Aufbauseminar verfall?

3 Antworten

Kann ich da Widerspruch einlegen?

Ja, aber es wäre aussichtslos, da es auf den Tatzeitpunkt ankommt.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Relevant ist doch der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht wann du den Brief bekommst.

Klar kannst du Widerspruch einlegen, dürfte aber nicht viel bringen.

Wenn dann sollte dich ein Anwalt über die Möglichkeiten beraten.

der kennt sich aus und der fragt dich solange bis er alle Fakten von dir hat die er braucht um den Fall zu beurteilen.

eine erstberatung muss auch nicht gleich die Welt kosten und du hast eine Einschätzung ob sich der Kram lohnt.


migebuff  30.11.2024, 12:46

Wozu braucht es bei einem derart klaren Fall irgendeinen Anwalt? Nur weil du die Rechtslage nicht kennst, heißt das nicht, dass alle andere ebenfalls unbedarft wären.

Aure86  30.11.2024, 12:48
@migebuff

Dann kläre uns doch bitte über das hier gültige Recht auf und schwing nicht nur reden. Was ist denn hier klar? Gibt es hier Verjährung?