Fahren ohne gültigen Fahrschein ist eine Beförderungserschleichung (§265a StGB). Beim ersten mal sehen die Verkehrsbetriebe meist von einer Strafanzeige ab, beim zweiten Mal nicht mehr. Dann wird neben dem erhöhten Beförderungsentgelt auch noch eine Geldstrafe fällig. Bei nototischen Schwarzfahrern werden irgendwann sogar kurze Haftstrafen verhängt. Und wenn man die Geldstrafe nicht zahlt oder anderweitig durch gemeinnützige Arbeit erledigt, dann kann das ganze am Ende tatsächlich in Haft enden.
Du bist ein Fahrzeug gefahren, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Die hattest Du nicht, also hast Du Dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht. Den Termin bei der Polizei solltest Du nicht wahrnehmen, Du kannst dort eh nichts besser machen.
Da die Mofaprüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist, kann sie auch nicht entzogen werden. Du musst aber schoooon mit einer Strafe rechnen, bei Jugendlichen vermutlich Sozialstunden oder eine Geldauflage oder die Teilnahme an einem Verkehrsseminar. Eine Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis wirst Du totsicher nicht bekommen. Glauben immer alle, dem ist aber nicht so.
Nein, das steht nicht in Deinem Führungszeugnis. Das wird bei Jugendlichen nur eingetragen, wenn sie in den Knast müssen. Das ist hier ausgeschlossen.
Ich kann Dir nur raten, dem offiziellen Weg zu folgen. Im Übrigen bekommt das Kindergeld immer derjenige, bei dem das Kind tatsächlich lebt. Der vom Jugendamt vorgeschlagene Weg wäre also sogar ein bisschen illegal...
Im Moment wäre der Unterhaltsanspruch für beide Kinder gleich, das ändert sich aber immer wieder, wenn das ältere Kind in die nächste Tabellenstufe rutscht, also mit 6 und mit 12.
Andere Hilfen gibt es aber nicht, nein.
Lass Dich am besten bei einer Beratungsstelle beraten, denn so einfach ist das alles nicht.
Erstmal: Kindergeld ist sehr wohl für Dich und nicht für das Kind. Genau genommen ist es eine Steuererleichterung für Eltern, deshalb ist es auch im Einkommenssteuergesetz geregelt.
Wer hier gegen wen einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, hängt davon ab, wie alt die Kinder sind, was Du und die Kindesmutter verdienen und welche Kosten (Kita, Klavierunterricht & Co) für die einzelnen Kinder anfallen. Denn über den regulären Unterhalt hinaus besteht ggf. noch Anspruch auf Kostenbeteiligung für weitere Ausgaben. Und das bezieht in der Tat auch notwendige Kita-Gebühren mit ein.
Vom Staat gibt es erstmal eher nix. Denn Du und Dein Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft, die höchstens gemeinsam Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Worüber Du Dir aber vielleicht schon mal Gedanken machen solltest: Was wirst Du tun, wenn Dein Kind um 20 Uhr plötzlich 39 Grad Fieber bekommt und dies auch die nächsten 3 Tage nicht mehr weg geht? Was machst Du, wenn die Kita wegen Corona leider für 2 Wochen schließt? Was tust Du, wenn Dein Kind zum Arzt muss und der einzige Termin leider um 11.45 Uhr frei ist? Und last but not least was tust Du, wenn der Nachmittag mit Mami leider wegfällt, obwohl er fest eingeplant war, weil Mami krank ist? DAS sind die realen Probleme alleinerziehender Menschen ;-)
Wogegen genau hast du denn Beschwerde eingelegt?
Meine Erfahrung ist, dass es keinen großen Unterschied macht, welchen Hersteller man nimmt. Die können gut oder schlecht sein - man steckt nicht drin. Einen sehr guten Ruf haben aber die Akkus von SLS. Wegen dem Gewicht sollte der mAh-Wert ungefähr dem des Originals entsprechen. Musst nur aufpassen, dass die Stecker passen, damit Du hinterher nicht noch andere Stecker dranlöten musst.
Ein gutes Angebot aller möglichen Akkus findet man bei eBay.
Ja, kann man. Es gehört zu den Grundsätzen eines fairen Verfahrens, dass der Beschuldigte erfährt, wer da was behauptet.
Wie du vielleicht noch aus der Fahrschule weißt, reicht bei einer unsicheren Fahrweise oder einem Unfall bereits ein Wert von 0,3 Promille, damit die Trunkenheit zur Straftat wird. Regelmäßig wird eine derartige Tat mit 30-60 Tagessätzen Geldstrafe bestraft, was 1-2 Nettomonatseinkommen entspricht. Darüber hinaus wirst du mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen müssen, für dessen Dauer das Gesetz einen Mindestzeitraum von sechs Monaten vorsieht. Vermutlich wird dieser zwischen sechs und neun Monaten betragen.
Nach Ende des Führerscheinentzuges solltest du die Fahrerlaubnis dann aber auf Antrag ohne irgendwelche zusätzlichen Auflagen zurückbekommen.
Was der Verkäufer mit Deiner Karte macht, braucht Dich nicht interessieren. 6 Wochen Reparaturdauer sind viel zu lang. Schriftlich Frist von 2 Wochen zur Nacherfüllung setzen, danach vom Kaufvertrag zurücktreten und Kaufpreis verlangen.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst Du Dich auch nicht mit einer Reparatur vertrösten lassen. Du kannst die Lieferung neuer, mängelfreier Ware verlangen.
Die Strafe ist 2017 wieder aus dem Führungszeugnis gestrichen worden. Sie steht aber noch im BZR. Und das führt dazu, dass bei einer neuerlichen Geldstrafe - und sei sie noch so klein - diese im Führungszeugnis steht.
Ja, es dürfte eine Straftat sein: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. In einer gemeinsamen Wohnung (und eine solche ist es, wenn sie gemeinsam genutzt wird) gibt es nicht nur "meine" und "deine", sondern auch Gemeinschaftsräume, zu denen Flure ganz unzweifelhaft gehören.
Ja, es ist immer das Familiengericht des Wohnortes zuständig.
Voraussetzung für irgendwelche Klagen ist, dass er zunächst die Vaterschaft anerkannt hat. Denn sonst ist er ja rechtlich nicht der Vater und damit auch nicht klageberechtigt.
Wenn er sowieso kein Geld für die Umgänge hat, kannst Du dem doch gelassen entgegen sehen. Denn es ist seine Sache, das zu organisieren und zu bezahlen.
Bevor sich überhaupt ein Gericht mit einer Umgangsregelung befasst, muss im Übrigen auch erst einmal der Versuch gemacht worden sein, die Sache über das Jugendamt außergerichtlich zu regeln.
Vermutlich wirst Du ein paar Sozialstunden ableisten müssen und bei einer Beratungsstelle oder einem Psychologen Gespräche führen müssen. Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es dagegen auf keinen Fall.
Was heißt denn "ich wurde bestraft" Ist das jetzt schon das zweite Mal?
Nein, das geht nur für die Zukunft. Ich vermute, Du lebst schon alleine. Andernfalls würde Dir Deine Mutter ja Naturalunterhalt leisten...
Ja, das ist überhaupt kein Problem, so lange Du es nicht übertreibst. Das Gewicht muss nämlich im Rahmen bleiben. Eigentlich wählen die Hersteller auch den optimalen Kompromiss zwischen Kapazität (nicht Leistung) und Gewicht.
Du musst nur darauf achten, dass die Zellenanzahl gleich bleibt.
ich habe in letzter Zeit nichts bestellt weder noch was mit der Deutschen Post zutun
Na, das ist doch prima. Die eMail hat mit der Deutschen Post nämlich auch nichts zu tun..l.. Man beachte die eMail-Adresse: xxx@kontakt.com
Nein, sie dürfen ihn Dir tatsächlich nicht wegnehmen. Allerdings dürfen sie Dich rausschmeißen. Du bist volljährig und damit haben sie keine Verpflichtung mehr, Dich weiter zu beherbergen.
- Hat sich die Person, die den Ausweis zur Verfügung gestellt hat ebenfalls wegen Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar gemacht
- Ist der Ausweis Tatmittel und es besteht mitnichten ein Anspruch auf Rückgabe. Theoretisch könnte er sogar eingezogen und vernichtet werden, was ich so allerdings noch nicht erlebt habe.
- Gibt es weder einen juristischen Anspruch auf ein Ausweisdokument noch gibt es die Verpflichtung, dieses immer bei sich zu tragen.