Wie lange darf ich hier parken?

6 Antworten

Steht doch da. Mit Parkscheibe 2 Stunden innerhalb der angegebenen Zeiten. Davor und danach unbegrenzt.

Die angegebenen Zeiträume beziehen sich auf die Parkscheibenpflicht und die maximale Parkdauer von 2 Stunden.

Die angegebene Zeiträume beziehen sich NICHT auf die Ausweisung als Parkplatz.

Außerhalb dieser Zeiträume darfst Du also unbegrenzt dort parken.

Ansonsten würde ein Parkverbotsschild dort ergänzt sein müssen.

Der Sinn ist, dass der Parkplatz während der Geschäftszeiten nicht von Dauerparkern besetzt sein soll, sondern durch häufige Fluktuation vielen Kunden ein Parkplatz für ihre Erledigungen ermöglicht werden soll.

Du darfst von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens ohne Parkscheibe parken, am Samstag schon ab 14 Uhr bis Montag 8 Uhr.

Zu den angegebenen Zeiten nur 2 Stunden mit Parkscheibe, ausserhalb dieser Zeiten ohne Parkscheibe unbegrenzt

Wenn du ab 16:00 Uhr dort stehst, dann kannst du ab 18:00 Uhr stehen bleiben. Nur in der angegebenen Zeit darf man Max. zwei Stunden parken