Darf ich den Abschlepplkw meines Ausbildungsbetriebs fahren?

2 Antworten

Eine rechtssichere Antwort bekommst du wahrscheinlich nur, wenn du die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt anschreibst. (schreiben ist wichtig, damit du eine schriftliche Erwiderung bekommst, mit einer mündlichen aussage kannst du nix anfangen, wenn die "Rennleitung" vor Ort eine abweichende Ansicht der Dinge hat.

nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) gilt:

Grundsätzlich befreit vom Geltungsbereich des BKrFQG sind Kraftfahrzeuge:

  1. deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet.
  2. der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll.
  3. die zur Notfallrettung von anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden.
  4. die zum Zwecke der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden.
  5. die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes übertragen sind, eingesetzt werden.
  6. die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind.
  7. die als Ausbildungsfahrzeug in einer Fahrschule genutzt werden.
  8. die nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden (häufig kommunale Betriebe).

Hier liegt ein gewisser Ermessungs-Spielraum vor. Jetzt kommt es darauf an, den Fahrauftrag so zu gestalten, dass er einem der genannten Punkte entspricht. Ich sehe da ein entsprechendes Potenzial in den Punkten 4 und 5!

Dreamdrummer  29.11.2022, 22:57

Zu Punkt 1: Was ist mit Traktoren? Inzwischen sind da viele schneller als 45 km/h. Ich kenne trotzdem keinen Landwirt, der die BKQF-Module gemacht hat (wüsste auch nicht, was diese Module in Bezug auf Heuwender, Grubber und Mähdrescher bringen sollten ...)

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