Bußgeld gegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Hallo, ich wurde am 27.10.23 am Steuer mit Bus(Firmenwagen) geblitzt und habe erst am 09.02.2024 den Bußgeldbescheid bekommen und habe leider keine Rechtschutz, ist das sinnvoll, wenn ich einen Einspruch einlege?
muss man eigentlich noch nach 3 Monate Verjährung das Bußgeld noch bezahlen?
Viele Grüße
Wann (Datum) kam das erste Schreiben zu dem Verstoß?
Also wohl bei deiner Firma, da die ja Halter ist.
Das kann ich nicht sagen!
6 Antworten
Wann tritt bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung ein?
Beim Bußgeldbescheid beläuft sich die Frist für die Verjährung in der Regel auf drei Monate. Die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden, kann häufig noch später eintreten. Allerdings kann diese durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.
Was führt zu einer Unterbrechung der Verjährung?
Der Versand eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung. Die Frist von drei Monaten beginnt dadurch erneut.
Kann ich einen verjährten Bescheid einfach ignorieren?
Nein. Auch nach der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten muss ein Einspruch eingelegt werden. Andernfalls werden die ausgesprochenen Sanktionen rechtskräftig.
habe leider keine Rechtschutz, ist das sinnvoll, wenn ich einen Einspruch einlege?
Wie willst du den Einspruch begründen?
Meine persönliche Meinung ist:
Vorsicht ist bei vermeidlich kostenloser Rechtsberatung geboten!
Unseriöse Angebote funktionieren etwa so:
Ein Rechtsanwalt bietet an, die Erfolgschancen eines Einspruchs kostenlos zu bewerten.
Der Anwalt schätzt die Erfolgschancen hoch ein und bietet dem Probanden an, seine Interessen zu vertreten.
Tipp: Kostenlos ist nur die Erstbewertung.
Verliert der Proband das Einspruchsverfahren, trägt dieser auch seine Anwaltskosten.
Tipp: Im Zweifel genau nachfragen und schriftlich bestätigen lassen, ob und in welche Höhe Kosten entstehen.
Warum willst du Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Ein Musterschreiben in das du noch die Gründe hinzufügen musst findest du hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/einspruch-bussgeldbescheid.pdf
Das problem ist, ich bekomme auch einen Punkt und möchte in zwei, drei Monate meine Stelle wechseln und es ist sehr wichtig, dass ich keine Punkt hab.
1 Punkt bekommt bereits, wer außerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist. Statt 100 km/h 121/km/h fahren - dass ist sicher schon Vielen mal passiert.
Wenn du dem Arbeitgeber gleich reinen Wein einschenkst, glaube ich nicht, dass du wegen 1 Punkt den Job nicht bekommst.
Wer beim Fahren das Handy benutzt kassiert ebenfalls einen Punkt. Gut möglich, dass auch dein Arbeitgeber schon mal einen Punkt kassiert hat.
Was Arbeitgeber am Punktestand interessiert erfährst du hier:
Wann darf der Arbeitgeber einen Auszug beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern und wann nicht?
Um überhaupt eine Auskunft über den Punktestand im VZR zu erhalten muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, welches im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Diese Auskunft muss ihm der Mitarbeiter dann aber selbst zur Verfügung stellen.
https://blog.lapid.de/auszug-fahrereignungsregister-anfordern
Du wirst ja vorher noch eine Anhörung bekommen haben. Diese unterbricht die Verjährungsfrist. Das heißt, dass mit dem Datum der Anhörung die Verfolgungsverjährung von vorne beginnt. Also kann man nicht pauschal sagen, dass das verjährt ist.
Kannst du gar nicht wissen, weil du ja gar nicht mal weißt, wann der Halter angeschrieben wurde..
Wann die Anhörung ankam ist relativ egal. Hier ist wichtig wann sie erstellt wurde.
Die Firma bekommt keine Anhörung, sondern einen Zeugenfragebogen. Dieser unterbricht die Verjährungsfrist nicht.
Auch ist zu beachten, dass der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der 3 Monate zugestellt sein muss. Der Bußgeldbescheid muss innerhalb der 3 Monate erlassen worden sein.
Die Firma bekommt keine Anhörung, sondern einen Zeugenfragebogen
Willst du woher wissen?
Kennzeichen = zugelassen auf das Unternehmen.
Und was findet sich so oder ähnlich in den Zeilen des Anhörungsbogens?
"..Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie uns bitte innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens neben ihren Personalien zusätzlich dir Personalien des Verantwortlichen mit. Hierzu sind Sie verpflichtet...."
https://www.rechtsanwaltbosche.de/Cache/cImages/434x614-BuBesch1.jpg?
Und was wird dann wohl die Firma gemacht haben??
Also warum sollte die Bußgeldstelle so dumm sein und einen Zeugenfragebogen versenden und in die Gefahr laufen dass Fristen überschritten werden?
Brauchst Du nicht mehr zu bezahlen. Der Verstoß ist verjährt.
Firmenwagen!!!
Da wird erst der Halter angeschrieben und die geben dann die Daten des Nutzers heraus..
Und dann erst kann der Nutzer kontaktiert werden..
Wenn du als Fahrer eines Firmenwagens (!!!) einen Bußgeldbescheid kriegst, gab es zuvor schon einen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter (also die Firma).
Du wurdest als Fahrer angegeben und bekommst nun den Bußgeldbescheid.
Keine Chance, da kommst du nicht raus. Die Strafe musst du wohl oder übel auf dich neben müssen, auf eine Verjährung kannst du dich nicht berufen.
Zahl doch einfach die Strafe und gut ist. Wozu noch Einspruch liegen, wenn du selber verbockt hast?
Hättest du vielleicht tipps für mich, wie ich am besten den Einspruch begründen kann?!
ich wäre dir dankbar:)