Bekommt man eine Strafe wenn die Polizei die Geschwindigkeit nur schätzt?

6 Antworten

In Deutschland nutzt eine polizeiliche Schätzung gar nichts, da hilft nur eine Messung - und wenn die mit einem nicht geeichten Fahrzeug erfolgt, sind deutlich höhere Toleranzen abzuziehen. Die Drohung mit der Beschlagnahme der Maschinen wäre ebenfalls nicht zulässig, zudem besteht keine Verpflichtung, sich selbst zu belasten, das wäre, so es so passiert ist, hochgradig unprofessionell seitens der Polizei gewesen.

Aber Achtung: In Österreich sähe das anders aus, da darf die Polizei die Geschwindigkeit mit "freiem Amtsauge" rechtswirksam schätzen.

Solange keine gerichtsverwertbare Messung vorliegt, steht Aussage gegen Aussage - und bei uns gilt immer noch: In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten)

Zumal ich nicht glaube, daß die Aktion der beiden Polizisten verhältnismäßig war.

DjTilDawn  07.10.2022, 09:44
  1. Unsinn. 2. Unsinn.
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DjTilDawn  07.10.2022, 09:52
@Waldi2007

Ohne meine Antwort zu lesen, und ohne Fachwissen Deinerseits, ist mir das ziemlich egal.

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Nein. In Deutschland ist eine subjektive Schätzung keine gerichtsfeste Beweisgrundlage. Dazu muss eine Messung aus einem ordentlich bedienten, geeichten Messgerät vorliegen und die Bediener sind dabei auch nur Zeugen und keine "Ankläger".

Ohne Messung geht da nichts. Allerdings ist übermäßiges Beschleunigen mit einem Bußgeld versehen. Mehr wird man euch aber nicht anhängen können.