Kann Mitbewohner mich anzeigen?
Also ich hab seit einigen Monaten einen Untermieter, natürlich mit Erlaubnis vom Vermieter.
Das Zimmer, das ich vermiete ist im oberen Geschoss in einer Maisonette Wohnung und zwischen Treppe und Zimmertür ist noch ein kleiner Flur, der laut Mietvertrag nicht mit vermietet wird, also so gesehen ja mein Raum ist. Ich hab dort auch meine Sachen und Möbel stehen, da der Untermieter den kleinen Flur nicht brauchte.
So,jetzt zur eigenen Sache:
Ich hatte auf dem Schreibtisch dort eine Überwachungskamera stehen, die wie ne Webcam aussieht. D.h. seine Zimmertür war auch mit drauf, aber mehr auch nicht.
Die Kamera war zwar an, hat aber nie etwas aufgenommen, ich hatte sie nur auf live eingestellt, fragt mich bitte nicht wieso.
Also hab ich KEINE Aufnahmen von ihm, kein Ton als auch kein Bild.
Jetzt will er mich anzeigen, weil ich ihn lt. Seiner Aussage gefilmt habe ohne Erlaubnis.
Aber es war meine Kamera in meinem Flur auf meinem Schreibtisch! Und ich hab ja nichts aufgenommen, es gibt wirklich keinerlei Dateien.
Würde ihm die Anzeige was bringen? Oder wärs erfolglos?
4 Antworten
Nun, es gibt mehrere Möglichkeiten den Konflikt aufzulösen.
Ein mal so: Du entschuldigst dich und vsicherst dem UM, dass keinerlei Aufnahmen erfolgt sind und der akzeptiert das.
Oder: Du kündigst den Mietvertrag wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund erheblicher Störung des Vertrauensverhältnisses fristlos.
Als Drittes: Du kündigst ohne Begründung mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist, also wohl hier bei Mietzeit unter 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten.
Eine Überlegung: Der UM müsste gegebenenfalls auf Unterlassung klagen, nach vergeblicher Aufforderung, die Kamera zu entfernen.
Es besteht keine Straftat und Anlass zur Anzeige, solange nicht tatsächlich nachweisbar Aufnamen getätigt wurden.Allein das Vorhandensein der Kamera stellt keine Straftat dar.
Die unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Freundin) berechtigt dich zur fristlosen Kündigung. Die wäre jetzt mit dieser Begründung möglich. Das schriftlich per Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung, bis 31.3.21 spätestens die Mieträume zurück zu geben.
Würde es auch reichen die Kündigung persönlich abzugeben mit einem Zeugen, der das bestätigen und protokollieren bzw. mit Unterschrift bestätigen könnte?
Hallo Sandy,
ist strafbar nach § 201 StGB.
Du wirst dich bestimmt mit ihm gütlich einigen können. Gut wäre es natürlich, wenn du ihm dein plausibles Interesse daran sagen könntest.
201 StGb bezieht sich auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, also unerlaubte Tonaufnahmen von Gesprächen.
201a StGb bezieht sich auf Bildaufnahmen, die ohne Erlaubnis hergestellt und / oder verbreitet wurden.
Es müsste also hier der Tatbestand bewiesen und nicht nur behauptet werden bevor sich jemand strafbar gemacht hat.
Bereits das Filmen ist strafbar. Das Konservieren der Aufnahmen ist nicht das Thema.
Dies ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Bin kein Jurist.
Du solltest nachzuweisen versuchen, dass du nichts gespeichert hast.
Naja wie kann man sowas nachweisen ... wenn jetzt ein Spezialist auf meinen Laptop oder meine SD Karten zugreifen würde, würde er sehen, dass da keinerlei Dateien drauf sind, also auch keine gelöschten.
Hab ich ihm ja auch gesagt, aber er akzeptierts nicht ..
Ja, es dürfte eine Straftat sein: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. In einer gemeinsamen Wohnung (und eine solche ist es, wenn sie gemeinsam genutzt wird) gibt es nicht nur "meine" und "deine", sondern auch Gemeinschaftsräume, zu denen Flure ganz unzweifelhaft gehören.
Aber ich habe ja nie was aufgenommen🤔 Und alle Gemeinschaftsräume wurden im Vertrag aufgelistet, dazu gehört der kleine Flur nicht
Die Straftat fängt nicht bei der Aufzeichnung, sondern bereits beim Filmen und Übertragen an. Und was in einem Mietvertrag steht, ist hier schlicht egal. Es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Ja wäre möglich, sofern du es heimlich gemacht hast und ihn nicht daruf hingewiesen hast sowie entsprechende Aufkleber / Hinweisschilder aufgestellt hast.
Gekündigt habe ich ihm bereits mit einer Frist von 3 Monaten, aber da seine Freundin trotz Bitte, dass sie gehen soll, immer noch da ist, und sie sich weiterhin streiten, möchte ich ihm nun früher kündigen.
Und ich hab ihm bereits gesagt, dass ich nichts aufgenommen habe, aber er akzeptierts nicht und ist der Meinung ich kanns ja einfach nur gelöscht haben.