Jobcenter Module und Sanktionen :)?
Grüße,
bin beruflich LKW Fahrer und bin damals selber in der Situation Hartz4 gewesen.
Zumindest wo ich den LKW Schein noch nicht erworben habe.
Was stimmt nun?
Warum ich Frage :)?
Meine Module laufen bald aus und dann bin ich zuerst einmal Arbeitslos wenn Chef Verlängerung nicht bezahlt :).
Selber bezahle ich die Teile nicht!
Das kann wieder langwierig werden bis mal das bewilligen zwecks Module :).
Meine Frage.....
Was stimmt nun!
Seit dem Urteil Kürzungen von bis maximal 30 Prozent!
Oder JETZT doch 60 bis 100 Prozent Sanktionen!
Was stimmt nun ?
Einer sagt es so und der andere so :)
3 Antworten
Das Gericht hat ungewöhnlich scharf geurteilt. Sofern du über 25 Jahre alt bist, dürfen nur 30% abgezogen werden. Dies gilt mit sofortiger Wirkung. Es bedarf also kein neues Gesetz mit irgendeiner längeren Übergangsfrist bis wirklich nur die 30% gelten, es gilt seit dem 5. November und sogar rückwirkend für Personen, die bereits mit 60 oder 100% sanktioniert sind und sich bereits vor dem Urteil dagegen gewehrt haben.
Was mit Personen unter 25 Jahren ist, da gibt es in der Tat aktuell unterschiedliche Ansichten. Ich bin der Meinung das aufgrund Artikel 3 Grundgesetz alle Menschen sind gleich dieses Urteil auch für Personen unter 25 Jahren angewendet werden muss
Hier nochmals zum lesen!
Zitat:
Das höchste deutsche Gericht hatte gestern entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Kürzungen, die über 30 Prozent hinausgehen, sind demnach nicht mehr zulässig. Nicht überprüft wurden allerdings die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.
Dann kann ein vollständiger Leistungsentzug nicht mehr zu rechtfertigen sein, selbst wenn beispielsweise eine zumutbare, existenzsichernde Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert wird?
Grundsätzlich muss der/die Fahrer/Fahrerin die Kosten selbst tragen. In den meisten Betrieben werden diese Kosten allerdings freiwillig vom Arbeitgeber getragen oder zumindest anteilig bezahlt.
Solltest du dazu nicht bereit sein und dich dein AG rauswerfen, hast du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Da befürchte ich schon eine drei Monats-Sperre in Höhe von 30% ganz zu Anfang.
Aber ich weiß es nicht definitiv. Das Urteil ist ja wieder mal so eine schwammige Sache, dass wir abwarten müssen, ob und was passieren wird.
Naja kosten die nicht 1.000 Euro Module ? Kenne mich da nicht aus.
Also mal zur Sache....
Die Module kosten nicht die Welt. Beim Vorstellungsgespräch werden solche Sachen bereits geklärt. Da muss man sich doch nicht erst aufregen wenn die Module abgelaufen sind.
Wenn Du Dich aufgrund dessen kündigen lässt dann wirst Du erstmal ganz gesperrt. Wie lange scheint vom Amt abzuhängen........ich kenn da verschiedene Handlungen.
Und nocheinmal zurück zu den Modulen......
Selbst wenn der Chef sowas nicht zahlt ( was eh schon unheimlich selten ist ) dann legt man sich eben die 7 Euro im Monat zurück. Ich finde das weder schwer noch unmöglich.
Ich würde mich dafür nicht Monatelang sperren lassen, sondern die Module einfach mal machen. Ist übrigens eine berufliche Vortbildung, wird also beim Lohnsteuerjahresausgleich anerkannt
quatsch, die Module kosten durchschnittlich 80 euro pro Modul.
Einige nehmen etwas mehr, andere weniger. Als ich meine neu gemacht hab war ich in der Fahrschule..... da waren es 80 euro pro Modul inkl. Brötchen und Kaffee bis zum abwinken ( den braucht man mal mehr und mal weniger ) :-D
Naja Kosten die Module nicht 1.000 Euro?
Kenne mich da nicht aus!