Einspruch einlegen per Email?

4 Antworten

Das Amtsgericht ist im Recht (welche Überraschung)

Aktuell ist es Usus, dass in D die E-mail (noch) nicht als schriftliche Form anerkannt wird.

maz31996 
Fragesteller
 08.09.2020, 16:06

Dankesehr

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Es ist Dir doch klar mitgeteilt worden was Sache ist. Das von Dir Angeführte Urteil hat keine für alle Gerichte bindende Wirkung.

Du kannst natürlich versuchen die Sache durch die Instanzen zu treiben mit dem Ergebnis das, wenn Du scheiterst, die Frist verstrichen ist und Du noch einiges an Kosten aufzubringen hast.

Du bist nicht im Recht.

Du bist im Recht.

klingt erstmal dumm - gibt aber widersprüchliche Urteile dazu. Ein Beispiel: Die Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung eines Überholverbots per E-Mail ist zulässig, so das LG Mosbach (LG Mosbach, Beschluss vom 30.08.2018, Az. 1 Qs 22/18).

Gegenteil: https://community.beck.de/2015/12/20/einspruch-gegen-bu-geldbescheid-per-e-mail-n