Parkverstoß zweier Partein - beide bestraft?
Hallo zusammen,
Vor kurzem habe ich als ich spät Abends heim kam in geistiger Umnachtung einen Parkverstoß begangen ich parkte da wo ich immer parkte sah aber nicht, dass auf der gegenüberliegenden Straße schon jemand stand. (Ja da das ist theo. Die Fahrspur, daher steht da nie jemand) dennoch hätte ich gucken müssen.
Am nächsten Tag wurde ich durch den anderen auf meinen Fehler aufmerksam gemacht, da er abgeschleppt wurde. Ich habe daher angeboten seine Kosten zu übernehmen war ja meine Schuld.
Nun einige Wochen später bekam ich ebenfalls Post mit einem Verwarngeld von 55€.
Die Frage die ich mir jetzt stelle, da ich ja die Kosten vom anderen übernommen habe weiß ich, dass sie ihm ebenfalls die 55€ auferlegt haben. So stellt sich die Frage kann man überhaupt beide bestrafen, denn es kann ja nur einer Schuld sein, mein Gegner kann ja nix dafür das ich nicht richtig gucken kann. Daher wäre die Frage wäre es hier nicht sinnig Widerspruch einzureichen. Denn einer von uns beiden nicht da gestanden hätte der andere ja auch nie was bekommen?
Gibt es Verkehrsrechtsexperten die sich mit der Thematik auskennen.
Nein ich will mich aus keiner Verantwortung stehlen, aber ich will auch nicht doppelt bezahlen. Denn eigentlich hätte man mich ja abschleppen müssen. Und dann wäre der andere auch verärgert wenn er was bekäme.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
1 Antwort
Wenn die Schuld niemand zugibt (nur einer der beiden kann Schuld sein), kann man nicht ermitteln, wer zuerst dort stand. Daher werden beide belangt (anstatt niemand) und derjenige, der zuerst da stand und nichts falsch gemacht hat, kann Einspruch einlegen.
Wenn bereits bezahlt ist, ist es jedoch zu spät.
Aber ist es nicht so dass durch die Zahlung des anderen dieser indirekt seine Schuld zugibt.
Der aufnehmende Beamte konnte ja auch nicht wissen wer Schuld ist. Er hat ja die Situation erst am nächsten Tag gesehen.
Da es ja nur ein Parkverstoß ist und es nur um Geld geht. Gibt es ja keine Folgen. Somit ist ja prinzipiell egal wer zahlt.
Aber meine Annahme war wie gesagt wer zahl erkennt die Schuld an, dass wir uns hinten rum friedlich geeinigt haben kann die Bußgeld Stelle ja nicht wissen.
Bei mir hat die Ermittlung halt länger gedauert da meines ein Dienstwagen ist und das Schreiben erst über meine Firma lief, bevor es zu mir kam.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach seiner Zahlung entschieden wurde. Es hat einfach nur etwas länger gedauert. Ansonsten kannst du natürlich bei der Bußgeldbehörde nachfragen.
Aber das war noch meine indirekt Frage, wie wird denn die Schuld ermittelt, denn sie kennen ja die Umstände nicht. Es gab ja keinerlei Aussage oder irgendwas dazu. Also bleibt dich Eigentlich hat Partei 1 bezahlt. Gibt diese die Schuld zu andernfalls würde sie Widerspruch einreichen. Zahlt hingegen Partei 2 ist es umgedreht.
Ich bin kein Rechtsanwalt daher frage ich, auch auf die Gefahr das die Frage vielleicht für einen Fachmann lächerlich erscheinen mag.
Ergänzung Danke für die Antwort damals, nach Widerspruch und Hinweis der Zahlung der Partei unter Nennung des Aktenzeichens wurde das Verfahren übrigens eingestellt.
Nur eine Partei hat bezahlt in dem Falle der andere und ich gab ihm das Geld dafür. Da ich noch kein Schreiben hatte.