. den Anspruch auf eine Reha oder Kur verlieren.

Ich bin erst 24. Es geht darum, mich irgendwie einzugliedern. Wenn die Krankenkasse jetzt Daten vom Ärztlichen Dienst empfängt, besteht die Gefahr, dass die KK hinterher einen Antrag auf Reha o. Ä. gleich ablehnt.

0
@MrRobocop

Wenn du die Daten auf dem Weg nicht freigibst wird ein Gutachter beauftragt und er fordert von dir sämtliche ärztliche Berichte ein.

Das beschert dir viel Arbeit und sehr wahrscheinlich auch kosten.

Arbeitest du nicht mit bekommst du keine Reha - Maßbahnen gezahlt. Glaubst du tatsächlich das Kk / JC und DRV nicht miteinander vernetzt sind?

Verweigerst du die Zusammenarbeit gibt es nichts….das steht auch in den AGB der jeweiligen Kostenträger.

1

Wieso willst du denn Widerspruch einlegen? Du gefährdest damit dein ALG2.

Wieso sollte ich dadurch meinen Anspruch auf ALG2 gefährden?

Solange ich das Gutachten erstellen lasse, ohne irgendwelche Schwierigkeiten zu machen, habe ich weiterhin Anspruch auf ALG2.

Nur wenn man sich weigert, das Gutachten über sich ergehen zu lassen, kann ALG2 sogar komplett versagt werden.

0
@MrRobocop

Ein Gutachten kann nur mit Hilfe aller deiner medz. Daten angefertigt werden…

0
@LouPing

Ich weiß. Und deshalb werde ich auch sämtliche Schweigepflichtentbindungen dem Ärztlichen Dienst geben. Zwar darf sich der Ärztliche Dienst dann Auskunft holen, allerdings darf er die Daten an keinen weitergeben,

1