Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung als freiwilliges Beratungsgespräch?
Hi, mein Sachbearbeiter vom Jobcenter hat ohne mich zu fragen beim Rehaberater der Arbeitsagentur einen Termin veranlasst.
Diese Einladung vom Rehaberater der Arbeitsagentur ist ohne Rechtsfolgebelehrung.
Keine Nennung von § oder Sanktionserklärung wenn ich den Termin nicht wahrnehmen sollte.
- Muss ich dann den Termin unbedingt kommen oder ist es ein freiwilliges Beratungsgespräch?
2 Antworten
Nein du musst den Termin dann nicht wahrnehmen
Keine Rechtsfolgenbelehrung = keine rechtsfolgen
Ganz einfach
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
Einfach beim Amt nach fragen!
Macht der Termin überhaupt Sinn?
Such dir einen Anwalt und holl dir da das Recht was dir zu steht.
Das Amt muss ihn ja bezahlen 😉
Agamemnon712
15.02.2020, 06:36
@wushelse
Anwaltskosten sollte letzlich immer derjenige/diejenige zahlen, der/die sie auslöst.
Wird aber in der Praxis nicht immer umgesetzt.
Nachdem was der Rehaberater sehr unseriöses mit mir machte die Jahre zuvor, ist das Vertrauen für integrative Alternativen in Arbeit zerrüttet
Selbst wenn ich dort hin gehe, werde ich nichts machen, was mir vorgeschlagen bzw. beraten wird. Wenn ich das muss, sofort Widerspruch dagegen mit RA
Ich hörte von jemanden, der Berater darf nur beraten, aber nichts aufzwingen.
Sachen mit Zwang darf nur das Jobcenter und selbst hier kann man rechtlich Widerspruch einlegen.