Umstieg vom DDJ-800: Prime 4+ oder FLX10?

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Entscheidung, mir ein neues DJ-Mischpult zuzulegen, und schwanke aktuell zwischen dem Denon DJ Prime 4+ und dem Pioneer DJ DDJ-FLX10.

Zur Info: Ich nutze derzeit den DDJ-800 zusammen mit Rekordbox auf meinem MacBook Pro (2024). Ich bin aber nicht an Rekordbox gebunden, d. h. ich bin offen für neue Software wie Engine DJ oder auch Serato – Hauptsache, es funktioniert zuverlässig. Ich spiele nicht in Clubs, sondern hauptsächlich auf privaten Veranstaltungen, Feiern oder Hochzeiten. Mein Setup bleibt dabei meistens mobil. Ich habe keine Lust, ständig Lizenzen zu kaufen oder mich durch komplizierte Setups zu quälen – es soll einfach laufen.

Was mir wichtig ist:

  • Gute Soundqualität am Master Out
  • Zuverlässiger Betrieb mit MacBook Pro, auch langfristig
  • Solide Effekte (insbesondere Filter, Echo, Reverb)
  • Möglichkeit, Licht mit dem Pult zu steuern (das ist beim Prime 4+ ja eingebaut)
  • Ein übersichtliches Layout und gute Haptik (ich komme gut mit dem DDJ-800 klar)
  • Ich würde das MacBook immer anschließen – also reines Standalone ist kein Muss, aber vielleicht ein Bonus

Ich frage mich:

  • Hat jemand von euch auf den Prime 4+ gewechselt – und bereut es vielleicht?
  • Gibt es große Unterschiede in der Effektqualität oder im Workflow zwischen FLX10 und Prime 4+?
  • Funktioniert die Lichtsteuerung mit SoundSwitch wirklich zuverlässig?
  • Wie ist der Umstieg von Rekordbox auf Engine DJ (oder Serato) im Alltag?
  • Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Support von Denon vs. Pioneer gemacht?

Ich bin dankbar für jede ehrliche Meinung – gerne auch mit persönlichem Erfahrungsbericht.

Besonders interessieren mich Aussagen von Leuten, die entweder vom DDJ-800 auf eines der beiden Geräte umgestiegen sind oder beide Pulte bereits in der Praxis getestet haben. 🙏

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Mika

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Kurzform:

Prime und DDJ sind zwei verschiedene Welten. Wenn Du nicht komplett zu DENON inklusive derer Software wechseln möchtest, lass es.

Das naheliegende Upgrade zum 800er ist der FLX 10. Ein durchaus gelungener Controller.

Eine automatisierte DMX-Steuerung ist immer ein Kompromiss aber besser als Sound2Light.

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In Traktor Pro kann man ein eigenes MIDI-Mapping erstellen. Damit wäre es möglich, aber meiner Einschätzung nach nicht wirklich praktikabel.

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Standalone, 4-Kanal und günstig schließen sich gegenseitig aus. DJ-Mixer mit Bildschirm gibt es zwar (z.B. DJM 2000, Rane 72) aber ohne Zuspieler hilft Dir das nicht.

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Meine Meinung und Erfahrung dazu:

  1. Ich glaube nicht, dass die meisten DJs mit einem MacBook auflegen. Vielleicht die meisten derer, von denen es Videos gibt. Da hat das Product-Placement dann also wieder funktioniert.
  2. Ich glaube nicht, dass ein MacBook zuverlässiger ist als ein Windows-Laptop, insbesondere beim Auflegen. In der Vergangeneheit war es regelmäßig sogar genau umgekehrt zu beobachten: Apple hat ein neues Betriebssystem raus gebracht und danach ging teilweise für Wochen nichts mehr, weil entscheidende Treiber fehlten.
  3. Ein schlechter/alter Mac ist genauso untauglich wie ein schlechter/alter Windows-Laptop.
  4. Auf dem Laptop sollte nichts anderes sein, als die DJ-Software.
  5. Den Laptop unbedingt im Flugmodus betreiben! Updates im Hintergrund sind der Tod beim Auflegen.
  6. Never change a running system. Wenn DJ-Software und Controller zuverlässig funktionieren, gibt es keinen Grund für irgendein Update. Ich gehe mit meinem Laptop teilweise 6 Monate nicht ins Netz. So kann ich sicher sein, dass alles immer genau gleich und zuverlässig funktioniert.
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Ich finde es wird höchste Zeit für einen Lars Croft in Tomb Raider 12. Der muss aber einer ethnischen Minderheit angehören, eine ungewöhnliche sexuelle Orientierung und eine körperliche Beeinträchtigung haben.

Im Ernst: Bei ein paar Dingen darf man sich meiner Meinung nach auch ruhig auf eine völlig unkritische Tradition berufen und muss nicht alles aus political correctness heraus auf den Kopf stellen.

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Je nach konkretem Geschehensablauf käme ggf. eine Nötigung in Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Wahrscheinlicher ist aber die hier bereits genannte Besiztumsstörung. Draus resultiert ein Abwehrrecht des Inhabers des Fahrrads, was in letzter Konsequenz ein Durchtrennen des Schlosses rechtfertigen würde.

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Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hatte ich eine sehr merkwürdige Begegnung mit der Polizei und bin jetzt verunsichert, was auf mich zukommen könnte.

Ich bin mit meinem Mini Cooper JCW ganz normal gefahren – ca. 2 Minuten bis nach Hause. Als ich schon vor meinem Haus ausgestiegen war, hielten plötzlich zwei Polizisten an und fragten direkt: „Wer ist gerade gefahren?“ Ich war total überrascht. Auf meine Rückfrage, was los sei, meinten sie, ich sei zu schnell gefahren – basierend nur auf dem Klang meines Autos. Sie hätten an einer anderen Ampel gestanden und hätten mich „gehört“, seien mir angeblich hinterhergefahren, aber ich habe davon gar nichts bemerkt.

Ich sagte sofort, dass ich nicht zu schnell gefahren bin. Darauf meinte einer der Polizisten nur: „Das kannst du auch noch 20-mal sagen.“ Es gab weder eine Messung noch Videoaufnahmen oder ähnliches – nur deren subjektive Einschätzung. Ich habe niemanden im Rückspiegel gesehen und bin auch nicht Auffällig gefahren.

Vor etwa einem Monat hatte ich leider schon einen zweiten A-Verstoß (Handy am Steuer – 1 Punkt + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung), und jetzt habe ich große Angst, dass dieser neue Vorfall als dritter A-Verstoß gewertet werden könnte – was ja den Führerschein gefährden würde. Aber kann sowas überhaupt durchgehen, wenn es keinerlei Beweise gibt?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie das rechtlich aussieht?

Ich bin wirklich über jeden hilfreichen Rat dankbar.

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Neben all dem "hätte könnte sollte", versuchen wir es hier doch mal mit den Fakten:

  1. Geht es tatsächlich um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes, gibt es enge Vorgaben für einen gerichtsverwertbaren Nachweis. Klassisch sind Messungen mit stationären oder mobilen Geräten. Beides war hier offenbar nicht der Fall.
  2. Dann gibt es noch die Möglichkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Denkbar ist eine Messung durch Nachfahren mittels PROVIDA-Fahrzeug. Dabei wird mittels Videosystem mit einem geeichten Fahrzeug die gefahren Geschwindigkeit gemessen. Hier offenbar aber auch nicht erfolgt.
  3. Als dritte Variante gibt es die Messung durch Nachfahren mit jedem x-beliebigen Fahrzeug. Dafür gibt es aus der Rechtsprechung Vorgaben zur erforderlichen Messtrecke. Außerdem werden große Toleranzen vom abgelesenen Tachowert abgezogen. Die genauen Vorgaben hängen von vielen Faktoren ab wie der gefahrenen Geschwindigkeit, der Witterung, Tag/Nacht, Tachoendwert, Distanz zum verfolgten Fahrzeug... Im Ergebnis ist solch eine Messung denkbar, aber unwahrscheinlich, wenn die Polizei erst 2min nach Abstellen des Fahrzeugs vor Ort war.

ABER! Es gibt diverse andere Verstöße, für die eine genaue Messung der gefahrenen Geschwindigkeit nicht erforderlich ist. Der Tatbestand ist aber unter Umständen dennoch erfüllt! Denkbar sind:

  1. Unnötig starker Lärm durch bewussten "Kavalier-Start" an der Ampel. TBNR 130612, 80€ + Gebühren. Urteil dazu z.B. hier -> https://openjur.de/u/2447922.html
  2. Je nach Dauer, Geschwindigkeit und ggf. sogar anderen Beteiligten Fahrzeugen kann ein massives Beschleunigen an der Ampel den Tatbestand des §315d StGB erfüllen. -> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Ich glaube nicht, dass die Polizisten Dich schikanieren wollten oder Langeweile hatten. Irgendwas wird also bei Deiner Fahrt anders gewesen sein, als bei den übrigen PKW an diesem Tag. Sei also ehrlich zu Dir selbst, hinterfrage Deinen Fahrstil, und stelle Dich nicht als Zufallsopfer dar. Das nehme ich Dir nicht ab.

Fazit: Als Fahrer eines hochmotorisierten PKW muss man besonders charakterfest sein. Alles andere führt immer wieder zu Begegnungen mit der Polizei. Und wenn es doch mal dazu kommt: Ruhig bleiben, freundlich nachfragen und den Sachverhalt versuchen aufzuklären. Motzen, Mist erzählen und jede Aggression führt nur zu einer Verschlechterung der Ausgangslage.

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  1. Ein DJ macht keine Musik, er spielt sie nur ab.
  2. Der, der Musik neu erschafft, ist ein Producer.
  3. Ein "DJ-Pult" ist kein Fachbegriff. Deshalb ist es schwer abzuschätzen was genau Du suchst. Viele Sagen "DJ-Pult" zu einem Mischpult oder DJ-Controller. Damit lässt sich aber keine neue Musik erschaffen, sondern nur bestehende Musik mixen.
  4. Solltest Du einen DJ-Controller suchen, empfehle ich einen Traktor Kontrol S2 MK3 von Native Instruments. Dort liegt dann auch eine Vollversion von Traktor Pro 4 bei.
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Fraglich ist allein, ob die Behörden in Bezug auf ihre örtlichen Zuständigkeiten mitspielen. Sofern die Fahrerlaubnis in Deutschland erworben wird, entfaltet sie auch ihre volle Gültigkeit.

Meine Empfehlung: Höre bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in NRW nach, ob Dein Plan umsetzbar ist.

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Limiter richtig einstellen?

Hallo,

ich habe folgendes Anwendungsszenario:
Über eine Endstufe sollen zwei 18“-Bässe betrieben werden. Ein Bass hat folgende Spezifikationen:
700W RMS, 1400W Peak, 8 Ohm

Die Endstufe liefert allerdings 2x 1600W an 8 Ohm, also zu viel um die Bässe ohne weiteres anzuschließen. (Die Empfindlichkeit der Endstufe liegt bei 1V)

Ich möchte also an meinem DSP den Limiter so einstellen, dass die 700W RMS am Ausgang nicht überschritten werden.
Ich habe das ganze 1x selbst gerechnet und einmal durch einen Online-Rechner rechnen lassen. Gleiches Ergebnis: Limiter auf -24dBFS im DSP, damit am Endstufenausgang 74V nicht überschritten werden.

Jetzt kommt meine eigentliche Frage:
Laut dem Gelesenem bisher soll ich den Gain für den entsprechenden Ausgang am DSP auf 0dB belassen. Wenn dann aber ein Audiosignal rein kommt, dann wird (dadurch das der Limiter ziemlich tief ist) doch aber schnell ein „Rechecksignal“ aus einer beispielhaften Sinuskurve, oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ich habe das im Bild mal stark vereinfacht aufgezeichnet (Sinuskurve):
rechts in blau der Eingang im DSP
links der DSP-Ausgang. Wenn ich den Limiter richtig verstanden habe, macht der jetzt bei Gain 0dB nen Rechtecksignal draus (blau). Das will ich aber nicht, sondern ich will eine Kurve am Ausgang haben, die wie die grüne ist. Der Limiter soll nur dafür sorgen, dass kurzzeitige Pegelspitzen keinen Schaden anrichten. Ich muss doch den Gain herabsetzen, oder habe ich einen Denkfehler

Danke für jede Hilfe!

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Meine Meinung: Du denkst zu viel darüber nach.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Lautsprecher an Endstufen betrieben werden, die den RMS-Wert der Speaker übersteigen. Tatsächlich ist eher sogar ratsam, weil so ein Verzerren weniger wahrscheinlich ist. Bei egal welchem Lautsprecher ist es immer notwendig mit Verstand an die Sache ran zu gehen. Insofern ist mein erprobter und bewährter Ratschlag:

Fängt die Anlage an zu verzerren, spielt man zu laut. Das erkennt man aber recht schnell und gut. Reduziert man den Pegel geringfügig, läuft wieder alles rund.

Das Einstellen eines Limiters ist in solchen Fällen erfahrungsgemäß eher einen nie enden wollenden Kompromiss aus zu leise und dann doch wieder zu laut dar. Damit die Chassis zuverlässig geschützt werden können, würde man vermutlich zu viel Headroom aufgeben und die Subs somit unnötig beschneiden. Nur ein guter Limiter mit schnellem Attack und Release arbeitet gut genug, damit man davon nicht genervt wird.

Zu den beiden Skizzen: Nein, ein Limiter beschneidet nicht das Ausgangssignal und lässt so eine Rechteckspannung entstehen. Geregelt wird die Amplitude des Ausgangssignals, also vereinfacht gesagt die Höhe der Welle. Die Welle wird nicht einfach abgeschnitten, wie in der zweiten Skizze dargestellt.

Ich würde in Deinem Fall den Limiter nach Gehör setzen, um massive Übersteuerungen zu verhindern. Alles übrige würde ich in den Händen des Live-Anwenders belassen.

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Hier meine Meinung:

  1. Es spricht vieles dafür, dass die Lautsprecher überlastet wurden und deshalb defekt sind.
  2. Vermutlich ist die interne Frequenzweiche defekt. Dafür spricht, dass beide Treiber (Tiefton und Hochton) gleichzeitig ausgefallen sind. Defekte Weichen sind wohl keine Seltenheit bei dem Modell -> https://paforum.de/forum/index.php?thread/118849-ersatzweiche-f%C3%BCr-pa202-und-pa502/
  3. Weniger wahrscheinlich, aber ebenso denkbar: Sowohl das Tiefton- aus auch das Hochtonchassis haben sich verabschiedet. Um das herauszufinden, müsste man die Lautsprecher auseinaderbauen.
  4. Eine PA502 kostet gerade einmal 245€. Das ist zwar auch Geld, aber man darf natürlich keine Wunder bei Leistung und Haltbarkeit erwarten.
  5. "The Box" ist die Hausmarke von Thomann. Insofern sind Support und Ersatzteilversorgung bei aktuellen Modellen sehr gut. Die 502 ist schon seit fast zehn Jahren im Programm, wenn meine Recherche richtig ist. Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt von den kalkulierten Kosten ab. Eine neue Weiche sollte nicht mehr als 30€/Stück kosten. Fraglich ist aber, ob man die einzeln beziehen kann.
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Ja, der Golf 4 taucht in dem Gutachten nicht auf. Das Fahrzeug ist also in Kombination mit den Felgen nicht geprüft worden. Ursache dafür könnte z.B. sein, dass KBA 46265 von einer 4-Loch-Anbindung mit 4x100 ausgeht, ein Golf 4 ja aber 5x100 hat.

Sollten Mittenlochbohrung und Radanbindung passen, kann eine Felge ohne passendes Gutachten nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Das kostet etwas mehr, ist aber grundsätzlich möglich. Dafür ist es dann hilfreich, wenn man das ursprüngliche Gutachten mit vorlegt.

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Ich gehe fest davon aus, das es verboten ist. Explizit stehen wird das so aber nirgends. Man muss also deduktiv lösen, sprich die negative Antwort von positiven Regeln herleiten. Hier meine Argumente:

  1. Ein PKW erhält seine Betriebserlaubnis für den ursprünglich geprüften Werkszustand. Bei diesem Zustand ist die vordere Stoßstange geschlossen und die Abdeckung für den Abschlepphaken geschlossen. Das wäre mit der Lasche nicht mehr der Fall.
  2. Fußgängerschutz wird sehr streng ausgelegt. Alle Änderungen an der Front bedürfen einer Änderungsabnahme oder ABE. Beide liegt hier nicht vor.
  3. Die Abschleppvorrichtungen sind nur dann anzubringen, wenn dies in einem Notfall zum Zwecke der Hilfeleistung erforderlich ist. Da das Auto aber nicht defekt ist, liegt solch ein Fall nicht vor.

Was gar nicht umsetzbar ist, weil es das Verletzungsrisiko für Fußgänger zu hoch ist, sind starre Abschlepphaken. Die werden in der Regel bei Verkehrskontrollen auch nicht mehr toleriert. In Deinem Fall wäre es ja bloß eine Lasche aus Textil. Halte es insofern für möglich, dass es toleriert wird.

Meine persönliche Meinung: Ich finde solche Öse, egal ob Stoff oder Metall, eher peinlich. Denn ständig eine Öse vorne zu verbauen spricht ja eigentlich nur dafür, dass man jederzeit damit rechnet, dass das eigene Auto verreckt. Verstehe immer nicht, wer solch eine Botschaft durch die Gegend fahren will...

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Ich hält davon gar nix, weil es macht offenbar doof im Kopf.

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