1Centstücke und Brautschuhe

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Früher sammelten die Mädchen jeden einzelnen Pfennig in einer großen Flasche, um damit bei einer eventuellen Hochzeit einmal die Brautschuhe kaufen zu können. Heute sind es zwar nicht mehr die Pfennige sondern eher die Cents, aber der Brauch des Pfennig-(Cent-) Einsatzes ist immer noch bekannt. Noch immer bezahlen viele Frauen ihre Brautschuhe mit dem gesammelten Kleingeld. Auch wenn die Verkäuferinnen darüber nicht gerade glücklich sind, wenn für die Brautschuhe flaschenweise Cent auf die Kassentheke gekippt werden. Doch gilt ein ungeschriebenes Gesetz, die Verkäuferinnen müssen für den Kauf der Brautschuhe tatsächlich die Cent-Stücke annehmen. Aber mann ist trotzdem als Verkäufer nicht verpflichtet die Cent Stücke anzunehmen, Brautläden machen es aber

Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Mehr als 50 Kleingeldmünzen müssen allerdings nicht angenommen werden. Niemand ist verplichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Das geht aus der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro hervor.

Das ist immer eine Frage des Verkäufers, einige machen es bestimmt, erst recht wenn sie traditionsbewusst sind. Ausprobieren macht schlau!

Der Händler muss nicht mehr als 50 Münzen annehmen. (§ 3 Abs. 1 des neuen Münzgesetzes)

Die Brautschuhe mit den Pfennig- bzw. Centstücken zu bezahlen, ist ein Brauch. Dafür wurden von allen Be- und Verwandten die übrigen Geldstücke gesammelt und die Braut selber hat den Rest dazu gegeben. Wenn jetzt also eine zukünftige Braut kommt und sich Schuhe kaufen will für ihr Kleid, so darf sie mit ihrem Kleingeld nicht abgewiesen werden da es der Tradition entspricht.