Mahnbescheid trotz Zahlungswilligkeit?
Guten Tag,
ich versuche dies so einfach wie möglich zu erklären :
1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen
2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben
3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen
4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben
5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.
6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.
Insgesamt habe ich mich von Anfang an zahlungswillig gezeigt. Nun verstehe ich nicht, warum man trotzdem diese Schritte gegen mich eingeleitet hat. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen.
ich habe zuletzt an das Inkassobüro geschrieben :
"ich habe bereits die Mietverwaltung um eine Gesamtübersicht gebeten, habe diese auch nie erhalten und kann so auch nicht nachvollziehen was nun wo verrechnet wurde.
Deswegen bitte ich Sie mir die letzte Mahnung zukommen zu lassen.
Da diese schon mehrere Monate herliegt, muss es ja dann ersichtlich sein ob und was da angerechnet wurde.
Sobald ich diese habe, werde ich den offenen Betrag überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt."
Muss ich nun diese weiteren angefallenen Kosten für den Mahnbescheid zahlen ? Oder was genau kann ich hier noch tun.
6 Antworten
1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen
Verstehe ich nicht. Was hat die Staffelmiete mit den Kosten (Nebenkosten) zu tun?
2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben
Das ändert nichts daran, dass du im Verzug warst - sofern dir die Erhöhung form- und fristgerecht bekanntgegeben wurde bzw. sich aus dem Vertragsverhätnis ergab.
3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen
Das ist schön, aber im Normalfall kärt man das *vor* der Zahlung mit dem Vermieter ab.
4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben
Irrelevant. Du hast keinen Vertrag mit dem Inkassodienst, also musst du den auch nicht weiter beachten.
5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.
Grundfalsch. Das Einzige, was man einem Inkasso mitteilt, ist, dass man der Forderung grundsätzlich widerspricht, keine Zahlungen an das Inkasso leisten wird und der Datenweitergabe an Dritte vorsorglich widerspricht. Ende. Und das solltest du schnellstens nachholen.
6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.
Widerspruch erklären im Formular des MB und zurück an das Mahngericht innerhalb 14 Tagen ab Zustellung. Dann müsste das Inkasso klagen, was es aber nicht wird. Wie hoch sind die Außenstände?
Du zahlst unverzüglich an den Gläubiger die aufgelaufenen Rückstände. Der Gläubiger kann sich hier auch nicht auf den Umstand berufen, er hätte einer Teilzahlungsvereinbarung nicht zugestimmt, weil er das infolge der Entgegennahme der Raten konkludent bereits getan hat. Somit ist eine Ratenzahlungsvereinbarung rechtsgültig zustande gekommen, es sei denn, man hätte dir die Überzahlungen zurücküberwiesen. Das Inkasso ist Sache des Gläubigers, denn ein geschäftserfahrener Gläubiger benötigt zur Durchführung seiner Zahlungsdienste nicht die Hilfe eines Dritten - und wenn er es dennoch tut, ist das seine Entscheidung, aber die Kosten nicht umlagefähig. So lautet die laufende Rechtsprechung. Da es sich hier um einen MV mit Staffelmiete handelt, gehe ich auch nicht von einem privaten Immobilieneigentümer aus, sondern vermutlich von einer Wohnungsgesellschaft.
Es geht nicht um die Ratenzahlung. Das habe ich schon verstanden. Aber warum wird das Mahnverfahren eingeleitet nachdem ich gesagt habe ich zahle den ganzen Betrag nachdem ich die Gesamtaufstellung gesehen habe?
Weil das Inkasso daraus ableiten konnte, dass bei dir etwas zu holen ist. Widerspruch einlegen und klagen lassen.
Weil jeder viel versprechen kann - und das nichts an der Fälligkeit ändert...
ich glaube es ist mein Recht eine Gesamtaufstellung zu sehen, bevor ich den gesamten Betrag bezahle. Dazu dann überhaupt nicht zu antworten und einen Mahnbescheid zu beantragen wäre doch überhaupt nicht notwendig gewesen. Ich hätte den offenen Betrag auch fristgerecht überwiesen. Aber dazu habe ich noch auf eine Antwort gewartet. Man hätte auch einfach darauf antworten können dass sie diese nicht senden werden und mich darauf hinweisen dass bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren eingeleitet wird.
Offenbar hören die so etwas öfter. Kein Schuldner hat ein Recht darauf, dass seinen Zahlungsversprechen geglaubt und alle Massnahmen der Forderungsbeitreibungen/Titulierung dann eingestellt werden.
Ja, das musst du zahlen.
Nein, muss er nicht. Hier ist das Inkasso Privatsache des Gläubigers.
Du hättest nich einfach irgendeinen Betrag überweisen sollen, sondern eine Ratenzahlung mit dem Vermieter ausmachen müssen. Warum Du das offenbar nicht getan hast, ist mit rätselhaft.
Das Inkasso-Büro ist nur mit der Eintreibung der beauftragt. Du wird zahlen müssen.
Nein, du warst nicht zahlungswillig.
Du hast kein Anrecht auf Ratenzahlung.
Das müssen sie gewähren, tun sie offensichtlich nicht.
Du musst es ganz und sofort zahlen, ansonsten können sie klagen und auch dich zur EV nötigen.
Aber den Schuldenstand sollten sie dir schon zukommen lassen.