Sollte Deutschland an das Volk der Herero und Nama eine Wiedergutmachung zahlen?


21.08.2020, 13:03

*Auch die Grünen stimmten für die Entschädigungen. Gemeinsam mit Linken.

19 Antworten

Ja, eine Entschädigung wäre gerecht, allerdings zweckgebunden für soziale und ökologische Aufgaben, kontrolliert von einer unabhängigen Organisation.

Sollte Deutschland an das Volk der Herero und Nama eine Wiedergutmachung zahlen?

DE zahlte ja fuer die Verbrechen an den Juden und das verdeckt bis heute.

Bezichtigt die Tuerkei den Genozid an den Armeniern zu leugnen und das zu aendern.

Somit muss zwangslaeufig auch die eigene Geschichte gesehen werden, die nun einmal, als Genozid in Suedwest, am Volk der Hereros und Namas begangen wurde und ca. 90 Tsd. Menschen das Leben kostete.

https://www.dw.com/de/aufarbeitung-ja-entsch%C3%A4digungen-nein/a-44877236

https://www.dw.com/de/kommentar-namibia-10-millionen-reparationszahlungen-ablehnung-entsch%C3%A4digung-kolonialzeit/a-54550787

Diese 10 Millionen standen im Raum als Entschaedigung und wurden nicht akzeptiert, somit geht dieses Gezerre sicherlich weiter?

In Muenchen und auch in Halle an der Saale, gibt es eine "Von Trotha Strasse", das ist allerdings ein Unding, denn dieser Offizier gab den Befehl diese zwei Voelker mit Mann, Frau, Kind und Vieh, umzubringen.

Waere nicht noch bei der Schlacht am Waterberg, eine Gruppe entkommen, dann haette es diese Staemme nicht mehr gegeben.

Woher ich das weiß:Hobby

Erstmal: die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw11-de-voelkermord-afrika-413646

Zudem wurde vor Ca. Einem Jahr der Antrag der Herero (und Nama) vor Gericht in Bew York abgelehnt.

https://www.sueddeutsche.de/politik/herero-nama-namibia-deutschland-voelkermord-1.4359508

Es geht um eine symbolische Entschädigung. Aber das scheint mit den vielbeschworenen deutschen und christlichen Werten nicht vereinbar. Man braucht ja nur die Antworten hier anzusetzen....

Annonymboy 
Fragesteller
 21.08.2020, 21:58

Der Oberhäuptling des Volkes der Herero, Vekuii Rukoro, kündigte in der namibischen Hauptstadt Windhoek an, in Berufung zu gehen.

Und das Berufungsgericht ist damit beschäftigt. Steht sogar paradoxer weise in dem link dass du Markiert hast

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Nein, das Unrecht wurde nicht am Volk, sondern an einzelnen Personen begangen. Von den Opfern lebt niemand mehr. Den Nachfahren wurde nichts angetan.

Nebenbei ist die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Kaiserreichs und US-Gerichte sind nicht zuständig, um über Verstöße gegen das Völkerrecht zu urteilen.

ja...

Haftung einer juristischen Person bleibt bestehen...

verreisterNutzer  21.08.2020, 13:18

Nun ist aber das Kaiserreich mit der Gründung der Weimarer Republik als Völkerrechtssubjekt untergegangen.

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verreisterNutzer  12.09.2020, 01:21
@MarcusTangens

Ne.

Es mag mit dem Deutschen Reich ab 1918 identisch sein, weil seitdem nie eine in diesem Sinne als endgültig zu betrachtende (auch wenn die aktuelle es de facto ist, aber ihrem ursprünglichen Charakter nach ist sie de jure ja erstmal Provisorium) Verfassung andere Verfassung gegeben hat.

Die Abgrenzung zum Kaiserreich in der Form ist aber da, so dass die Bundesrepublik ggf. dessen Rechtsnachfolger ist, aber nicht rechtsidentisch damit.

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MarcusTangens  12.09.2020, 01:28
@verreisterNutzer

Du kannst es überall nachlesen, dass das die Mehrheit der Juristen heute so sieht. Wobei die Minderheit gar nicht die Abgrenzung zum Kaiserreich sieht, sondern meint, dass das alte Deutschland 1945 untergegangen sei und danach ein Neuanfang passierte.

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