Welches Gericht ist zuständig für Klage gegen ARGE?
Hallo liebe ratgebende.
ich habe folgende Frage: Welches Gericht ist zuständig für Klage gegen Arge?
Zur Sachlage:
Ich bin arbeitssuchend, nicht arbeitslos.
Die Agentur für Arbeit hat einen Verwaltungsakt erlassen, nach welchem ich mich um meine Arbeitssuche selbst kümmern soll, da man mir für meine derzeitige Qualifikation keine Tätigkeit anbieten kann. Eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme wurde ebenfalls abgelehnt, da diese einer Qualifikationsverbesserung entspräche und das wird nicht gefördert.
Gleichzeitig hat die Arge einen Beschluss erlassen, nach welchem ich rückwirkend zum 1. August keinen Anspruch auf ALG 1 hätte.
Ich befürchte dadurch Nachteile, der schriftliche Widerspruch wurde abgelehnt und mitgeteilt, dass ich doch mich mit dem Abteilungsleiter auf ein mündliches Gespräch einlassen soll. Die Frist läuft am 1.12.2019 ab.
Die Klage wurde an´s Sozialgericht weitergereicht. Einen Tag später kam ein Schriftstück der Arge, dass mein Widerspruch akzeptiert wurde und die entstandenen Kosten dafür übernommen werden.
Ich habe das Schriftstück genommen und ans Sozialgericht geschickt, die Klage dann mit wichtig(!) "In der Hauptsache erledigt und zu beschließen" beendet. Der Streitwert wurde auf 6 Monatsgehälter festgesetzt. Ich hoffe, mit dieser Ergänzung irgendjemanden helfen zu können. Vielen Dank für die Unterstützung.
7 Antworten
er schriftliche Widerspruch wurde abgelehnt
In dieser Entscheidung steht in der Rechtsmittelbelehrung auch, welches Gericht zuständig ist.
Dann leg doch außergerichtlich Beschwerde ein. In der Beschwerdeentscheidung steht dann das zuständige Gericht.
auch das habe ich - mit Fristsetzung - eine Eingangsbestätigung - und bisher keine Reaktion.
Hallo,
gar keines, weil du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld EINS von der Bundesagentur für Arbeit hast.Denn dieser besteht nur:
Sie müssen arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Nach deiner Angabe bist du aber Selbstständig, und daher hast du keinen Anspruch auf Leistungen !!
Für unterstützende Leistungen bei Selbstständigkeit/geringen Lohneinkommen sind die Jobcenter oder das Sozialamt zuständig, denn das ist ein anderer Rechtskreis als das ALG I.
beides falsch - Selbstständige werden bei Gründung auf Antrag bis zu 1 Jahr gefördert. Er gibt max. zum ALG 1 bis 300 € extra für die Selbstständigkeit.
Außerdem ging es mir nicht um die Förderung sondern um das Problem des Titels, sollte ich aus meiner Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit kehren. Dann hätte ich gemäß diesem Beschluss sämtliche Ansprüche verloren.
Da du doch sowieso alles besser weist, weshalb gehst du uns dann hier noch auf die Nerven ?? Grrrrrrrrrr
Wenn der schriftliche Widerspruch abgelehnt wurde, hast du eine entsprechende Widerspruchsentscheidung bekommen. In der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung steht im Normalfall das zuständige Gericht nebst Anschrift zur Klageerhebung.
wie bereits ausgeführt, der Abteilungsleiter hat mich zum persönlichen Gespräch geladen, einen Rechtsbehelf hat er mir nicht zukommen lassen.
der schriftliche Widerspruch wurde abgelehnt
Wie wurde der dann abgelehnt? Wenn man Widerspruch gegen einen Bescheid einlegt, hat die entsprechende Behörde darüber zu entscheiden. Entweder deinem Begehren wird stattgegeben oder das ganze wird schriftlich per Widerspruchsentscheidung abgelehnt, sofern du den Widerspruch nicht zurück nimmst.
Dann wirst du doch sicherlich von dem Herrn eine Telefonnummer haben. Ruf ihn an und klär eben die Sache mit ihm, dann hatte er sein gewünschtes mündliches Gespräch. Wenn ihr nicht auf einen Nenner kommt, kannst du ihn ja Fragen, wie du rechtlich weiter gegen die „Ablehnung“ deines Widerspruchs vorgehen kannst.
Dann ruf in der Telefonzentrale des Amts an und lass dich mit seiner Vertretung verbinden. Der Herr/Die Dame wird es dir genauso beantworten können, wie du weiter vorgehen kannst.
Zuständig ist das Sozialgericht am Ort. Du musst dort auch keinen Anwalt in der ersten Instanz haben.
Ich empfehle dir, einen einen Besuch beim Amtsgericht zu machen und einen beratungsschein dort zu holen. Damit gehst du zu einem guten Anwalt für sozialrecht vor Ort.
Auch wäre eine gute Sozialberatung vor Ort wichtig
Ich würde mal sagen das Sozialgericht ^^
dachte ich zwar auch - aber das kam gerade zurück mit einem Wort "irrläufer".
nein, der Teil mit der Rechtmittelbelehrung wurde auf "Beschwerde" reduziert. eine Gerichtsbarkeit steht nicht drin.