Das geht ganz simpel mit sortieren bzw sortieren nach

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Hier ein Beispielbild änderst du einen der Werte in B2 bis C6 werden sich die beiden Tabellen darunter neu sortieren.

SORTIEREN benötigt dabei den Spaltenindex nach dem sortiert werden soll.

SORTIERENNACH hingegen gibt direkt den Bereich an, dieser muss auch nicht zwingend innerhalb des zu sortierenden Bereichs liegen er muss nur die gleichen Ausmaße haben. Außerdem kann sortierennach mehrere Spalten beim sortieren auswerten.

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Alte Antwort:

Welche Excel Version nutzt du?

>2021 dann gibt es die Funktion Filtern bzw. ein deinem Falle reicht sortieren alleine

<2021 dann ist es es ein relativ komplexes Konstrukt, in beiden Fällen lässt sich aber was machen.

Würde mich über Rückmeldung freuen.

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Software "Made in Germany" macht Microsoft Konkurrenz!

Microsoft Office bekommt bald Konkurrenz aus Deutschland. Die neue Software legt besonderen Wert auf Datenschutz.

Die deutsche Softwarefirma Nextcloud und der Webhosting-Anbieter Ionos wollen künftig enger zusammenarbeiten, um eine cloudbasierte Bürosoftware zu entwickeln. Die Anwendung soll vor allem eine datenschutzkonforme Alternative zu marktführenden Lösungen wie der Office-Anwendung von Microsoft bieten.

Ziel des Projekts sei es, insbesondere europäischen Unternehmen, Behörden und regulierten Industrien eine Lösung zu bieten, bei der sie die vollständige Kontrolle über ihre Daten behalten.

MIcrosoft Office-Konkurrenz soll Open Source werden

Die geplante Software basiert auf Open-Source-Technologie. Das bedeutet, der Quellcode ist öffentlich einsehbar und überprüfbar – ein zentraler Punkt in Bezug auf Transparenz und Sicherheit.

"Wir bieten eine vollständig DSGVO-konforme, Cloud-basierte Kollaborations-Suite, bei der die Anwenderinnen und Anwender die volle Datenhoheit behalten", zitiert die "Wirtschafts Woche" den Nextcloud-Chef Frank Karlitschek.

In vielen Fällen sind Behörden und Unternehmen gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Daten nicht in außereuropäische Rechenzentren abfließen. Die Lösung von Nextcloud und Ionos zielt auf diesen Bedarf und könnte damit zu einem wichtigen Baustein für eine europäische Digitalstrategie werden.

Was denkt ihr darüber? Glaubt ihr, dass Deutschland dort wieder vorne mitmischen kann?
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Da bleibt nur zu hoffen, dass sie Funktional wieder mehr mit Microsoft konkurriert als die mittlerweile angehängte Konkurrenz von Libre oder Softmaker Office.

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Reicht dir das vorkommen zu ermitteln oder willst auch wissen welche Einträge betroffen sind?

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Müsste eine der einfachsten Lösungen sein.

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woran hapert es denn genau?

  • am erstellen der Diagramme?
  • am automatischen erweitern?
  • an der Darstellung in %?

Am besten wäre natürlich, wenn du die Daten der aktuellen Tabelle (bitte anonymisiert) zeigen würdest. Damit wir wissen auf welche Art von Daten wir uns beziehen und wie die vorliegen.

unabhängig von deiner Antwort kann dir beim erstellen der Diagramme vielleicht diese Antwort weiterhelfen: Diagramme erstellen

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da...

Also zunächst einmal möchte ich die Frage allgemein beantworten mit wir brauchen nicht mehr Rechte für die Polizei sondern MEHR Polizei. Denn vor allem die belanglosen Dinge nehmen überhand für die bei der Polizei aber niemand mehr Interesse zeigt.

Und im Gegenzug brauchen wir weniger bürokratische Hürden, wenn bei einem Fahrrad Diebstahl z.b. der geschädigte mittels eines GPS Trackers klar nachweisen kann wo das geklaute Rad nun steht die Polizei das aber nicht öffnen darf, dann ist das schon schwer albern soll man nun erst warten bis das Rad mal nach draußen bewegt wird.

Im Gegenzug möchte man aber am liebsten bei jeder Verkehrskontrolle das Smartphone entsperren dürfen, vielleicht verwendet der kontrollierte ja eine illegale Blitzerapp.

Auch bietet das zahlreiches Missbrauchspotential auf Seiten der Polizei was passiert denn wenn mein Smartphone rechtswidrig entsperrt wurde? Der "Schaden" ist ja bereits angerichtet. Was ist wenn es sich bei betreffenden Smartphone um ein Dienstgerät handelt Stichwort vertrauliche Daten?

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?

Wenn die richterlichen Anordnungen wenigstens etwas Wert wären, wie schnell so etwas vollkommen ausufern kann hat glaube ich der Eklat um Andy Grote recht gut gezeigt und vor allem auch wie einseitig und mit wie wenig Prüfung für die Verhältnismäßigkeit.

Jeder normale Streifenpolizist erhält von Angesicht zu Angesicht vermutlich schlimmere Beschimpfungen pro Tag, als dieser Fall und da wird eine Hausdurchsuchung angeordnet.

  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?

Nein absolut gar nicht. Die Entsperrmethode ist bei einigen lediglich die gleiche. Die Aushöhlung der Privatsphäre und das abgeben eines Fingerabdrucks sind dann doch 2 paar Schuhe. Was aber wenn ich noch klassisch auf PIN setze, die kann mir ja einfach nicht einfallen...

  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?

Das ist doch schon einige mal geschehen das über FaceID oder ähnliche Systeme Handys gegen den Willen des Betroffenen entsperrt wurden. Komfort ist leider fast immer ein Rückschritt an Sicherheit so auch hier. Besonders wenn es um das erzwingen geht.

Insgesamt möchte ich sagen private Daten sind das schützenswerteste was wir haben auch wenn uns viele was anderes weiß machen wollen. Da hat absolut niemand etwas drin verloren durch eine so einfach zu erlangende richterliche Anordnung. Außerdem ist der Tatbestand der schwerer Straftat zu weit gefasst.

Unsereins denkt da sicher erstmal an Mord etc. fachkundigen wird hier aber sehr schnell klar. Dass schwer noch ganz andere Dinge umfassen kann. Vor allem kann man vieles erstmal als schwer deklarieren um einfacher ermitteln zu können da einem ja nichts mehr verborgen bleibt. Das Smartphone ist ja bekanntlich nach der Wohnung der letzte sichere Ort an dessen Inhalt keiner so einfach ran kommt.

Und bevor einer argumentiert es gibt ja Yubikey etc. Das ist keine Methode für den NormaloUser sonder für Technik affine und eher User mit Interesse an Cybersicherheit. Die sind gegen solche Maßnahmen tendenziell eh besser geschützt.

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Das ist eine denkbar ungünstige herangehensweise, was ist denn dein Ziel und warum beziehst du dich auf Werte in der gleiche Spalte unten drunter die du durch das herunterziehen überschreibst?

Ist doch recht logisch das da 0 rauskommt,da sich jede Summenformel auf jeweils 3 weitere Summenfoemeln bezieht.

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Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Warum sollst du die Theorie wiederholen mir fällt da maximal ein, weil du mehr als 12Monate seit bestehen der Theorie gebraucht hast. Nicht aber weil du 3x durchgefallen bist.

Wäre maximal möglich, dass das eine interne Regelung der Fahrschule ist. Die aber auf keinerlei gesetzlichen Regeln basiert. Ich konnte auf die Schnelle jedenfalls nichts entsprechendes in der FeV finden.

Was wäre denn die Alternative wenn du jetzt abbrichst, alles irgendwann wiederholen? Nie mehr machen?

Wenn es zweiteres ist und du damit leben kannst wäre das auch okay. Ich habe mich mittlerweile auch gegen ein Leben mit Auto entschieden (auf dem Dorf). Und komme wunderbar klar man sollte sich aber bewusst sein das man dafür sein Denken ändern muss.

Wäre es ersteres was würde das ändern.

Das Fahrschüler in der Prüfung Nervös sind ist nicht wirklich was neues. Bei uns gab es hin und wieder so extrembeispiele das Fahrlehrer mit den Prüfern Sondervereinbarungen getroffen haben.

Fahrschüler nehmen ja ab und an mal einen anderen Fahrschüler mit auf ihrer Fahrt der im Anschluss fährt.

Nur in diesem Falle wurde der Prüfer mitgenommen der Fahrlehrer gab weiterhin die Kommandos. Die wissen ja was ein Prüfer in etwa sehen will.

Und am Ende hieß Glückwunsch sie haben so eben bestanden. Da keine Prüfungsangst aufkam der Fahrschüler hielt es für eine ganz normale Fahrstunde.

Hier muss aber dein Fahrlehrer aktiv werden was dir helfen kann was dann auch die Details zwischen einem guten und einem sehr guten Fahrlehrer sind.

Was war denn deiner Meinung nach der Grund warum du die Fehler gemacht hast. Dein Beitrag wirkt zumindest erstmal nicht nach dem typischen Beotrag hier. 1. Prüfer Schuld 2. Fahrlehrer Schuld 3. Auto Schuld 4. Wetter Schuld und erst ganz am Ende lassen einige Kritik an sich selber zu.

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Meinung des Tages: Sollte es (strengere) rechtliche Regelungen geben, ob/welche Bilder Eltern von ihren Kindern im Netz veröffentlichen dürfen?

(Bild mit KI erstellt)

Mal hier ein nettes Bild des eigenen Nachwuchses auf Instagram, mal dort auf Facebook - auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches. Das sogenannte „Sharenting“ ist schon lange im Trend. Aber sollten Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder im Netz posten dürfen?

Gefahren beim "Sharenting"

Viele Kritiker sehen große Gefahren darin, wenn Eltern ihre Kinder posten - dazu gehört etwa die Verletzung der Privatsphäre: Betroffene Kinder können nicht (mit)entscheiden, ob und was von ihnen veröffentlicht wird - und genau diese Inhalte bleiben oft für immer im Netz.

Derartige Bilder können später auch verwendet werden, wenn es um Cyber-Mobbing geht. Sie könnten den betroffenen Kindern peinlich sein und gegen sie verwendet werden.

Ein besonders großes Augenmerk liegt auf dem Punkt, der für viele der größte in der Kritik ist: Missbrauch der Inhalte - Täter könnten Bilder in sexualisierten Kontexten weiterverbreiten.

Auch Cyber-Grooming ist ein riskanter Faktor: Fremde können gezielt Kontakt mit Kindern aufnehmen, wenn noch weitere Infos über diese verbreitet werden.

Verteidigende Argumente

Die dagegen sprechenden Argumente sind vielfältig und überzeugend. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb so viele Eltern weiterhin ihre Kinder ins Netz stellen. Die Antwort - Fotos sind für viele Familien ein Weg, schöne Momente festzuhalten und mit Familie & Freunden zu teilen – gerade wenn sie weit entfernt wohnen. Durch das Teilen entsteht eine emotionale Nähe und Verbundenheit. Manche gehen so weit, den digitalen Abdruck als Teil ihres Familienalltags zu sehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?
  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?
  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte achtet auch bei einen so kontroversen und sensiblen Thema auf unsere Netiquette.

Viele Grüße!

Euer gutefrage Team

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Eltern sollten generell keine derartigen Bilder posten dürfen

Das ist in der Tat ein schwieriges Thema, da auf die jetzt entstandenen und entstehenden Eltern eine "vollkommen" neue Welt wartet. Ein Vater der 90er für den war es vollkommen normal in seinem Kollegenkreis oder in seinem Büro die Bilder seiner Kinder/Frau stehen zu haben oder oder den Kollegen zu zeigen.

Heute jedoch findet vieles auf Social Media statt und es ist zum vollkommen normalen Umgang geworden Bilder von allen Lebensmomenten darauf zu teilen, natürlich auch von den Kindern, darüber wird/wurde gar nicht großartig nachgedacht, erst durch entsprechende negative Schlagzeilen wurde eigentlich auf dieses Thema sensibilisiert und kommt jetzt erst langsam in der Mitte der Gesellschaft an.

Ich werde noch immer ganz komisch angeschaut wenn mir ein Fotograf sagt das er die Bilder der Veranstaltung auf Instagram hoch lädt und wenn mir eines davon gefällt könne ich ich ihn anschreiben und das bestellen - ich diesem dann aber entgegne, dass ich kein Instagram habe. Da diese Sensationsgeilheits Plattformen nichts für mich sind.

Soweit zu der unbeabsichtigten Variante, für die ich auch ein gewisses Verständnis, wenn auch mindestens ein Stückweit Kurzsichtigkeit vorhalten muss, natürlich gibt es aber auch entsprechende Eltern, die Ihre Kinder dort vermarkten wollen, dafür habe ich keinerlei Verständnis.

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?

Ich poste mein Kind gar nicht im Internet, allerdings schicke ich natürlich Freunden über entsprechende Messenger Bilder von besonderen Situationen oder auch einfach nur um den Fortschritt mit deren Kind zu vergleich, das eine Kind kann nunmal das besser, das andere das besser. Aber alles im 1 zu 1 Rahmen von Personen, die ich auch im echten Leben kenne, also nicht in Gruppen oder sonstigen Communitys in denen unbekannte drin rum geistern.

  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?

Wäre in meinen Augen das Papier nicht Wert auf dem es geschrieben ist, außer Abmahnanwälten, würde das niemandem helfen. Gut vielleicht würde jene die Ihr Kind als Produkt ansehen zum Geld verdienen ein wenig regulieren, aber in aller Regel sitzen die auch eher im Ausland.

  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Hier hab ich keine Ahnung, ich muss aber auch ehrlich sagen, dass mir das als Vater wiederum egal wäre, denn ein Bild egal auf welche Weise irgend ein fremder dran kommt (verantwortungsvoller Umgang vorausgesetzt und nicht auf allen Plattformen geteilt). Habe und hatte ich noch nie Einfluss. Wenn das in entsprechenden Kreise als KiPo Vorlage genutzt wird, bitte schön, schrubbt Euch einen drauf, denn das Kind ist hier in keiner Weise geschädigt es ist eher ein Zufallsopfer.
Das ist wie der Autodieb, der sich ausgerechnet dein Auto klaut, er macht es aber nicht, weil es dein Auto ist, sondern weil er ein Auto braucht, das er gut verscherbeln oder Zweckentfremden kann.

Über die weiteren Aspekt wie Cyber Grooming mache ich mir hingegen keinerlei Gedanken da Bilder meiner Kinder nur entweder "illegal" gemacht wurde, im Kindergarten/Schule/Sportverein heimlich fotografiert. Datenlecks von Freuden auf dem Handy etc. pp, außer in ersterem Fall ist aber keinerlei Bezug zu dem Kind selber bekannt (und da habe ich dann keinerlei Einfluss mehr drauf). Außerdem ist es als Vater meine Aufgabe meine Kinder auf genau diese neuen Herausforderungen vorzubereiten und auch mich darauf vorzubereiten, denn das sind Dinge, die gab es in dem Ausmaß als ich Kind war nicht. Dementsprechend müssen wir uns adaptieren und es nicht einfach als schlecht abtun, denn unsere Kinder werden Social Media nutzen wollen, erst recht wenn wir es verbieten.

Das A und O ist gegen direkte Gefahren als wie immer Aufklärung und mit den Themen selber beschäftigen am Ball bleiben um auch den Antrieb unserer Kinder zu verstehen, denn wir werden zu Dinosauriern, die mit der neuen Zeit oft nicht mehr viel anfangen können.

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Ich habe in Tabelle1 eine Zelle, die per Datenüberprüfung mit einer DropDownliste aus dem benannten Bereich verbunden ist und mich die Farbwerte selektieren lässt.

Wie darf ich mir das vorstellen, wie selektierst du das? Autofilter? Moderne Filter Formeln? Komplett anderer Ansatz?

Ich verstehe leider in deiner Gesamtheit nicht deine Frage.

Was selektierst du da, vor allem wie selektierst du es, geht es hier um ein Filtern oder nur um ein abrufen? Kannst du das ggf. mal einen Bespiel ausführen ggf. via Screenshot das bewirkt oft Wunder nur textuell zu beschreiben ist manchmal schwer.

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Im Prinzip hat @Asardec schon eine sehr gute Antwort geliefert, da bei deiner Frage nicht genau ersichtlich ist wo genau deine Daten herkommen, möchte ich mal das grundsätzliche Problem mit Leerwerten erläutern.

  • Leere Zellen

werden eigentlich von jeder Formel als leer erkannt

  • Verrechnungen mit Leeren Zellen

(in deinem Falle F10-6400, können nicht mehr sauber getrennt werden, da Excel quasi alles versucht was irgendwie möglich ist als Zahl zu verarbeiten, ob dies nun eine leere Zelle oder eine als Text dastehendes Datum ist ist dabei egal, kann Excel es als Zahl auflösen wird es zum rechnen benutzt und "" ist hier schlicht und ergreifend 0.

  • Zellen die Formeln enthalten deren Ergebnis "" ist.

Auch hier wird des in aller Regel als 0 interpretiert nicht als leer. Viele Formeln z.B. Zuspalte/zuzeile erkennen das hier vorhandene Leer auch gar nicht mehr als leer an siehe hier: bei dieser Antwort habe ich das schonmal skizziert. https://www.gutefrage.net/frage/excel-tabelle-ohne-leerzeichen-formeln-ignorieren#comment-462017681

eine Unterart dieser Kategorie sind theoretisch dynamische Arrayfunktionen, die einen Überlauf generieren z.B. =wenn(A3:A5="";"";"nicht leer") gibt du diese formel in B3 ein und A3 bis A5 sind leer bekommst du zwar überall nichts angezeigt, die Zellen sind aber nicht wirklich leer, klickst du nun in B3 siehst du auch über welchen Bereich sich diese nicht leeren Zellen erstrecken, die Problematik ist mehr oder minder die gleiche wie die, dich direkt oben drüber erläutert habe.

Anwender der Funktion =eindeutig(A10:A20) werden das kennen, ich möchte mir z.B. Städtenamen ausgeben lassen, die mindestens 1x vorkommen, enthält auch nur eine einzige dieser Zellen nichts bekomme ich unter den eindeutigen Werten zusätzlich eine 0 angezeigt.

Lösung:

für G10 =WENN(ISTLEER(F10);"";F10-6400)

für I10 =ERSTERWERT(VORZEICHEN(C10);0;"";1;"TL";C10&" EUR")

Achtung für den Fall das C10 > 1 kommt kein Ergebnis heraus mit dem man weiter rechnen kann, es sei denn du separierst es anschließend von "EUR", ich würde daher auf Währungsformat oder eine entsprechende alternative Formatierung setzten und dies nicht manuell mit einfügen.

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Ich würde mich über Rückmeldung freuen, ob ich alles richtig verstanden habe und ob es dir weiterhelfen konnte.

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Wie einige schon schrieben und du ja auch nachträglich angemerkt hast ist dies mit Nichten das Datumsformat sondern Text. Und der wird einfach chronologisch sortiert.

Und das zu ändern reicht in aller Regel deine Multiplikation mit 1 oder eine Addition mit 0.

Alternativ

=Datwert(Zelle)

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Ne, bin ich nicht

Einst hatte ich den Themenschwerpunkt Führerschein/Verkehrsregeln und Sport, aus beiden habe ich mich ziemlich zurückgezogen, da Sport hier von Fußball und Kraftsport überflutet wird, das aber nicht meine Bereiche sind und mir es einfach auf den Nerv geht 100erte Frage zu bekommen, die ich gar nicht beantworten will.

Mittlerweile antworte ich fast ausschließlich im Themengebiet Excel/Tabellenkalkulation und beantworte Regelmäßig die allgemeinen Umfragen oder Meinungsthemen von GF.net.

Ich denke im Bereich Excel kennt man mich, darüber hinaus eher nicht, vielleicht ließt der ein oder andere meinen Namen und erinnert sich daran den schon öfter gelesen zu haben, aber von kennen bin ich da wohl weit entfernt.

Auch die Missionen oder Likes halten sich sehr in Grenzen, die Wochenmission habe ich glaube ich noch nie geschafft und die anderen nur, wenn es sich gerade zufällig mal ergibt.

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Sofern du eine moderne Excel Version ich glaube ab 2019 verwendest würde ich dir stattdessen

=textverketten(" ";Wahr; alle Texte die du verketten willst)

Empfehlen.macht es etwas kürzer und weniger Fehleranfällig. Da zwischen alle einfach das Leerzeichen kommt. Egal wie viele Texte.

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Nachtrag auf Basis der Rückantwort:

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Ich hab das jetzt mal versucht nachzustellen.

A2 bis A11 sind eigene Texte aus meinem eigenen Konto, allerdings anonymisiert, die Nummern sind als verändert.

A12 bis A14 sind Texte wie sie scheinbar bei dir auftauchen, wenn ich dich richtig verstehe.

Ich habe 2 verschiedene Ansätze verfolgt.

Kurz erklärt:

Variante 1 in Spalte B/C, hier wird mindestens Excel 2024 benötigt, das Regextrahieren erst damit eingeführt wurde. Spalte B ist nur das, was in C dann drin steckt. Ist hier also nur zu Demozwecken enthalten.

Damit extrahiere ich allen Text aus dem Buchungstext, sprich alle Zahlen werden ignoriert und am ersten auftretenden Leerzeichen wird der Text abgeschnitten.

Das funktioniert also hier wunderbar für alle Variationen von REWE, aber bei dem ersten Shell Eintrag schlägt es Fehl, denn es extrahiert eben den ersten Text, der lautet hier nur leider nicht Shell, hier müsstest du also entweder händisch nacharbeiten oder aber auf die Variante in Spalte D zurück greifen.

Mittels ODER überprüfe ich ob irgend einer der definierten Texte dort vorkommt und WENNS ordnet dem Wert einen selbst definierten Text zu.

Nachteil es muss exakt übereinstimmen, es wird nicht zwischen Groß und Kleinschreibung unterschieden.

Die Variante in Spalte D klaut sich ein Teil des Prinzips, nur setzt es nicht auf Regextrahieren, sondern auf SUCHEN, aber die Funktionsweise ist komplett identisch. Hat in diesem Falle den Vorteil, das es auch bei dem Shell Eintrag in D10 den richtigen Wert zurück gibt, da es in dem Gesamten Text nach dem Schlüsselwort such und nicht nur den Text extrahiert.

Diese Variante sollte ab Excel 2021 klappen. Der Grund hierfür ist die Arbeitsweise von ODER vor 2021 gab es keine dynamischen Arrays, die sich aber hier zu Nutze gemacht wurden.

Du musst in beiden Varianten also eigentlich nur den Teil ab ODER kopieren

ODER(ISTZAHL(SUCHEN({hier fügst du alle Werte ein, die deiner Kategorie zugeordnet werden sollen};[@Buchungstext])));hier kommt deine Kategorie rein

Möchtest du für eine grobe Übersicht, erstmal alle Ersten Wörter ausgeben lassen, kannst aber nicht auf Regextrahieren zurückgreifen bietet sich noch folgende Option an:

=LET(Text; TEIL(A2;VERGLEICH(WAHR;NICHT(NICHT(ISTFEHLER(0+(TEIL(A2;SEQUENZ(LÄNGE(A2));1)))*(TEIL(A2;SEQUENZ(LÄNGE(A2));1)<>" ")));0);99);
 WENNFEHLER(TEIL(Text;1;SUCHEN(" ";Text));Text) )

Hier wird nur Excel 2021 und neuer benötigt.

Würde mich weiterhin über Rückmeldung freuen

- - - alte Antwort

Für mich klingt das nach einer klassischen Kategorien Spalte was soll da ein Tool bringen. Oder soll das anhand des Buchungstextes die Kategorie erkennen?

Diese kannst du übrigens auch teilautomatisieren indem du zb. alle Tankstellennamen als Array übergibst. Kommt einer dieser vor wird Tanken ausgegeben.

Gehst du dir jetzt natürlich um 2 Uhr in der Nacht dort eine belegtes Brötchen holen wird das auch tanken zugeordnet denn woher woll irgend ein Programm wissen das jetzt ausgerechnet Aral nicht tanken ist.

Es sei denn du gibst in einer separaten Spalte die gekauften Artikel ein, dann könntest du das umgehen.

Dennoch wirst du um eine manuelle Prüfung nicht herum kommen.

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Was soll denn mehrere Spalten haben die WENN Prüfung oder Summenbildenden Spalten. Vermutlich wäre aber HSTAPELN dein bester Freund. Oder aber du schafft es sogar direkt in einer Summenfoemel zu erledigen (Excel2021 und neuer vorausgesetzt) ältere Versionen unterstützen das in der Summe Funktion noch nicht.

Mit einem konkreten vereinfachten Beispiel können wir ggf. direkt helfen.

Würde mich über Rückmeldung freuen.

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Weil du in vermutlich deutscher Syntax einen "." Als Komma nutzt, dass richtige Trennzeichen wäre hier natürlich das ",".

Man erkennt ja gut an deinem Beispiel:

12.34.567 Das dem . Von dir keinerlei Bedeutung beigemessen wird. Du kannst aber unabhängig davon. Das 1000ender Trennzeichen deaktivieren.

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Was ist jetzt genau deine Frage?

  • Fehlen dir Formeln?
  • wie du die Spalten so schön aufteilst
  • wie du Zellen/Werte automatisch färbst?

irgendwie scheint mir diese Frage hier sehr Artverwandt zu sein, auch weil das mit B7 C7 ziemlich genau hinhauen könnte mit den Notenspalten

https://www.gutefrage.net/frage/wie-mache-ich-das-in-excel-3

Die Frage die ich mir jetzt hier aber stelle, stehen die Noten jeweils in einzelnen Zellen oder sind die der Reihe nach einfach in eine Zelle geschrieben?

Für den Fall das es ersteres ist hier eine Musterlösung:

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Sollten alle Werte in einer Zelle stehen müssen diese eben mit ausgelesen und dann daraus der Mittelwert gebildet werden, macht es nur unwesentlich schwieriger.

Die einzige Magie in meiner Formel gegenüber deiner Variante ist vermutlich die Formel WENNFEHLER, die den Fehler #DIV/0 unterdrückt. und anstelle dessen "" einträgt

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Beispielnoten: 1 4 5 5 3 (C7) 

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Das bedeutet du trägst X Noten in eine Zelle ein oder wie darf ich mir das vorstellen.

Aber grundsätzlich deutet der Fehler DIV/0 auf eine Division durch 0 hin. Hier kann ich wie immer anstelle von

=Mittelwert

=Aggregat empfehlen. Denn Aggregat bietet die Option mittels des 2 Parameters Fehler zu ignorieren.

Ein anonymisierter Screenshot würde aber wie immer wahre Wunder wirken.

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Eine GUI adressiert den normalo User, der dieses Script oder sonstiges ggf. 2x im Jahr anwendet, denn das leitet sehr oft deutlich besser durch den Vorgang oder aber bietet Vorteile bei der Darstellung dessen was da bearbeitet wird.

Rein textuelles direktes ansprechen über ggf. Kommandozeilenparameter ist eher etwas für den IT Fachmann der täglich damit arbeitet denn der ist mit diesen bestens vertraut und kennt sie Auswendig. Außerdem weiß er auswendig was da passiert.

Alles was für die breite Masse vom Nerd bis zum DAU ist benötigt eine GUI in meinen Augen. Die GUI muss nicht schön sein nur Funktional.

Ich frage mich aber allgemein wenn ich das hier immer lese was ihr hier schönes immer automatisiert. Manchmal gewinne ich den Eindruck aus dem Alltag das mehr Zeit in angebliche Arbeitsbeschleunigung investiert wird als in wirklich produktives. Vor allem da dies nie fertig wird.

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ein klein wenig Kontext wäre schon praktisch, meine Glaskugel ist nämlich aktuell nicht poliert.

Ich nehme aber mal an du hast die Flächen irgendwelcher Parks und willst wissen wieviele %uale Fläche die von allen Parks ausmachen.

Nehmen wir mal an in Spalte A steht der Name des Parks A2:A20 und in B die größe in ha oder was auch immer.

Dann würde die Formel wie folgt lauten (C2)

=B2/summe($B$2:$B$20)

Würde mich über Rückmeldung freuen, ob ich richtig geraten habe.

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