Kann der Zoll nach einen halben Jahr noch Gebühren verlangen?
Heute kam per Post eine Rechnung vom Zoll, ich wohne in der Schweiz. Rechnung ist von einem Paket was ich im November letztes Jahr bekommen habe. Da dieses Datum schon ewig her ist, weiß ich gar nicht auf welcher Bestellung der Zoll erhoben wird. Darf man nach einer so langen Zeit noch Zollgebühren verlangen? Ich kann ja nicht mehr nachvollziehen um welches Produkt es sich handelt.
3 Antworten
Ich weiss nicht wie das in CH ist, in DE ist die Frist 7 Jahre. Das wäre dann auch die Zeit in der man Dokumente aufbewahren sollte.
Ich kenne zwar nicht die Gesetze in der Schweiz, aber auch dort wird eine Forderung nicht nach gerade einmal einem halben Jahr verjähren. Juristisch betrachtet ist das kein sonderlich langer Zeitraum.
Ohne die Schweizer Zollgesetze zu kennen, aber 6 Monate sind keine Zeit für eine Verjährung einer Rechnung.
Das du keinen Überblick über deine Bestellungen hast ist nicht Problem das Zolls. Es fällt mir auch schwer zu glauben das der Zoll für irgendwas eine Rechnung schreibt, also ohne das Produkt bzw. die Lieferung zu bezeichnen.