Jetzt muss Person A auf die Firma ein Wagen anmelden. Wird es Probleme für Person A geben, weil Sie private schulden bei der Stadt, wegen nicht gezahlter knöllchen, hat?

Nein. Person A ist lediglich Geschäftsführer des Unternehmens und nicht Eigentümer (Gesellschafter, also Person B). Die privaten Schulden des A bei der Stadt dürften also nicht dazu führen, dass Person A ein Fahrzeug, das im Eigentum des Unternehmens steht, nicht anmelden kann.

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Glaubt ihr, dass ich dafür Strafe zahlen muss ? Und wenn ja, wie hoch ?
 (werte in falsche Zeilen eingetragen, manche Buchungen vergessen, kosten falsch abgesetzt...)

Das kommt darauf an, was du tatsächlich „vergessen“ hast. Wenn du Einnahmen vergessen hast zu erklären, könntest du ggf. in der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung drin sein.

Was du ggf., je nachdem was bei der Prüfung rauskommt, nachzahlen musst, sind die zu wenig entrichteten Steuern nebst Zinsen. Eventuell kann es dir auch passieren, dass dir der Status des Kleinunternehmers rückwirkend aberkannt wird wegen der fehlenden Einnahme-Buchungen, wenn du dann damit über die Grenzen kommst.

Ob tatsächlich ein Strafverfahren auf dich zukommt kann man, ohne deine Unterlagen zu kennen, nicht sagen.

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ich habe diese Frage vor ein paar Tagen schonmal gestellt. Ich führe ein Gewerbe im Holz- und Bautenschutz. 
ich bin nicht selbständig

Aha. Du bist also nicht selbstständig, führst aber ein Gewerbe?

Umsatzsteuervoranmeldung

Der Name sagt doch schon, was hier einzutragen ist. Umsatz ist nicht das gleiche wie der Gewinn! Ansonsten Google bitte mal die Begriffe „Umsatz“ und „Gewinn“.

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Stehst du selbst als Empfänger auf dem „Geschenk“? Wenn ja, denke ich, kannst du den Ausführungen von NoName08154711 folgen. Wenn nicht, würde ich das ganze entsprechend wieder an den Absender schicken oder zumindest bei der Firma anrufen.

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Was genau verstehst du unter „Zahlungseingang“?
Hast du etwas verkauft und als Gegenleistung dafür Bitcoins erhalten?

Hattest Du Deine Bitcoins „verliehen“ und dafür eine Gegenleistung erhalten?
Oder hast du andere Kryptowährung verkauft und dafür Bitcoins erhalten?

Nähere Informationen wären schon gut^^.

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Du wirst wahrscheinlich zu wenig Arbeitsspeicher haben für das Aufnehmen und gleichzeitig zocken. Mit 8GB RAM wirst du da vermutlich keine vernünftigen Aufnahmen bekommen, so war es zumindest bei mir, bevor ich mir zu meinem 8GB noch 16GB RAM gekauft hatte. Wenn du deinen Arbeitsspeicher aufrüstest, sollte es ohne ruckeln aufnehmen.

Allerdings ist das nur eine Vermutung von mir. Ob es bei dir auch daran liegt, wie bei mir, lässt sich ohne dein genaues System (welche CPU und GPU genau, welche Taktrate hat der RAM) zu kennen, nicht 100%ig beantworten.

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es ist leider meist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und meist vom Umfang der steuerrechtlichen Änderungen abhängig bis mit der Bearbeitung begonnen wird (dies erfolgt nicht schon im Januar). Auch müssen die rechtlichen Änderungen erst entsprechend geschult werden. In den letzten Jahren war es meist Mitte/Ende März bis die ersten bearbeitet wurden.

Das Geld erhältst du meist bevor du deinen Bescheid im Briefkasten hast (außer es fällt auf einen Sa/So/Feiertag).

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Steuererklärung - Heimfahrt am Wochenende OHNE doppelte Haushaltsführung?

Guten Abend zusammen,

Gleich Vorab: Es geht hier (soweit ich es verstehe) um KEINE doppelte Haushaltsführng!

Folgender Sachverhalt:

Am 07.01.19 trat ich meine neue Arbeitsstelle in Landsberg am Lech an, 163 km von meinem Wohnort Regensburg entfernt.

Ich habe mich in Landsberg NICHT wohnhaft gemeldet, also keine Zweitwohnung gehabt, da ich hier einen Bekannten habe, bei dem ich vorläufig und kostenfrei unter der Woche übernachten konnte. Logie war frei, verpflegt habe ich mich selbst.

Ich bin jeden Freitag nach Feierabend direkt nach Regensburg gefahren, wo meine Freundin und ich zusammen wohnten, da sie berufsbedingt noch nicht mit nach Landsberg zog.

Im Juni kam meine Freundin nach Landsberg, nachdem sie dort eine Stelle fand. Hier haben wir seither eine gemeinsame Wohnung. Ab hier ist für mich, was die Angaben in der Steuererklärung angeht, alles selbsterklärend.

Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?

Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?

Da ich im Netz nur Situationen vorfand, bei denen den Betroffenen entweder eine Betriebs- oder Zweitwohnung zur Verfügung stand, bin ich nicht sicher, wie es bei mir aussieht, da ich eben mehr oder weniger einfach eine Notunerkunft beim Kumpel hatte.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und wünsche Euch einen schönen Abend! :)

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Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?

Wenn es tatsächlich, wie du hier schreibst, keine doppelte Haushaltsführung war, grundsätzlich gar nicht!

Grundsätzlich sind nur die Fahrten zwischen der Wohnung, die der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 1. Halbsatz EStG).

Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme:

Hast du mehrere Wohnung ist die weiter entfernte Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nur dann zu berücksichtigen, wenn diese den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen gebildet hat und du diese nicht nur gelegentlich aufgesucht hast (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 2. Halbsatz EStG).

Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?

Wenn die Voraussetzungen der Ausnahme bei dir vorlegen, kannst du diese Kosten auf der Anlage N bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit einem Tag pro Woche mit der einfachen Entfernung angeben.

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50 - 175 Euro ist meist so das gängigste was Menschen spenden, daher wird das meist schon so als Auswahlmöglichkeit angeboten. Aber jeder Cent zählt, egal für was du spendest!

Deine Einstellung finde ich grundsätzlich gut. Informiere dich aber vorher genau darüber, wie viel deiner Spende auch tatsächlich dort ankommt! Und entscheide dann, ob du tatsächlich spenden willst oder nicht. Es gibt Organisationen die sich einen größeren Teil der Spenden (im rechtlichen Rahmen) in die „eigene Tasche stecken“.

Zum Beispiel bei WWF kannst du die Spende wohl auch manuell abändern (ob das tatsächlich geht, habe ich allerdings nicht probiert). Frag aber bitte deine Eltern vorher, ob diese damit einverstanden sind damit es im Nachgang keinen Ärger gibt, da das Taschengeld meist für sowas eigentlich nicht „vorgesehen“ ist von den Eltern.

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Ich habe mich weiterbilden lassen und habe eine Verpflichtung. jedoch werde ich weder dementsprechend angestellt noch bezahlt

Hast du bei deinem Arbeitgeber überhaupt schon nach einer Gehaltserhöhung gefragt? Wenn nein, wäre das mal der erste Schritt!

Wenn ja, wurde in dem „Weiterbildungsvertrag“ eine Gehaltserhöhung/Beförderung nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung vereinbart?

Kann ich meinen Arbeitgeber trotzdem verklagen aufgrund Verdienstentganges.
wird der richter den großen konzern in schutz nehmen oder wirklich gerecht entscheiden?

Der Richter / die Richterin entscheidet vorrangig nach Recht und Gesetz. Egal ob mittelständischer Betrieb oder großer Konzern. Ob „gerecht“ entschieden wird, hängt von der Beweislage ab.

die firma nutzt die verpflichtung voll aus um mich in dieser niedrigen position weiterzubeschäftigen

Wenn du dich ausgenutzt fühlst, musst du eben kündigen und dir einen neuen Arbeitgeber suchen. Eventuell wäre der neue Arbeitgeber dann bereit, sofern er in deiner Weiterbildung einen Mehrwert für sein Unternehmen sieht, diese Kosten für dich zu tragen (was aber eher unwahrscheinlich ist).

Bevor du zu einem Anwalt gehst, der Geld kostet, würde ich zunächst das Gespräch mit dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft suchen.

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das mit der Steuer abläuft und wie viel ich abdrücken muss

Du erstellst für das entsprechende Jahr deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR und gibst diese entsprechend ab. Du solltest deine freiberufliche Tätigkeit auf jeden Fall auch deiner Krankenversicherung mitteilen und dort nachfragen, was du beachten musst.

Bei jährlichen Einnahmen von 14.400 Euro (sofern du keine weiteren Einkünfte hast (z. B. Arbeitslohn oder Vermietungseinkünfte) dürfte dabei nicht viel rumkommen. Ist aber auch davon dann abhängig, was du an Ausgaben hattest.

Wenn du allerdings nur ein Unternehmen als Auftraggeber hast, könntest du eventuell in die Scheinselbständigkeit kommen. Ob es tatsächlich eine Scheinselbständigkeit wäre, sollte entsprechendes Fachpersonal (z.B. der Steuerberater der Firma) beurteilen und ist unter anderem von der Vertragsgestaltung und vorrangig von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig.

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es ist fair, Kosten für das Erststudium nicht absetzen zu dürfen

Ich bin selbst mittelbar durch den Beschluss des BVerfG vom 19.11.2019 betroffen.

Warum ich es trotzdem fair finde, Kosten für eine erstmalige Ausbildung / erstmaliges Studium (außerhalb eines Dienstverhältnisses) nicht als Werbungskosten absetzen zu können, ist eigentlich „relativ“ einfach erklärt.

  1. Gegenüber dualen Studenten würde ich es persönlich ungerecht finden, wenn normal Studierende einen steuerlichen „Vorteil“ durch ihr Studium für die ersten Jahre im Berufsleben haben. Duale Studenten zahlen auch währenden des Studiums in alle Sozialversicherungen ein und zahlen Steuern. Normale Studenten nicht. Duale Studenten (zumindest habe ich noch keinen erlebt) haben keine so hohe Ausgaben, dass sie ihr Einkommen entsprechend zu einem Verlust „wandeln“ können. Warum sollten also normale Studierende gegenüber dualen Studenten einen Vorteil bekommen?
  2. jeder ist seines Glückes Schmied. Es gibt legale Möglichkeiten, die in Paragraf 9 Abs. 6 S. 2-5 EStG normiert sind, um das entsprechende Abzugsverbot zu „umgehen“.
  3. Normale Studierende erhalten staatliche Förderungen (auch zur Kranken- und Pflegeversicherung). Ob diese in entsprechender höher ausreichend sind oder nicht, sei allerdings mal dahin gestellt. Diese Förderung erhalten damals Studenten oder Auszubildende in einem Dienstverhältnis meist nicht. Warum sollten also auch hier, normal Studierende einen Vorteil aus Verlustvorträgen und steuerfreien Förderungen (ich weiß, dass ein Geil ggf. zurückgezahlt werden muss, da Darlehen) gegenüber dualen Studenten oder Auszubildenden bekommen?
  4. jeder normal Studierende, der auf staatliche Förderungen verzichten muss oder will und neben dem Studium arbeiten geht und Steuerpflichtiges Einkommen generiert, hat die Möglichkeit die Kosten, gedeckelt auf 6.000€ pro Jahr, von seinen Einkünften als Sonderausgaben abzuziehen. Auch hier ergibt sich eigentlich ein „Nachteil“ für duale Studenten. Diese müssen erst einmal solche Kosten haben, die den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen. Hingegen wirken sich die Sonderausgaben der normal Studierenden ab dem „ersten Cent“ aus, wenn entsprechendes Einkommen vorhanden ist.

Ich persönlich finde den Begriff „Zweitstudium / Zweitausbildung“ steuerrechtlich etwas fehl am Platz (ich weiß, im Steuerrecht wird er so benutzt, umgangssprachlich versteht man darunter meist was anderes).

Argumente, die gegen ein Abzugsverbot sprechen, fallen mit persönlich hinsichtlich des ersten Studiums nicht ein.

Klasse Artikel der FAZ. Darin heißt es, dass die Kosten für ein Zweitstudium absetzbar sind, als Werbungskosten. Gilt das auch dafür, wenn man vorher eine schulische Berufsausbildung hatte? 

Naja, den Artikel finde ich persönlich jetzt nicht ganz so klasse. Aber egal. Wenn du dich „nur“ für das Thema interessierst würde ich dir empfehlen, die Thematik in Paragraf 9 Abs. 6, den entsprechenden Richtlinien, Hinweisen, BMF-Schreiben und Haufe nachzulesen. Wenn du aber eventuell von der Thematik selbst betroffen bist, würde ich zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (kosten beide Geld!) gehen. Eine umgangssprachliche erste Ausbildung qualifiziert nämlich nicht automatisch eine weitere Ausbildung / ein darauf folgendes Bachelor-Studium zur steuerrechtlichen Zweitausbildung.

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Ist bereits mit je 1/12 pro Monat bei der Lohnabrechnung berücksichtigt (über die entsprechende Lohnsteuertabelle). Merkt man allein schon daran, dass meist nur (wenn man es im Steuerprogramm eingibt, und keine weiteren Kosten, außer denen auf der Lohnsteuerbescheinigung) eine geringe Erstattung errechnet wird.

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Ich glaub, ich bin reich. Fast alle meine Münzen in meinem Sparschwein haben solche Ecken, Kanten und „Fehler“.

Jetzt mal Spaß bei Seite. Wenn du glaubst, jede Münze, die du in deinem Geldbeutel hast, sei eine Fehlprägung, stell sie auf eBay rein. Vielleicht findest du ja jemanden, der dir mehr als 2 Euro dafür zahlt...

Oder noch besser: geh zu einem Händler o.ä. der sich damit auskennt.

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Ich persönlich würde die Ausbildung durchziehen. Studieren kannst du ja dann nach Abschluss der Ausbildung immer noch (was dir unter Umständen sogar einen Vorteil bringt (auch auf dem Arbeitsmarkt, da du dann schon eine gewisse „Berufserfahrung“ hast)).

ich bin 20 Jahre alt

20 Jahre alt oder dann nach der Ausbildung 22/23 Jahre alt ist für ein Studium eigentlich egal. Ich kenne einige in meinem Umfeld und auch Kommilitonen, die „erst“ mit 24/25 ein Studium begonnen haben.

September 2019 eine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung dort werde ich bisher nicht so gefördert

Wie du selbst hier schreibst „bisher“. Du bist noch am Anfang deiner Ausbildung. Zu Beginn der Ausbildung sind die Inhalte meist nicht ganz so fordernd, da hier erstmal Grundwissen vermittelt wird, welches du eventuell halt schon kannst. Das kann dir aber genauso im Studium passieren.

Ich stand 2017 vor einer ähnlichen Situation. Sicheren Arbeitsplatz behalten oder Studieren gehen (mit 22).
Mir hat damals bei der Entscheidung eine Pro und Contra Liste geholfen. Eventuell machst du für dich selbst mal eine Liste (vielleicht auch mit deinen Eltern oder Freunden zusammen und hörst dir deren Pro und Cons an) und schreibst dir auf, was für dich persönlich für bzw. gegen einen Abbruch der Ausbildung und damit für das Studium spricht.

Vielleicht kannst du bei deiner Uni/Hochschule eine Art „Schnupperstudium“ machen. Das wird z. B. an fast jeder Uni/Hochschule in Baden-Württemberg angeboten. Vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung.

Was für mich persönlich für die Ausbildung spricht ist, dass du Geld verdienst und dir eventuell schon etwas sparen kannst für das Studium, da das Studieren in DE leider immer noch teuer ist (Wohnung, Fachbücher, Fahrtkosten, usw.). Das bisschen Bafög, welches man vielleicht als Student bekommt, ist relativ wenig.

Letztlich können wir dir die Entscheidung nicht abnehmen. Trotzdem weiterhin viel Erfolg! 👍🏻

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Ja, funktioniert sehr gut. Eine neue ID-Nr. bekommst du allerdings nicht sondern „nur“ eine Mitteilung über deine ID-Nr., die dir 2008 zugeteilt wurde.

Ansonsten kannst du auch mal auf der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung (von deinem Arbeitgeber) oder dem letzten Steuerbescheid nachschauen. Dort steht diese im Normalfall auch drauf. Hast du die Sachen auch nicht, kannst du es beim Finanzamt versuchen. Eventuell bekommst du sie dort (Personalausweis mitnehmen). Einen Anspruch auf Herausgabe deiner ID-Nr. beim Finanzamt hast du allerdings nicht, da diese dafür primär nicht zuständig sind. Also am besten höflich und nett nachfragen (persönlich, nicht telefonisch/via Mail etc.). vielleicht hast du dort Erfolg.

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Ich weiß zwar nicht, was jetzt genau deine Frage ist, aber ich versuche es mal:

Immer, wenn ich mit jemanden unterhalte und alles um mich herum ausblende, schaut sie reflexartig zu mir und starrt mich an

Vielleicht ist das einfach ihre Art dir zu sagen, hör auf mit anderen zu reden und folge dem Unterricht?

Das passiert auch, wenn wir dazu aufgefordert werden, uns im Unterricht zu unterhalten in Form von Gruppen- oder Partnerarbeiten. 

Also wenn ich mich an meine Schulzeit zurück denke (die noch nicht lange her ist), war das völlig normal, dass uns unsere Lehrer beobachtet haben. Manche mehr, manche weniger. Dabei kam es auch mal vor, dass man als Schüler das Gefühl hatte, dass der Lehrer einen anstarrt.

Wenn du damit ein „Problem“ hast, spreche die Lehrkraft doch einfach darauf an?!

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nun trägt mein Steuerbüro

Wieso stellst du die Frage nicht deinem/r Steuerberater/in? Wenn du ihm/ihr nicht vertraust, solltest du dir vielleicht einen neuen Steuerberater suchen.

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