Stehst du selbst als Empfänger auf dem „Geschenk“? Wenn ja, denke ich, kannst du den Ausführungen von NoName08154711 folgen. Wenn nicht, würde ich das ganze entsprechend wieder an den Absender schicken oder zumindest bei der Firma anrufen.

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Ich glaub, ich bin reich. Fast alle meine Münzen in meinem Sparschwein haben solche Ecken, Kanten und „Fehler“.

Jetzt mal Spaß bei Seite. Wenn du glaubst, jede Münze, die du in deinem Geldbeutel hast, sei eine Fehlprägung, stell sie auf eBay rein. Vielleicht findest du ja jemanden, der dir mehr als 2 Euro dafür zahlt...

Oder noch besser: geh zu einem Händler o.ä. der sich damit auskennt.

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Setz dem Unternehmen doch mal eine angemessene Frist zur Rückerstattung via E-Mail und Social Media (wird ja auch als Kontaktform angegeben, Frist am besten so 10-14 Tage, nenne hier zur Sicherheit aber ein konkretes Datum, welches nicht auf einen Sa/So oder Feiertag fällt). wenn du die Möglichkeit hast bei deinem E-Mail Anbieter, am besten mit Empfangs- und Lesebestätigung! Eventuell hast du damit Erfolg.

Erfolgt darauf auch keine Reaktion kannst du ja dann das Geld zurückbuchen lassen (innerhalb von 6 Wochen ab Abbuchung). Sofern du dir 100%ig sicher bist, dass die Abbuchung nicht gerechtfertigt war. Sollte die Abbuchung doch richtig gewesen sein, können dir die Kosten der Rücklastschrift etc. aber in Rechnung gestellt werden.

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Betreibst du mit irgendwas OC in deinem System?
Das zwei Grafikkarten „einfach so“ überhitzen, halte ich für unwahrscheinlich. Hast du mal im Ereignismonitor von Windows nachgeschaut, welche Fehler dort zum Zeitpunkt des Absturzes aufgezeichnet wurden?
Lass mal einen Benchmark für dein ganzes System laufen und beobachte mal, z. B. mit MSI Afterburner, die Temperaturen und Taktraten hinsichtlich thermal-throttling.

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Ab 18 Jahren wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch (mal abgesehen vom Taschengeld-Paragraph), der hier aber nicht zutrifft.

Aber davon mal abgesehen, wie würden wohl deine Eltern, selbst wenn du dann 18 wärst, reagieren, wenn du plötzlich ohne Absprache mit einem Haustier da stehst?

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Es gab dafür wohl auch mal Mainboards (abgesehen von den Mainboards für Laptops). Habe es in einem anderen Forum (Beitrag von 2012) gefunden. Dort wurde aber ein Preis von über 300 Euro aufgeführt und wird es mit Sicherheit heute auch nicht mehr geben. Warum auch. Die CPU ist von März 2009.

Werf’ das Teil in die Tonne oder versuche es auf eBay für n Euro zu verkaufen (ist jetzt eher ironisch gemeint^^).

Ich mein du könntest ja versuchen einen alten Laptop mit passendem Mainboard zu suchen und es dir irgendwie (wie auch immer^^) in ein Desktop-Gehäuse zu hängen. Aber das würde nicht wirklich Sinn machen bei solch einem alten Teil.

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Spontan hätte ich auch gesagt, dass das Eigentum mit dem „auf die Straße stellen“ auf das Entsorgungsunternehmen übergeht.

Das Thema scheint aber doch unter Juristen umstritten zu sein.
Einige sagen, dass mit dem rausstellen des Sperrmülls das Eigentum aufgegeben wird (Dereliktion, Paragraph 959 BGB) und somit auch (noch) nicht das Eigentum auf den Entsorger übergegangen ist. Demnach dürfte auch kein Diebstahl o.ä. vorliegen.

Andere sagen allerdings, dass mit dem Beauftragen und dem anschließenden Rausstellen des Sperrmülls das Eigentum auf den Entsorger übergeht. Demnach würde dann ggf. Diebstahl vorliegen.

Wichtig sind hier ggf. auch noch die städtischen Verordnungen, was dort ggf. zur Sperrmüllnitnahme geregelt ist.

Am Besten wäre also immer, denjenigen zu fragen, der die Sachen zur Entsorgung bereitgestellt hat, ob eine Mitnahme in Ordnung ist.

Quellen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/4532/?cookieSetting=true

https://www.google.com/amp/s/www.wbs-law.de/allgemein/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-13549/amp/

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Ob das jetzt „Leasing“ eines Firmenwagens oder ein normales Leasing ist, spielt für die Haftung bei Unfällen eher eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich treten zunächst die jeweiligen Versicherungen ein.

Dann kommt es z. B. für Unfälle auf einer privaten Fahrt darauf an, ob solche Fahrten im Überlassungsvertrag ausgeschlossen wurden oder nicht.

Die Versteuerung hat meines Wissens nach rein gar nichts mit der Haftung bei Unfallschäden zu tun.
Mit der Versteuerung (egal ob 1% Regelung, Fahrtenbuch) wird letztlich „nur“ ein geldwerter Vorteil versteuert.

Näheres zur Haftung bei Unfällen mit einem Firmenwagen siehe Link.

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-mit-firmenwagen/

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Schau mal in dem Handbuch von deinem Handbuch nach, was die LED‘s mit den entsprechenden Farben bedeuten. Eventuell findest du damit den Fehler.

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Standardmäßig sollte es eigentlich „T“ sein. Je nach DLC, vor allem wenn es so ein “profi-dlc“ ist, kann es sein, dass du im Führerstand erst den entsprechenden Schalter für die jeweilige Seite, die du öffnen möchtest, einstellen musst.

Es kann aber auch daran liegen, dass du nicht richtig (in dem Grün markierten Bereich) am Bahnsteig stehst, dann öffnen die Türen auch nicht.

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Hast du mal alle Treiber aktualisiert (also auch CPU, etc)?
Was werkelt sonst noch so in deinem PC? Wie sind die Temperaturen kurz vor dem Absturz?
Wenn du dort nichts auffälliges feststellen kannst und alle Treiber aktuell sind, poste deine Frage mal im PCGH-Forum. Dort kann dir eventuell besser geholfen werden.

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Also rein aus dem Video raus klingt es für mich persönlich nicht nach einem BIOS-Piepton, sondern eher nach einem Spulenfiepen (hat sich so ähnlich bei meinem alten Netzteil angehört) bzw. einem Geräusch einer etwas in die Jahre gekommenen HDD. Vernwartung ist aber immer so eine Sache.

Die Pieptöne vom BIOS hören sich eigentlich anders an (gehen eher so Richtung Rauchmelder^^ zumindest bei meinem alten Mainboard).

Kannst du das Geräusch in etwa ausmachen, wo es im PC herkommt?

Kannst du bitte dein ganzes System zur Frage ergänzen.

Kannst du die Geräusche eventuell irgendwie mal aufnehmen und uns hier zur Verfügung stellen? Ansonsten würde ich dir mal raten, dich an eine Fachwerkstatt zu wenden.

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Nein, weil

die Hardware darauf ausgelegt ist, „höhere“ Temperaturen und Leistung als im Office-Betrieb auszuhalten.

Das die Lüfter hochdrehen ist noch kein Zeichen dafür, dass es der Hardware zu warm ist.
Zudem haben z. B. CPU‘s eine thermale Abschaltung. D.h. zunächst wird der Takt reduziert und, wenn das auch nichts bringt, schaltet sich die CPU zum Hardwareschutz ab. Die Hardware an sich, nimmt durch höhere Temperaturen und Leistung, sofern sie sich im Bereich der Werte vom Hersteller bewegen, keinen Schaden (außer vielleicht, wenn vorher schon irgendwas defekt war).

Wenn dir das ganze trotzdem Sorgen bereitet, benutze das MacBook beim Zocken nur auf einer geraden Oberfläche (z.B. nicht auf dem Bett). Zudem könntest du ein Coolingpad nutzen, auf welches du das MacBook stellen kannst.

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Naja, musst du ausprobieren.

Hatte das Streamen mal für meinen Bruder an meinem PC probiert. Mein PC mit einem i5-7500 und einer GTX1070 OC @2,118 GHz hat nur mit ruckeln gestreamt. Nicht schön anzusehen.

Denke eher weniger, dass du vernünftig damit streamen kannst. Aber wie gesagt: Probier es aus. Dann wirst du sehen, ob es geht oder nicht.

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Habe in meinem System seit gestern auch einen 2400mhz und zwei 3000mhz RAM-Riegel laufen.
Die schnelleren laufen dann im Normalfall maximal mit dem Takt des langsamsten Moduls, bei dir also 2666mhz.
Stelle aber hierzu dann am besten im BIOS die Taktrate manuell auf die Taktrate des langsamsten ein, also 2666mhz (<—zur Sicherheit, sollte aber im Normalfall nicht nötigen sein, wenn das Board alle Module richtig erkennt).

Für den Dual Channel betriebt solltest du die gleichen RAM-Module jeweils in die für den Dual-Channel Betrieb vorgesehenen RAM-Bänke installieren.

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Startet dein Pc noch?

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Allgemein lautet die Funktion einer linearen Funktion: f(x)=mx+b.

f(x) steht für x. m für die Steigung und b für den x-Achsenabschnitt.

Zur Berechnung von m, also der Steigung kannst du anhand zweier Punkte (oder mit dem Steigungsdreieck) herausfinden.

m = (y1-y0) : (x1-x0).

Als P0 kannst du z.B. (1875|3300) und als P1 (1883|3750) nehmen. Werte einsetzen und wie beschrieben ausrechnen.

b kannst du dann durch einsetzen eines beliebigen Punktes, der auf der Funktion liegt, berechnen.

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Drehen sich die Lüfter der Grafikkarte bzw. Leuchten LED‘s auf dem Mainboard? Wenn ja, schaut mal im Handbuch zum Mainboard nach, was diese bedeuten (bei manchen Mainboards wird ein Fehlercode via LED‘s ausgegeben)

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