Was ist zu tun bei Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung durch Privatpersonen mit ihrem Smartphone?

In einer ruhigen Gasse, ohne Radfahrer, hat ein Privatmann ein Foto von meinem Auto gemacht, während ich für etwa 30 Sekunden in der Nähe eines Radwegs (und nicht auf dem Radweg!) in der Nähe seines Hauses angehalten habe, und hat es an das Ordnungsamt geschickt. Dieser Typ hat das als Hobby schon "so vielen anderen Verkehrsteilnehmern vor mir" angetan, ähnlich dem hier beschriebenen Verfahren:

https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-falschparker-werden-haeufig-von-buergern-ordnungsamt-gemeldet_aid-49421499

Das Ordnungsamt kennt diese Person sehr gut und hat daher wie andere auch beschlossen, mich mit dem "maximal möglichen Bußgeld" für solche Fälle zu bestrafen, das 55 Euro beträgt, und hat mir nun eine "Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" geschickt und mich gebeten, entweder:

1) die 55 Euro zu zahlen

oder

2) die Situation zu erklären, damit sie entscheiden können, was zu tun ist!

Ich kann mich zwar nicht an diesen Vorfall erinnern, da er wahrscheinlich innerhalb von Sekunden ohne mein Wissen passiert ist, aber ich will auch "keinen Ärger für nur 55 Euro".

Auf dem Bild ist deutlich zu sehen, dass ich sicherlich NICHT auf dem Radweg angehalten habe, aber ES IST GESETZ und streng genommen könnte die Ecke meines Autos es für ein Fahrrad, das so breit wie möglich genau zu diesem Zeitpunkt fahren wollte, unangenehm gemacht haben.

Was soll ich tun?

P.S: Ich muss gestehen, obwohl ich keine Punkte habe und noch nie ein Bußgeld bekommen habe, ist dieses Bußgeld eines der seltsamsten, aber laut der oben genannten Website wird es jetzt in einigen großen Städten in Deutschland sehr beliebt!

Polizei, Recht, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Strafzettel Verwarnungsgeld 2 Woche zu spät gezahlt. Jetzt 3x so teuer. Rechtens?

Hallo hab eine Frage. Hab im April dieses Jahr angeblich ohne Parkschein geparkt. Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hab ich nicht gehabt, hat vielleicht jemand vorher entfernt.
ENDE JULI bekam ich eine Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche soll ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ bezahlen.
Also 3 Monate später!!!
Ich war zu dieser Zeit beruflich im Ausland. War erst am 13. August wieder da. Hab direkt am 13. August das bezahlt. Jetzt im November kommt ein Schreiben.

Vollstreckungsankündigung / Pfändungsankündigung

GeldBuße  0,00€
Gebühr   20,00€
Auslagen  3,50€
Mahngebühr 4,00€
Summe    27,50€
Frühere Vollstreckungskosten 0,00€
Geleistete Zahlungen       10,00€

Ich bin aus allen Wolken gefallen als ich dieses Schreiben die Tage im Briefkasten fand. Am 13. August konnte ich ja nichts anderes tun als die im Brief von Ende Juli verlangten 10,00€ Verwarnungsgeld zu bezahlen. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Ist es rechtens, dass ich jetzt fast die 3 fache Summe bezahlen soll?

Darf ich jetzt das Land nicht mehr verlassen, es könnte ja irgendwann mal wieder ein Strafzettel ins Haus flattern?

Fast die 3-fache Summe finde ich schon unverschämt. Hätten Sie halt einen Säumniszuschlag von 5€ draufgehauen oder so, aber gleich das dreifache zu verlangen geht gar nicht. Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.

Wie sind meine Rechte? Hat die Stadt Recht? Bin echt sauer. Die geforderten 10€ sind doch bereits bezahlt, das erwähnen sie ja im Schreiben.

Recht, Strafzettel, Parkschein, Verwarnungsgeld, Vollstreckungsankündigung
Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?

Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.

Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.

Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.

Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.

Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:

============ Weg
+---+  Auto
|   |
|   |  o Baum
+---+

+-----+  Ich
|     |
+-----+ 
============ Weg

Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).

Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".

Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?

Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.

Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?

Recht, parken, Parkplatz, Willkür, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Verwarngeld, Fehler in der Anschrift?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Ich habe gestern ein Knöllchen bekommen, weil ich mit meinem Roller "auf dem Gehweg" in Straße XXXXXXXXX Haus Nr. 9 gestanden haben soll. (am 03.08.2020 !!!!)

Ich wohne aber gegenüber in Haus Nr. 10. (gegenüber, andere Straßenseite)

Offenbar zählt mein Hauseingang, also der Weg davor noch zum Gehweg, und ja es kann sein, dass ich da gestanden hab (ist wohl am 03.08.2020 gewesen) sorry, aber 2 Monate her, weiß ich nicht mehr, an welchem Tag ich wo genau gestanden hab.

Sicher weiß ich aber, dass ich nicht auf der Gegenüberliegenden Strassenseite (Gehweg) gestanden hab, was soll ich da, da wohne ich nicht.

Die Frage ist nur: Ist dieses Verwarngeld rechtens, weil die Angaben falsch sind?

Ich hab das Knöllchen jetzt bezahlt, aber es interessiert mich doch.

Das Problem ist, dass man zwar den Anhörungsbogen zurücksenden kann, dass man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, aber da steht auch, wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, erhalte ich kommentarlos (Frechheit) einen Bußgeldbescheid und muss neben dem Bußgeld noch die Gebühren zahlen.

Das Problem ist also, legst Widerspruch ein, kann ich ja nicht mal nachvollziehen, ob das wirklich einer prüft oder sich sagt: Gleich Mahnbescheid raus.

Hat jemand darin Erfahrung? Wie ist die Rechtslage und die Chancen bei Widerspruch, bzw. Rücksendung der Nichteinverständniserklärung.

Fehler, Recht, Bußgeld, Verwarnungsgeld

Meistgelesene Fragen zum Thema Verwarnungsgeld