Widerspruch Erstausstattung
Hallo, habe mal da eine Frage, wäre nett, wenn ihr mir da helfen würdet. Fasse es kurz: bin neu umgezogen, habe seit Mitte Februar meine jetzige Wohnung, habe auch einen Antrag wegen erstaustattung gestellt, habe aber eine Ablehnung bekommen, weil der hausinterne prüfdienst vom Jobcenter mich nicht erreichen könnte. Ich habe fast gar nichts zu Hause, und deshalb bin ich auch sehr oft draussen gewesen mit Freunden, ich glaube dass der Prüfer auch bestimmt dann kam. Ich muss halt Widerspruch legen, aber wie soll ich das schreiben? Ich denke die ganze Zeit nach, wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.
9 Antworten
Solche unmöglichen Antworten von einigen(nicht allen) kann man sich doch sparen!!Man erhofft sich hier Hilfe,doch es gibt Menschen,die nichts anderes tun,als Leute zu beleidigen ohne den Hintergrund zu kennen. Daher bin ich hier nie,um Fragen zu stellen.Weil man hier nur dumm angemacht und abgewertet wird. Ihr solltet Euch schämen!
@graupink, warum ärgerst du dich über Müll was hier einige von sich ablassen?
Schlicht solche Antworten beanstanden und fertig:
Schaue mal, wie ich das mache. LOL
bei einem einmaligen Nichtantreffen, dir gleich einen Ablehnungsbescheid zu übersenden, ist recht ungewöhnlich. Ich vermutete, dass der Außendienst dich mehrfach nicht in deiner gemeldeten Wohnung antraf.
Schildere sofort dem Aussteller des Bescheids, dass du aufgrund der unmöblierten Zustandes der Wohnung dich dort nur zeitweise aufhältst. Bitte um neuen Termin sowie Aufhebung des erteilten Bescheides.
Falls du auf bonierte Köpfe stoßen solltest, nehme deinen Leistungsbescheid, diesen Ablehnungsbescheid und marschiere damit zum Sozialgericht. Dort lässt du es protokollieren und stellst einen Einstweiligen Rechtschutzantrag .
Normalerweise ist es so, dass du einen Termin bekommen müsstest, weil es ja rein theoretisch sein kann, dass du gerade ein Bewerbungsgespräch hast. Wenn sie dich beim ersten mal nicht antreffen rufen sie zu 99,99 % an und machen nochmal telefonisch ein termin aus... wenn beides nicht passiert ist, hast du da schon mal zwei anhaltspunkte
Schreib ihnen, daß du lieber mit Freunden abhängst statt dich um Arbeit zu bemühen und deswegen auch nicht zuhause sein kannst, um einen Prüfer in die Wohnung zu lassen! Und verlange unbedingt, daß dir die Ausstattung auch ohne Prüfung zu schenken ist.
Arjiroula, selten so einen Quark gelesen.
Sehr hilfreich ist deine Antwort allerdings nicht.
Vielleicht solltest du mal die gutefrage.net Richtlinien durchlesen.
Du mußt einfach nur schreiben, daß Du Widerspruch einlegst. Schlage in dem Schreiben 3 Termine vor und gib eine Telefonnummer an, wo Du verläßlich für Terminabsprachen zu erreichen bist. Das Du erreichbar bist, wird bei Hartz IV von Dir sowieso verlangt. Andernfalls wäre das nen Grund, die Leistungen ggf. einzustellen.