Aufbauseminar verfall?
Ich wurde am 17.02 geblitzt und habe 1 Punkt erhalten. Die Strafe mit dem Bußgeld kam nach 2 Monaten, jedoch ohne Anordnung zu einem Aufbauseminar oder einem Vermerk, dass die Probezeit verlängert wird. Ich bin eigentlich seit dem 16.11 aus der Probezeit raus. Jetzt kam jedoch heute (30.11) ein Brief mit der Anordnung zu einem Aufbauseminar. Kann ich da Widerspruch einlegen?
3 Antworten
Kann ich da Widerspruch einlegen?
Ja, aber es wäre aussichtslos, da es auf den Tatzeitpunkt ankommt.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Relevant ist doch der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht wann du den Brief bekommst.
Klar kannst du Widerspruch einlegen, dürfte aber nicht viel bringen.
Wenn dann sollte dich ein Anwalt über die Möglichkeiten beraten.
der kennt sich aus und der fragt dich solange bis er alle Fakten von dir hat die er braucht um den Fall zu beurteilen.
eine erstberatung muss auch nicht gleich die Welt kosten und du hast eine Einschätzung ob sich der Kram lohnt.
Wozu braucht es bei einem derart klaren Fall irgendeinen Anwalt? Nur weil du die Rechtslage nicht kennst, heißt das nicht, dass alle andere ebenfalls unbedarft wären.