Es ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Und natürlich muss die Vollmacht auch alles inhaltlich abdecken, was man von hier aus nicht beurteilen kann.

Öffentlich beglaubigen können grundsätzlich nur Notare. Je nach Bundesland aber auch andere Stellen. Was nicht ausreichend ist, ist eine amtliche Beglaubigung, wie man sie in der Regel z. B. im Rathaus erhält.

Zur Beantwortung müsste ich also wissen, welche Behörde die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen hat. Und am besten noch den Wortlaut des Beglaubigungsvermerks.

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Ein Erbfall ist keine Veräußerung. Allerdings treten die Erben in die Mehrerlösklausel ein.

Je nach Gesamtzusammenhang kann man auch zu einer Nichtvererblichkeit kommen. Aber rein anhand des Wortlauts würde ich nicht davon ausgehen.

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Die einzelnen Nutzungen müssen bei der Dienstbarkeit genau bezeichnet werden. Wenn du wirklich lauter verschiedene Dinge auf der Fläche vorhast, dann müssen die auch aufgezählt werden. Oder man nimmt eben nur die wichtigsten Nutzungen auf.

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Enterben und Pflichtteilsentzug sind zwei verschiedene Dinge. Die Enkel sind durch das Testament enterbt. Einen Pflichtteilsanspruch haben sie trotzdem.

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Das ist nicht möglich. Man kann seine Geschäftsfähigkeit, wenn noch vorhanden, nicht "abgeben". Mit der Vorsorgevollmacht kann lediglich eine Person bevollmächtigt werden, für den Vollmachtgeber zu handeln.

Bei leichter Demenz sollte man bei Vollmachtserteilung sicherstellen, dass eine Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist. Zum Beispiel am Tag der Vollmachtserteilung ein (qualifiziertes) ärztliches Gutachten einholen. Ansonsten sind später sämtliche durch den Bevollmächtigten vorgenommenen Geschäfte angreifbar.

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Nein, außer du bewirbst dich auf einen entsprechenden Platz nach dem Abitur. Aber dafür musst du auch nicht zuerst im mittleren Dienst sein.

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Was ich bislang von KI im rechtlichen Bereich gesehen habe, überzeugt nicht. Ich persönlich habe auch noch nie KI in diesem Bereich genutzt, da du dich auch nicht darauf verlassen darfst. Was wenn die KI sagt, dass XY in § XY steht, das aber nicht stimmt und du es selbst ohne Weiteres hättest nachlesen können? Dann sind deine Entscheidungen oder Schriftsätze einfach falsch und ggf. bist du dafür haftbar. Gerade Normen nicht nachzulesen und hierbei auf KI zu vertrauen ist für mich schon grob fahrlässig.

KI wird auch eingesetzt um längere Gerichtsentscheidungen zusammenzufassen. Aber auch hier gilt das oben Gesagte. Auf die KI-Zusammenfassung zu vertrauen ist ja fast noch schlimmer als nur die Leitsätze zu lesen und nicht die Entscheidungsgründe.

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Das kann man mit einem Satz im Testament bestimmen.

"Ich setze xy zu meiner Alleinerbin ein."

Alles handschriftlich. Ort, Datum, Unterschrift. Fertig.

Pflichtteilsansprüche bestehen natürlich trotzdem. Und nicht zu knapp in diesem Fall.

Ob das sinnvoll ist, ist die andere Frage. Für unverheiratete Paare gibt es kaum Freibeträge.

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Er sollte das handschriftliche Testament komplett neu aufsetzen. Durchstreichungen in einem bereits vorhandenen handschriftlichen Testament bringen sehr häufig Schwierigkeiten mit sich.

Wenn er es nicht komplett neu errichten möchte, dann sollte er zumindest unter dem alten Testament einen handschriftlichen Zusatz aufnehmen, in dem er die Änderungen dokumentiert. Natürlich auch diesen Zusatz unterschreiben und mit Ort und Datum versehen.

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Das ist sehr unüblich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird normalerweise nicht als Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung bestimmt. Die wird ja im Regelfall erst erteilt, nachdem die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde.

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Das ist ein sehr komplexes Thema. Es gibt unzählige Theorien, was überhaupt Kriegsgründe und Kriegsziele der Nazis waren. Die gängigen Erklärungen scheinen mir das Ganze etwas zu vereinfachen. Auch kann heutzutage kaum einer mehr diese Ideologie nachvollziehen und selbst Historiker, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Nach meiner bescheidenen Auffassung spielen aber mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Einen waren die Franzosen aus rasseideologischen Gründen höher geschätzt als die Bewohner Osteuropas und man hätte auch gar nicht ganz Frankreich besetzen und annexieren können, und zum Anderen, und das ist wohl der Hauptgrund aus ökonomischer Sicht, gibt es in Frankreich zwar massig landwirtschaftliche Nutzflächen, aber keine kritischen Ressourcen wie insbesondere Erdöl. Und gerade das Erdöl ist ein häufig unterschätzter Faktor im zweiten Weltkrieg. Siehe zum Beispiel das Öl-Embargo der USA gegen Japan, das den Pazifikkrieg zumindest mitausgelöst hat.

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Kurz: Die Stromleitungen verlaufen über ein anderes Grundstück. Das Recht, die Stromleitungen über dieses Grundstück zu führen, sind für dein Kaufgrundstück im Grundbuch nicht durch ein Recht gesichert. Theoretisch könnten also die Eigentümer des Nachbargrundstücks in gewissen Fällen die Beseitigung der Leitungen verlangen.

Absichern im Grundbuch kann man das Recht, indem die Eigentümer des betroffenen Grundstücks eine Grunddienstbarkeit für dein Kaufgrundstück bestellen.

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Wer macht sich denn bitte den Aufwand und besorgt sich Narkosegas, welches teuer und nicht leicht zu beschaffen ist, und geht dann vermutlich auch noch mit Gasmaske rein? Da musst du schon Juwelen im Wohnmobil gelagert haben, dass sich der Aufwand und das Risiko lohnt.

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Ja, das solltest du aber davor sagen.

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Das kennzeichnet den jeweiligen Satz. Das ist besonders beim genauen Zitieren wichtig:

§ 474 I 1 BGB

Paragraf 474 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

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Nach der Logik müsstest du bei jeder zeitigen Freiheitsstrafe einen Hinweis auf die Möglichkeit der vorzeitige Aussetzung zur Bewährung geben.

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