Woher kommt dieser fanatische Drang, "Ungleichheit" mit allen Mitteln bekämpfen zu wollen? Menschen sind völlig unterschiedlich, Individuen, und können demzufolge niemals gleich sein und sollten es auch nicht. Wo da der moralische Aspekt ist, erschließt sich mir erst recht nicht. Unmoralisches Verhalten folgt eher aus den Versuchen, Menschen mit Gewalt, meist vom Staate ausgehend, gleich machen zu wollen. Solche Versuche hat es in der Vergangenheit zuhauf gegeben.
Dann muss ermittelt werden, ob im Testament Ersatzerben bestimmt wurden. Ggf. durch Auslegung des Testaments.
Ist das nicht der Fall, gibt es hierzu gesetzliche Regelungen. Meist sind die Enkel die Ersatzerben. Die Schwiegertochter erbt in keinem Fall, da nicht verwandt.
aber ich verstehe nicht warum die deren Namen ändern dürfen und andere nicht.
Die Antwort ist ganz einfach: Weil es für die besondere gesetzliche Regelungen gibt.
gibt es irgendwie Möglichkeiten den vollen namen zu ändern? Mir ist schon klar WENN es möglich ist, das es bis 1000€ euro werden kann, das ist es mir aber wert.
Wie kommst du darauf, dass das teuer ist? Wenn die Voraussetzungen nach dem Namensänderungsgesetz gegeben sind, dann kannst du den Namen ändern. Die Frage ist, ob das hier gegeben ist.
Spätestens ab 2026 müssen ja die Zinsen für die Schulden bezahlt werden.
Was? Du meinst Staatsschulden? Seit Bestehen der BRD werden Zinsen darauf gezahlt.
Dafür reichen die Steuereinnahmen nicht aus, die reichen ja jetzt schon nicht für Renten, Krankenversicherungen und andere Pflichtaufgaben
Das letzte Mal als ich nachgesehen habe, war Deutschland nicht insolvent.
Rechtlich maßgeblich ist, was in der Teilungserklärung steht bzw. was im Grundbuch eingetragen ist (dort wird u. a. auf die Teilungserklärung Bezug genommen). Grundsätzlich selbst dann, wenn die tatsächlich Bauausführung anders ist. Aber das ist ein kompliziertes Thema. Du solltest also in dein aktuelles Grundbuch schauen, was dort steht und auf welche Unterlagen Bezug genommen wird und diese alle sichten.
Möglich ist es aber, wenn der Bauträger ordentlich gearbeitet hat, dass er eine Änderung der Teilungserklärung in das Grundbuch hat eintragen lassen, so dass sich dein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum (je nachdem) verschoben hat. Oft wird hierfür im Kaufvertrag eine Vollmacht erteilt. Denn ohne deine Zustimmung funktioniert das nicht mehr, nachdem die Vormerkung nach Kaufvertragsabschluss in das Grundbuch eingetragen wurde. Nach Eigentumsumschreibung auf dich sowieso nicht mehr. Die Zustimmung kann dann mit der Vollmacht erteilt werden.
Solche gravierenden Änderungen bedürfen aber immer einer Absprache mit dem Käufer durch den Bauträger. Ansprüche des Käufers sind nicht ausgeschlossen, wenn der Bauträger ohne Rücksprache Änderungen vornimmt. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Ohne Kaufvertrag und sonstige Unterlagen kann man das nicht beurteilen. Ggf. kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ein Mahnbescheid heißt erstmal gar nichts und es wird dort auch nicht festgestellt, dass die Forderung rechtens ist.
Auch ein Vollstreckungsbescheid oder andere Titel hindern nicht am Ausreisen.
Indem man genug Rücklagen hat oder das eben vertraglich vereinbart.
Grundsätzlich sind Privatkredite nichts Unseriöses, aber hier klingt das ziemlich stark nach einem Betrugsversuch, da eine Vorleistung verlangt wird. Außerdem natürlich diese sehr künstlich klingende Vorstellung. Wahrscheinlich schlecht übersetzt.
Eine Ausweiskopie kann man von überall herbekommen. Das heißt gar nichts.
Ich glaube nicht, dass man "Schlimmheit" objektiv messen kann. Wenn man das aber an den Opferzahlen festmachen möchte, dann gibt es durchaus einige Ereignisse, die eine höhere Opferzahl forderten.
Den ersten Weltkrieg würde ich aber sowieso ausklammern. Auch wenn man sich darüber streiten kann, sehe ich hier nicht die alleinige Kriegsschuld Deutschlands.
- Was soll das sein?
- Warum willst du jemanden bekehren, wenn du offenbar nicht einmal selbst Argumente dafür hast?
Das sollte kein Dauerzustand sein. Ich mein als Student war das bei mir auch nicht anders, aber wenn man Vollzeit arbeitet, dann sollte man diesen Zustand nicht dauerhaft hinnehmen. Je nachdem sollte man entweder an den Ausgaben oder an den Einnahmen arbeiten (oder beides).
Erstmal ein kleines Sicherheitspolster aufbauen. Dann wird man sofort merken, dass es einem besser geht, weil mehr Sicherheit da ist und man sich nicht ständig darüber Gedanken machen muss.
Es gibt nicht einen ETF, sondern tausende. Folglich wird auch die Antwort auf deine Fragen davon abhängen, um welche ETF es überhaupt geht.
Aber auch dann sind kurzfristige Prognosen fast unmöglich. Niemand kann sicher sagen, wie es in einem Jahr aussieht.
Ob Einmalinvestitionen sinnvoll sind oder ob man das lieber in Tranchen aufteilt, darüber streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich glaube, dass das keinen wirklichen Unterschied macht.
Komm, ernsthaft?
Das ist natürlich ein billiger Scam-Versuch.
Nein. Selbst der Pflichtverteidiger in manchen Fällen ist grundsätzlich nicht kostenlos.
Eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) erfolgt manchmal vor der richtigen Pfändung. Die richtige Pfändung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Aber auch hierfür benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. D.h. du hast offenbar Schulden irgendwo und der Gläubiger hat sich einen Titel beschafft.
Als Gläubiger würde ich auch eine Lohnpfändung machen. Dafür muss er aber erst einmal den Arbeitgeber kennen.
Schöner Staat, in dem wir Leben.
Wie Bitte? Das ist eben die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Auch die Halbgeschwister sind mit dem Verstorbenen verwandt. Was soll das Gericht daran ändern? Das wäre Rechtsbeugung.
Man hatte ja genug Zeit, ein Testament zu errichten. Aber lieber die Schuld bei anderen suchen.
Mein Opa fragt sich jetzt natürlich, mit was genau er da rechnen kann und ob die Angabe auch korrekt ist, das die beiden Geschwister noch den Erbteil der Mutter um die 50% bekommen oder ob die Halbgeschwister auch in diesem Fall was von den 50% abbekommen.
Die Erbquote richtet sich nach § 1925 BGB, insbesondere relevant hier Absatz 3:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
(3) Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.
(4) In den Fällen des § 1756 sind das angenommene Kind und die Abkömmlinge der leiblichen Eltern oder des anderen Elternteils des Kindes im Verhältnis zueinander nicht Erben der zweiten Ordnung.
- Eigentlich wäre der Uropa Erbe zu 1/2. Dieser ist aber vorverstorben, also teilen sich dessen Erbteil seine Kinder. Das sind, wenn ich das richtig verstanden habe, dein Opa und ein weiteres Kind. Also bekommen diese zwei schonmal jeweils 1/4 Erbteil.
- Eigentlich wäre die Uroma Erbe zu 1/2. Diese ist aber auch vorverstorben. Diese hatte insgesamt 4 Kinder (sofern korrekt verstanden). Diese 4 Kinder teilen sich den 1/2 Erbteil, so dass jedes Kind 1/8 erhält.
- Ich gehe davon aus, dass keine anderen Geschwister vorverstorben sind. Anderenfalls treten deren Abkömmlinge an deren Stelle.
- Damit bekommen im Ergebnis die zwei Halbgeschwister je 1/8. Und die anderen zwei je 3/8.
- Das sind intern die Erbquoten. Die Erbengemeinschaft muss sich dann noch auseinandersetzen, sich also über die Verteilung des Nachlasses einigen. Wenn nur Geldvermögen vorhanden ist, dann geht das relativ einfach über die Erbquote, wenn nichts auszugleichen ist (z. B. ggf. Schenkungen).
Das nennt man Zeugenaussage und das ist verfahrensrechtlich ein Beweis. Von keinen Beweisen kann also nicht die Rede sein.
Nur weil du das Grundstück privatrechtlich erworben hast (was übrigens erst nach Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht, vollzogen und geschützt wird), heißt das nicht, dass dieser Grund dem Territorium des Staates entzogen ist. Natürlich kannst du trotzdem deinen Staat ausrufen, nur bringt dir das nichts, wenn niemand diesen Staat anerkennt. Und natürlich wird sich die Bundesrepublik dagegen wehren, wenn du plötzlich Staatsgebiet annexierst. Das ist ein feindseliger Akt, wie ein Krieg.
Das ist eine völlig normale Konstellation. Entweder man berücksichtigt die weitere Nutzung direkt beim Kaufpreis oder man vereinbart ein Nutzungsrecht mit Nutzungsentgelt (quasi Miete ohne Mietvertrag zu sein) bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Danach kann notfalls zwangsgeräumt werden (keine vorherige Klage notwendig, wenn eine entsprechende Unterwerfung im Vertrag aufgenommen wird).
Man müsste das ganze Testament lesen und auslegen. Rein vom Wortlaut könnte aber eine bedingte Nacherbfolge angeordnet sein (falls er kinderlos verstirbt). In diesem Fall kann der Onkel gegenüber den potentiellen Nacherben nicht wirksam über das Grundstück verfügen.
Könnte aber auch ein Nachvermächtnis sein, dann gelten ein wenig andere Regeln.
Vererben kann er es auch nicht, sollte Nacherbfolge bestehen, da die Grundstücke dann nicht zu seinem Nachlass gehören, sondern immer noch zum Nachlass des Opas.