Mahnbescheid - Bezeichnung der Nebenforderung nicht zulässig?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Darlehensvertrag gibt es immer, das kannst du hier nur nicht beweisen.

Die Forderung ist keine Nebenforderung, sondern ebenfalls Hauptforderung aus einem separaten Darlehensvertrag.

Ro4cHii 
Fragesteller
 10.07.2020, 15:21

Wäre es denn möglich, die Hauptforderung um 50€ zu erweitern oder müsste man dafür theoretisch einen eigenen Mahnbescheid beantragen, weil das Gericht es sonst ablehnen würde?

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Ronox  10.07.2020, 15:50
@Ro4cHii

Man kann doch mein ich mehrere Hauptforderungen im Formular auswählen. Einfach eine zweite Darlehensforderung aufnehmen.

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Ro4cHii 
Fragesteller
 10.07.2020, 16:44
@Ronox

Im Online-Formular schon, nur habe ich ja bereits das Antwortschreiben des Gerichts gekriegt. Dazu gibt es also keine Möglichkeit mehr. Ich habe jetzt einfach eine Stellungnahme beigelegt, dass (sofern möglich) die Hauptforderung erhöht werden soll... Schauen wir mal.

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