Bekommt man eine Strafe wenn die Polizei die Geschwindigkeit nur schätzt?
Hallo,
ein Freund und ich waren gestern mit unseren Motorrädern unterwegs.
Wir standen an der Ampel sind beide zügig losgefahren. Mein Kumpel ist etwas schneller an mir vorbeigefahren und ca 300-400 Meter nach der Ampel sind wir abgebogen. Kurz darauf kam ein Streifenwagen von hinten mit Blaulicht angerast und hielt uns an.
Es ging erstmal nur um meinen Kumpel sie wollten seine Papiere sehen und fragten ihn was er den falsch gemacht hätte. Er stellte sich dumm und sagte keine Ahnung.
Anschließend fragte er mich und ich konnte wirklich nicht sagen weshalb zu diesem Zeitpunkt und sagte ebenfalls nein.
Der Polizist wurde sehr wütend und wollte von uns ein Geständnis das wir zu schnell gefahren sind, er meinte das sie einige Autos an der Ampel hinter uns waren und mit Blaulicht Gas geben mussten um an allen vorbeizukommen damit sie uns erwischen konnten. Desweiteren behauptete er das mein Kumpel 100 in der 50er Zone gefahren sein soll.
Um mich ging es garnicht. Er meinte wenn wir uns verständlich gezeigt hätten das wir zu schnell gefahren sind hätte er es belassen aber hat sich dann voll aufgeregt das wir es nicht zugegeben haben.
Er hat uns gedroht die Maschienen zu beschlagnahmen wenn wir nicht gestehen, haben wir aber nicht gemacht. Im Anschluss meinte er wir wären ein Straßenrennen gefahren.
letztenendes hat er nur die Personalien von meinem Freund aufgeschrieben und meine nicht. Danach sind sie abgezischt.
Meine Frage nun, können hierdurch überhaupt rechtliche Schritte eingeleitet werden??
6 Antworten
In Deutschland nutzt eine polizeiliche Schätzung gar nichts, da hilft nur eine Messung - und wenn die mit einem nicht geeichten Fahrzeug erfolgt, sind deutlich höhere Toleranzen abzuziehen. Die Drohung mit der Beschlagnahme der Maschinen wäre ebenfalls nicht zulässig, zudem besteht keine Verpflichtung, sich selbst zu belasten, das wäre, so es so passiert ist, hochgradig unprofessionell seitens der Polizei gewesen.
Aber Achtung: In Österreich sähe das anders aus, da darf die Polizei die Geschwindigkeit mit "freiem Amtsauge" rechtswirksam schätzen.
Solange keine gerichtsverwertbare Messung vorliegt, steht Aussage gegen Aussage - und bei uns gilt immer noch: In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten)
Zumal ich nicht glaube, daß die Aktion der beiden Polizisten verhältnismäßig war.
- Unsinn. 2. Unsinn.
Ohne meine Antwort zu lesen, und ohne Fachwissen Deinerseits, ist mir das ziemlich egal.
Nein. In Deutschland ist eine subjektive Schätzung keine gerichtsfeste Beweisgrundlage. Dazu muss eine Messung aus einem ordentlich bedienten, geeichten Messgerät vorliegen und die Bediener sind dabei auch nur Zeugen und keine "Ankläger".
Er spinnt, eine Schätzung reicht nicht aus.
Ohne Messung geht da nichts. Allerdings ist übermäßiges Beschleunigen mit einem Bußgeld versehen. Mehr wird man euch aber nicht anhängen können.