ALG2 - Mietzahlung in bar möglich?
Hallo,
ich wohnen zur Zeit in einer Wohnung eines 2-Familienbhauses Hauses eines Familienmitgliedes.
Ich zahle in bar jeden Monat warm 400 Euro. Dies wurde auch so bei dem Arbeitsamt in der Höhe beantragt und bewilligt. Bei einem Antrag auf Weiterbewilligung haben nun die Umsätze der Kontoauszüge keine Mietzahlungen ergeben. Diese wurden ja auch in bar übergeben bzw. Mit Kosten verrechnet, wo man z.b. für das Familienmitglied einkaufen oder tanken war.
Eine schriftliche Liste mit dem Gegenzeichnen der Mietzahlungen gibt es lückenlos.
Nun möchte das Arbeitsamt einen Nachweis über die tatsächlichen Mietzahlungen und hat parallel bei dem Finanzamt eine entsprechende Anfrage beim Finanzamt gestellt, da Mieteinnahmen der Steuerpflicht unterliegen.
Da Familienmitglied ist Rentner und braucht bei den geringen Mieteinnahmen zunächst keine Steuererklärung abgeben. Ein Freibetrag wird nicht im geringsten erreicht. Zumal eine Steuererklärung, sobald sie denn fällig wäre gesetzlichen Fristen unterliegt und eine jetzige Anfrage beim Finanzamt ohnehin sinnfrei wäre. Diese Erklärung wäre erst in einigen Monaten fällig.
Wie sollte man hier bestenfalls reagieren?