Verwarngeld, Fehler in der Anschrift?
Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?
Ich habe gestern ein Knöllchen bekommen, weil ich mit meinem Roller "auf dem Gehweg" in Straße XXXXXXXXX Haus Nr. 9 gestanden haben soll. (am 03.08.2020 !!!!)
Ich wohne aber gegenüber in Haus Nr. 10. (gegenüber, andere Straßenseite)
Offenbar zählt mein Hauseingang, also der Weg davor noch zum Gehweg, und ja es kann sein, dass ich da gestanden hab (ist wohl am 03.08.2020 gewesen) sorry, aber 2 Monate her, weiß ich nicht mehr, an welchem Tag ich wo genau gestanden hab.
Sicher weiß ich aber, dass ich nicht auf der Gegenüberliegenden Strassenseite (Gehweg) gestanden hab, was soll ich da, da wohne ich nicht.
Die Frage ist nur: Ist dieses Verwarngeld rechtens, weil die Angaben falsch sind?
Ich hab das Knöllchen jetzt bezahlt, aber es interessiert mich doch.
Das Problem ist, dass man zwar den Anhörungsbogen zurücksenden kann, dass man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, aber da steht auch, wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, erhalte ich kommentarlos (Frechheit) einen Bußgeldbescheid und muss neben dem Bußgeld noch die Gebühren zahlen.
Das Problem ist also, legst Widerspruch ein, kann ich ja nicht mal nachvollziehen, ob das wirklich einer prüft oder sich sagt: Gleich Mahnbescheid raus.
Hat jemand darin Erfahrung? Wie ist die Rechtslage und die Chancen bei Widerspruch, bzw. Rücksendung der Nichteinverständniserklärung.
4 Antworten
Tatsächlich ist es so, dass das Bußgeld nicht aufgrund einer möglicherweise falschen Hausnummer nicht rechtens sei.
Hier liegt kein Formfehler vor, letztendlich ist es egal ob das Krad jetzt vor Hausnummer 9 oder 10 falsch geparkt wurde, es wurde nunmal falsch abgestellt und wenn überhaupt hat sich jemand verschrieben/ die falsche Hausnummer aufgeschrieben... das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit und ist auch kein Formfehler. (Auch wenn so ein Bußgeld natürlich lächerlich ist).
Das Problem ist, dass man zwar den Anhörungsbogen zurücksenden kann, dass man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, aber da steht auch, wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, erhalte ich kommentarlos (Frechheit) einen Bußgeldbescheid und muss neben dem Bußgeld noch die Gebühren zahlen.
Anscheinend kennst du auch, wie viele andere ebenso, das Verwaltungsverfahren nicht.
Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit wird IMMER mit einem Bußgeld bestraft. Das ist der normale Weg. Das Verwarngeld, welches du bekommen hast, ist nur ein Angebot der Behörde das Ordnungswidrigkeitsverfahren abzukürzen, in dem du nur das dort ausgewiesene Verwarngeld zahlst.
Bist du damit nicht einverstanden wird das ganz normal vorgesehene Bußgeldverfahren eingeleitet. Die dafür notwenige Anhörung wurde schon durchgeführt, also du das Verwarngeld mit dem Anhörungsbogen bekommen hast.
Das ist also keine Frechheit, sondern sogar noch ein entgegenkommen, dir ein verwarngeld anzubieten. Dazu ist die Behörde nicht verpflichtet. Sie hätte die auch NUR den Anhörungsbogen zuschicken können, und dann direkt den Bußgeldbescheid.
Im übrigen zu deiner Frage. Bei der Aufnahme einer solchen Ordnungswidrigkeit werden in der Regel Fotos gemacht. Zudem ändert die Angabe der falschen Hausnummer nicht die Tatsache, dass du dennoch auf dem Gehweg gestanden hast.
DIE haben alles richtig gemacht, Du hast bezahlt und auch alles richtig gemacht!
Das war schon in Ordnung so - alles rechtens!
Ich hatte ein Knöllchen wegen Parken auf unbefestigten Grund. Da ich Widersoruch einlegte, mit der Begründung, dass sich Straßenmeistereien wohl keinen Platinbelag leisten können und ich mit allen 4 Reifen auf Asphalt stand, wurde das Knöllchen zurück gezogen.