Darf das Jobcenter mir Bürgergeld kürzen, obwohl ich als islamischer Prediger religiöse Pflicht erfülle?
ssalamu alaikum,
ich habe eine grundsätzliche Frage, die für viele Muslime in Deutschland relevant ist:
Wenn ein Muslim Bürgergeld erhält und gleichzeitig islamisch predigt – sei es online über TikTok oder direkt in der Moschee – handelt es sich dabei um eine religiöse Pflicht. Es geht nicht um einen Nebenjob oder Erwerbstätigkeit, sondern um die Ausübung von Daʿwa, also der Einladung zum Islam und der religiösen Ermahnung, wie sie im Koran gefordert wird.
Allah sagt:
„Und wer ist besser in der Rede als der, der zu Allah ruft und Gutes tut?“ (Sure 41:33)
„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft hervorgehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet.“ (Sure 3:104)
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:
Wie kann es sein, dass diese islamische Pflicht vom Jobcenter als reguläre Arbeit behandelt und mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des TikTok-Predigers Abdel Hamid, der vom deutschen Staat festgenommen wurde, obwohl er aus islamischer Sicht lediglich seiner religiösen Aufgabe nachgegangen ist.
Darf der Staat überhaupt zwischen religiöser Pflichterfüllung und Erwerbsarbeit unterscheiden, wenn es um islamische Inhalte geht? Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt? Und ist es rechtens, wenn das Jobcenter in solchen Fällen Sanktionen oder Kürzungen verhängt?
Meiner Überzeugung nach fällt islamische Predigt unter Religionsausübung, nicht unter Einkommenspflicht im Sinne des Sozialgesetzbuches. Auch Spenden oder TikTok-Geschenke sind in diesem Fall keine gewerbliche Einnahme, sondern Unterstützung durch die Umma.
Mich interessiert, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder juristisch etwas dazu sagen kann.
Was sagt ihr dazu?
Wa salam.