Erstausstattung für Herd Spüle?
Hallo
Ich lebe aktuell in einer Wg und habe letztes Jahr eine Erstaustattung auf Bett, Schrank und Tisch etc. beantragt und auch bekommen
jetzt ziehe ich im August in eine eigene Wohnung
die ist komplett neu und ich werde da als erstes einziehen, dementsprechend wird da keine Spüle und kein Herd sein
Die komplette Küche und alles was dazu gehört müsste ich mir selbst besorgen.
Jetzt ist meine Frage ob man das beim Jobcenter trotzdem beantragen kann wenn man schon Erstausstattungsgeld erhalten hat ?
2 Antworten
Wenn Du bislang weder Herd noch Spüle als Erstausstattung vom Jobcenter bekommen hast, dann stell' einen Antrag.
Selbst, wenn diese Gegenstände bereits als Erstausstattung gewährt wurden, kannst Du einen neuen Antrag stellen.
Und googel mal nach Sonderbedarfen bzw. nach einmaligen Bedarfen.
Eine Spüle gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung. Das könnte vom JobCenter auch so gesehen werden.