Polizei mit Blaulicht "blockiert"?

3 Antworten

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Zunächst mal herzlich willkommen bei uns....

Wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, fuhren die Kollegen zwar mit Sonderrechten aber ohne Wegerecht, denn du schreibst nur von "Blaulicht" aber nicht vom eingeschalteten Folgetonhorn ("Martinshorn").

Wäre das nämlich eingeschaltet gewesen, hätten sie - außer den Sonderrechten - auch noch Wegerechte gehabt...

Interessant zu lesen, dass sie - auf einer dreispurigen Straße, kurz vor einer großen Kreuzung - ohne Einsatzhorn fahren.....

Und dann unterbrechen sie so einfach ihre (wichtige) Einsatzfahrt, überholen dich, halten dich an und unterhalten sich mit dir.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
Holger973  07.12.2023, 15:17

Es heisst Martinhorn nicht Martinshorn

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JochenOWL  07.12.2023, 16:37
@Holger973

Vielen Dank für den Hinweis.

Das ist mir seit Jahren bestens bekannt.

In der breiten Masse der Bevölkerung hat sich jedoch die Bezeichnung "Martinshorn" eingebürgert und ich habe es deshalb in meiner Antwort - hinter Folgetonhorn - extra in Anführungszeichen geschrieben - viele haben das erkannt....

LG

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Abwarten, ob da überhaupt was kommt. Hatten die überhaupt das Martinshorn an? Ohne haben sie nämlich keine Sonderrechte. Du hast ja versucht, Platz zu machen, die haben das anscheinend falsch verstanden, klassischer Fall von Mißverständnis. In einer derartigen Situation kann die Polizei nicht erwarten, daß jeder sofort das Richtige macht.
Wenn wirklich etwas nachkommt: Anwalt nehmen. Fertige schon mal ein schriftliches "Gedächtnisprotokoll" aus Deiner Sicht an.
Wenn die danach ohne Blaulicht weiter gefahren sind, waren sie vielleicht nur zum Brotzeitholen und Autofahrer-Erschrecken unterwegs, jedenfalls nicht zu einem wichtigen Einsatz.

SuperKuhnibert4  13.11.2023, 14:01
Hatten die überhaupt das Martinshorn an? Ohne haben sie nämlich keine Sonderrechte.

Das ist falsch. Ohne Einsatzhorn haben sie kein Wegerecht. Die Sonderrechte sind nicht vom Sondersignal abhängig.

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Jo3591  13.11.2023, 14:05
@SuperKuhnibert4

Okay, für Erbsenzähler. Ersetze "Sonderrechte" durch "Wegerecht". Jedenfalls muß man ohne Martinshorn keinen Platz machen.

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SuperKuhnibert4  13.11.2023, 14:18
@Jo3591

Das hat mit "Erbsenzähler" nichts zu tun, sondern es handelt sich um zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.

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Da haben die dir was falsches erzählt..

Nur bei Blaulicht UND EINSATZHORN haben sie Wegerechte und man muss

Platz machen! Hier im Absatz 1 und 2 sehr schön erklärt was der Unterschied ist!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html

Du hattest also gar nichts machen müssen!

Lernt man eigentlich in der Fahrschule!

Steht sogar bei https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sondersignal

.. Da das Wegerecht nur durch blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn durchgesetzt werden kann, gilt im Umkehrschluss, dass ein Einsatzfahrzeug, das nur mit dem blauen Blinklicht die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzeigt, zwar von der StVO abweichen darf (Sonderrechte), ihm jedoch von den übrigen Verkehrsteilnehmern keine freie Bahn geschaffen werden muss (kein Wegerecht)...

Und genau das, kopierst du in deinen Widerspruch rein!