Mahnbescheid - Bezeichnung der Nebenforderung nicht zulässig?
Hallo zusammen,
ich habe beim Gericht einen Antrag auf Mahnbescheid gestellt und nun ein Antwortschreiben bekommen, dass eine der genannten Nebenforderungen eine nicht zulässige Bezeichnung enthält.
Es geht um eine nicht erfolgte Darlehensrückzahlung, die vertraglich vereinbart wurde. Zusätzlich hatte ich noch weiteres Geld (50€) verliehen, für das ich so aber keinen Beleg habe. Dieses Geld hatte ich als Nebenforderung angegeben mit der Bezeichnung "weitere Leihgabe (ohne Vertrag)", woraufhin es nun die Antwort gab, dass die Bezeichnung nicht zulässig ist.
Was wäre denn eine zulässige Bezeichnung bzw. kann ich solch eine weitere, nicht vertraglich festgehaltene Leihgabe überhaupt als Nebenforderung geltend machen?
Das Gericht könnte ich zwecks Rückfrage erst im Laufe der nächsten Woche wieder erreichen, habe aber nach diesem Wochenende aus persönlichen Gründen leider erst wieder in 2 Wochen die Möglichkeit, das Antwortschreiben loszuschicken.
1 Antwort
Einen Darlehensvertrag gibt es immer, das kannst du hier nur nicht beweisen.
Die Forderung ist keine Nebenforderung, sondern ebenfalls Hauptforderung aus einem separaten Darlehensvertrag.
Im Online-Formular schon, nur habe ich ja bereits das Antwortschreiben des Gerichts gekriegt. Dazu gibt es also keine Möglichkeit mehr. Ich habe jetzt einfach eine Stellungnahme beigelegt, dass (sofern möglich) die Hauptforderung erhöht werden soll... Schauen wir mal.
Wäre es denn möglich, die Hauptforderung um 50€ zu erweitern oder müsste man dafür theoretisch einen eigenen Mahnbescheid beantragen, weil das Gericht es sonst ablehnen würde?