Parken ohne Parkscheibe (N)?

2 Antworten

Du hast nur die Hälfte abgeschrieben. Es wird auch dabei stehen, in welchem Regelwerk diese Ziffer II zu finden ist.

Der Staat darf ja Leute nicht einfach willkürlich bestrafen, sondern nur Gesetze und Vorschriften durchsetzen. Deshalb muss er dir auch mitteilen, auf welches Gesetz bzw. welche Vorschrift er sich beruft, wenn er dich bestrafen will. Das wird halt in dem von dir nicht genannten Werk die Ziffer II und davon der 2. Punkt sein.


Fifi602 
Fragesteller
 25.05.2024, 19:10

parkverstos Parken ohne parkscheibe (N) steht dort Verstos Ziff. 2

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RedPanther  25.05.2024, 19:19
@Fifi602

Und dahinter?
Warum tippst du nicht einfach mal den ganzen Satz rein? Die deutsche Sprache funktioniert normalerweise in Sätzen...

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Fifi602 
Fragesteller
 25.05.2024, 19:34
@RedPanther

ich tippe alles was da auf dem Zettel steht. Wenn da was anderes stehen würde, hätte ich hier nicht nach gefragt. Mir ist die Deutsche Sprache bekannt, mach dir keine Sorgen.

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Du hattest keine Parkscheibe ausliegen, das ist ein Verstoß gegen §13 Absatz 2 Ziffer 2 StVO

..... Absatz 2:

(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,

2.

soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, gelten deren Anordnungen. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt- und Parkverbote unberührt.