ich habe leistungen vom jobcenter für erstausstattung erhalten muss ich das geld wieder zurück zahle

4 Antworten

Erstausstattung muß nur zurückgezahlt werden wenn es als Darlehen mit monatlicher Ratenzahlung zinsfrei gewährt wurde.Ist dies nicht vereinbart mußt Du es nicht zurückzazhlen.

Wenn dir die Leistung als Erstausstattungszuschuss gewährt wurde und nicht als Darlehn (das würde dann aber aus dem Bescheid hervorgehen), dann musst du auch nichts zurückzahlen.

Also ich habe vor 2 Jahren mal Geld vom Amt für die Erstausstattung bekommen (Möbel) und musste keine Nachweise vorlegen... Zurückzahlen musst du es auf keinen Fall, das sind "Einmalzahlungen"...

ali46  23.05.2014, 17:54

Könntest du mir sagen wie viel das ungefähr war ?

**hallo ,

nein denn das steht dir einmalig zu...alles gute**