Ist es richtig, dass man die Module für den LKW-Führerschein ab über 3,5 Tonnen benötigt und nicht ab über 7,49 Tonnen und ist dieser Fall gewerblich?
Also ich hätte jetzt eine Tätigkeit als Monteur für Poolüberdachungen. Ich wurde jetzt vom potentiellen AG angerufen und er sagt, dass er sich nicht sicher ist, ob das überhaupt gewerbliches Fahren ist.
Da es ja kein reines Transportgewerbe ist, also z.B. Autos transportiert werden. Es ist ein Handwerk wo man dann etwas montiert.
Ich habe die Polizei angerufen und die wusste das leider auch nicht. jetzt wollte ich fragen ob es hier jemand weiß, ob man da die Module benötigt oder nicht.
Also ich habe noch den alten FS Klasse 2, erworben 1987.
In diesem Zusammenhang wollte ich auch fragen mit dem Sehtest wie das ist, heute benötigt man ein Sehvermögen von 1,0 und auf dem schlechteren Auge 0,8. Früher was es glaub auf dem schlechteren Auge 0,6 oder 0,7.
Ich habe jetzt gelesen, dass ein Augenarzt sagte, dass man diese Anforderungen von damals benötigt, weil man ja damals den FS machte und den nur verlängert und damals galten noch diese Richtlinien. Aber das weiß ich auch nicht mit Sicherheit.
4 Antworten
Das sind ja gleich ein paar Fragen auf einmal. Ich versuche es der Reihe nach
1) Die Module braucht man über 3,5 to (Anhänger wird nicht berücksichtigt). Also alles was man mit dem B oder BE fahren darf ist "frei", brauchst du einen C oder alten 3er, brauchst Du auch die Module.
2) Es gibt ein sog. "Handwerker-Ausnahme". Wenn Du also als Monteur unterwegs bist und nur Werkzeug und Material transportierst, mit dem Du dann selbst auf der Baustelle arbeitest, geht das ohne Module (wenn fahren nicht die Haupttätigkeit ist). Geht es in erster Linie darum, die Ware zum Kunden zu bringen und ist die Montage Nebensache, dann nicht. Auch ein Fahrer in einer Baufirma der nur die Baustellen mit Material versorgt, aber nicht selbst baut braucht die Module.
3.) Das mit den Sehtest-Werten kann ich Dir leider nicht beantworten. Da solltest du am besten einen Augenarzt fragen. Dann hast Du eine belastbare Info
4.) Der "alte 2er" muss bis zum 50. Geburtstag in einen CE umgeschrieben werden (mit Gesundheitsprüfung). Sonst wird er ungültig
Wenn Du ihn zum 50. Geburtstag nicht umgeschrieben hast, darfst Du erst mal nicht mehr fahren. Punkt - ist so.
Man kann den FS zwar auch später noch nachträglich umschreiben lassen. 2 Jahre sind kein Problem, bis 5 Jahre liegt es im Ermessen der Führerscheinstelle. Ist es länger als 5 Jahre musst Du im Regelfall eine neue Fahrprüfung machen. Das gilt im übrigen auch, wenn man die dann alle 5 Jahre fällige Verlängerung vergisst oder verschlampt. Mit 58 bekommst Du den alten 2er definitiv nicht mehr in einen CE umgeschrieben. Der ist dann weg.
Den entsprechenden § aus der Fahrerlaubnisverordnung kannst Du googlen oder fragst beim Landratsamt Deines Vertrauens mal nach
Was ist wenn ich den mit 56 umschreiben lasse, hält er dann 5 Jahre bis 61 und kann ich den noch mit 62 umschreiben lassen? Zählt dann immer wie lange ich ihn nicht gehabt habe oder zählt das Alter?
Ganz einfach: Mit dem 50. Geburtstag wird der alte 2er ungültig.
Zum Umschreiben in einen CE musst Du zum Arzt und eine Gesundheitsprüfung machen lassen. Damit bekommst Du dann für 5 Jahre einen CE. Nach 5 Jahren wieder Gesundheitsprüfung und Verlängerung - und nach 5 Jahren wieder. Immer 5 Jahre ab Untersuchung
Wenn er länger wie 5 Jahre abgelaufen ist (keine Gesundheitsprüfung gemacht und nicht verlängern lassen) ist der Führerschein "weg"
Warum umschreiben lassen. Ich lasse verlängern. Wenn du umschreiben lässt, musst du auch für PKW Brille tragen. Man darf nichts umschreiben lassen, nur den LKW Führerschein verlängern lassen. Und dies bis zum 57 Lebensjahr und nicht 5 Jahre danach.
Beweise mir das dass er weg ist. In BW ganz sicher nicht.
Das wäre schlimm gewesen wenn ich den mit 50 abgeholt hätte, dann gilt er nämlich als erteilt und dann fällst du nicht mehr unter die Sonderregelung wenn ich Klasse 2 vor dem 31. Dezember 98 gemacht habe. Dann wird auch Brille bei Auto und Motorrad fällig und das ist nicht mehr so lustig. Etwas zu tragen was man nicht benötigt.
Hallo,
da du noch die alte Fahrerlaubnisklasse 3 besitzt, darfst du auch Lkw mit bis zu 7,49 Tonnen fahren, wenn es sich dabei um
a) Privatfahrten oder
b) Fahrten von oder zur Arbeitsstätte handelt.
Dabei ist der Transport von Arbeitsgeräten und Material erlaubt.
Und wie sieht es mit der Sonderregelung der Sehhilfe aus wenn ich den LKW Schein Klasse 2 1988 erworben habe. Gelten für mich die Mindestwerte von damals?
"Damals" interessiert aber für Klasse 2 nicht mehr :-)
Weil diese Fahrerlaubnisseklasse neu gergelet wurde und diese daher zwangsweise mit 50 umgeschrieben werden muss, oder sie erlischt.
Fährst du ohne Umschreiben ein Fahrzeug dieser Klasse, ist das eine Straftat und wird immer zur Anzeige gebracht durch die Polizei
Achtung !!
Auch die alte Fahrerlaubniss-Klasse 3 ist jetzt befristet und zwar must du je nach Ausstellungsdatum des alten Führerscheines diesen abgeben und gegen einen neuen eintauschen.Bei dir also bis 19.Janaur 2025.
Da es sich ja "nur" um einen Pkw-Schein handelt, kostet das auch nur 15 € bei jder Kontrolle.
Wenn du gewerblich fahren willst brauchst du die Module aber um ganz sicher zu gehen frage einfach bei einer Fahrschule oder dem Bundesamt für Güterverkehr BAG die können dir sicher genaueres sagen.
Bundesamt für Güterverkehr hat genau den Mist geschrieben wo keiner durchblickt.
Wenn du einen eine gültige Fahrerlaubnis besitzt warum willst du dann einen Sehtest machen.
Weil ich meinen Führerschein verlängert habe aber überall Sehhilfe drin steht bei allen Klassen und ich das ausgetragen möchte, weil ich vor dem 31. Dezember 98 meinen Klasse 2 erworben habe und sehe ganz bestimmt nicht ein, dass ich auch noch mit Brille Motorrad und Auto fahren soll. Irgendwann ist Schluss mit lustig.
Wenn Sehhilfe drin steht wird das wohl einen Grund haben, und wenn du den Führerschein vor dem genannten Datum gemacht hast muss du ab dem 50 Lebensjahr erst wieder zum Sehtest um den Führerschein CE zu verlängern ,die Module benötigst du auch nur wenn du gewerblich fahren möchtest.
Nein, Module brauche ich nicht, weil überwiegende Tätigkeit das Montieren ist. Aber wie ist es mit dem Sehtest??
Ist das einen neue Firma? Ansonsten muss das doch eigentlich der Arbeitgeber schon wissen.
Ansonsten würde ich es mal bei dem Gewerbeamt anrufen. Die wissen das vielleicht oder können dir sagen, wer es sonst weiß.
Das weiß niemand. Man weiß es aber wenn man den Job hat, dann weiß man wie lange man fährt und wie lange man arbeitet und was überwiegt.
Das stimmt nicht dass er bis zum 50. Geburtstag umgeschrieben werden muss. der kann auchj mit 58 umgeschrieben werden, wo steht das?