Corona-Bußgeld gegen 15 Jährigen?

8 Antworten

Solche Formfehler sind recht schnell heilbar, Einfluss auf das Verfahren haben sie nur wenig.

Offenbar steht das ordnungswidrige Verhalten fest. Grundsätzlich ist das Bußgeld gerechtfertigt.

Vor einem Bußgeld kommt aber i.d.R. ein Anhörungsbogen, sprich die Gewährung rechtlichen Gehörs. Wurde kein rechtliches Gehör gewährt, ist das Verfahren zum Scheitern verurteilt, es müsste zumindest nachgeholt werden. Redet mal mit eurem Sohn, ob er euch nicht etwas verschweigt.

Man könnte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, allerdings nicht um das ordungswidrige Verhalten abzustreiten, sondern um der Jugendlichkeit des Betroffenen wegen das Bußgeld zu mindern.

Allerdings dürfte es letztlich bei einem Bußgeld bleiben. Raus kommt er kaum aus der Sache, man kann nur Schadensbegrentung betreiben.

Schwarm2005 
Fragesteller
 28.02.2021, 08:36

Danke, für Ihre Antwort!!!

Genau darum geht es mir auch , das Bußgeld ist einfach zu hoch, er hat kein eigenes Einkommen und erhält 40 Euro Taschengeld im Monat.

Ich finde auch, dass er bestraft werden sollte, obwohl die Situation für Jugendliche grad besonders hart ist.. vor einem Jahr hätte sich keiner um 4 Jungs auf einer Mauer geschert, sie hätten Kontakt beim Sport, beim Tanzkurs und in der Freizeit gehabt, ganz normal, wie alle in dem Alter- - nun ist es wie es ist, aber schlaue belehrende Sprüche braucht man nicht. Aber das nur am Rande.

prima wären Sozialstunden gewesen. Da hätte er was sinnvolles geleistet und die viele freie Zeit gleich gut eingesetzt.
ich werde mal versuchen, das Bußgeld per Widerspruch zu mindern. Nochmal danke für die hilfreiche Auskunft!!!

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RobertLiebling  28.02.2021, 08:51
sondern um der Jugendlichkeit des Betroffenen wegen das Bußgeld zu mindern.

Ergänzung: dies bezieht sich auf § 17 (3) OWiG. Soweit mir bekannt ist, spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Geldbußen bis 250 € keine Anwendung.

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furbo  28.02.2021, 08:56
@RobertLiebling

Leider. Dennoch würde ich es versuchen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass manche Behörden da recht flexibel sind.

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Das Rechtsmittel heißt Einspruch ...

das wird im Bescheid aber auch lang und breit erklärt - man muss nur mal bis zum Ende lesen - da stehen auch die Fristen und die Anforderungen an die Form

ab 14 ist man strafmündig - kann also auch für Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden (= Verantwortlichkeit § 12 OWiG)

Formfehler (z.B. Schreibfehler) machen den Bescheid nicht unwirksam

die Ordnungswidrigkeit wurde objektiv begangen ...

ihr könntet also auch nur Einspruch gegen die Höhe der Geldbuße einlegen

Bußgelder sind gerade nicht an das Einkommen gekoppelt. Das ist bei Geldstrafen anders.

Gegen die Höhe des Bußgeldes vorzugehen ist daher weitgehend sinnlos. Wenn, dann gegen den gesamten Bußgeldbescheid.

Wenn die Sachlage eindeutig ist, bedeutet das aber häufig nur weitere (bzw. höhere) Kosten.

frodobeutlin100  28.02.2021, 08:51

bei der Verhängung der Geldbuße ist die Behörde schon angehalten die finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen ...

außer es gibt einen Bußgeldkatalog der bestimmte Summen vorgibt (z.B. bei Straßenverkehrsdelikten)

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RobertLiebling  28.02.2021, 08:53
@frodobeutlin100

Laut der Rechtsprechung diverser OLG findet die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse erst ab Geldbußen von 250 € statt. § 17 (3) Satz 2 OWiG.

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frodobeutlin100  28.02.2021, 08:53
@RobertLiebling

die Rechtsprechung ist mir bekannt ...

die Bußgeldbehörde kann aber trotzdem den Bescheid ändern (Ermessen)

§ 17 Abs. 3 OWiG "in der Regel"

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RobertLiebling  28.02.2021, 08:58
@frodobeutlin100

Dann wirst du mir ja zustimmen, dass es im vorliegenden Fall nicht viel bringen wird, gegen die Höhe des Bußgeldbescheids vorzugehen.

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Schwarm2005 
Fragesteller
 28.02.2021, 16:22
@frodobeutlin100

Ich werde es auf jeden Fall versuchen und euch über das Ergebnis an dieser Stelle informieren. Danke für eure Einschätzung, hat mir geholfen und mich in meiner eigenen Meinung bestärkt.

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  1. Widerspruch kannst du gegen JEDEN Bescheid einlegen. Inwiefern dieser dann abgeändert wird, entscheidet dann die ausstellende Behörde. Gegen diesen Widerspruchsbescheid, kannst du dann Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
  2. Das ist ein Formfehler, der aber so keine größeren Auswirkungen haben dürfte.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
frodobeutlin100  28.02.2021, 08:48

es heißt Einspruch

und eine eventuelle Verhandlung findet vor dem Amtsgericht - Richter für Strafsachen statt

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frodobeutlin100  28.02.2021, 10:10
@Deepdiver

§ 67 OWiG Form und Frist - dejure.org

§ 67 OWiG Form und Frist

(1) 1Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. 2Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

....

es heißt Einspruch (!)

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ....

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Schwarm2005 
Fragesteller
 28.02.2021, 16:25
@frodobeutlin100

Es heißt Einspruch, aber das ist doch in diesem Fall und zur Klärung meiner Fragen vollkommen egal....

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Wegen eines kleinen Rechtschreibfehler dem jeden passieren kann kannst du nicht gleich wiederspruch geben. Zudem war den Jungen bewusst das dies verboten sei. Da er ab 14 strafmündig ist, kann er sich auch nicht beschweren. Das Bußgeld muss also in voller Höhe gezahlt werden.