Wer erbt?
Hallo zusammen...
Ich habe ein Problem...
Meine Eltern haben 1993 ein gemeinsames Testament gemacht...mein Vater hat noch aus 1.Ehe, 2 Söhne, ich bin das 3te Kind, haben den selben Vater, aber nicht die selbe Mutter...das Haus hat mir meine Mutter schon 1995 überschrieben, da kann er nix machen
Im Testament steht, daß mein Vater, seine Ehefrau einsetzt und als Ersatzerbin mich...meine Mutter hat mich als Erbin eingesetzt...Meine Mutter hatte etwas mehr auf der hohen Kante...Sie ist leider 2015 verstorben...Meine Frage ist jetzt..Habe ich jetzt alleine das ganze Geld von ihr geerbt???mein vater hat auch damals keinen Anspruch auf seinen Pflichtteil gestellt...
Mein Vater ist dieses Jahr im Januar verstorben und hat im April 2024 einen neues handgeschriebenes Testament gemacht, wo drin steht, daß er seinen Sohn, also mein Halbbruder zu seinem erben macht...
Dieses Testament hat er immernoch nicht beim Amtsgericht eingereicht und ich bekomme jetzt die ganzen Rechnung, wie zb. Rückzahlung von Pflegegeld in Höhe von 1600€...da ich ja alleinerbin bin, nachdem aktuellen Testament, bekomme ich jetzt alle Rechnungen...😪😪, weil das andere Testament nicht eingereicht wurde..😡😡
Ist das Geld jetzt komplett meins oder muss ich das jetzt noch mit meinem scheiß Halbbruder teilen???
Werde mich jetzt auch einen Termin beim Anwalt holen, weil ich komplett am Ende bin
Einmal das
Und das
7 Antworten
Wer immer das zweite Testament gefunden hatte - musste es beim Gericht abgegeben.
Wenn dein Halbbruder es nun in der Schublade verkümmern lässt - dann müsste dir nach Tod des Vaters das wieder eröffnete Testament zugestellt worden sein.
Vielleicht hat dein Vater das zweite Testament ja auch wieder vernichtet - wer weiß.
Solange das neue Testament nicht bei Gericht ankommt - wurdest du zur Alleinerbin nach deinem Vater.
Die Erbschaft 2015 ist längst erledigt, stellt sich die Frage was du und dein Vater damals mit vielleicht vorhanden gemeinsamen Konten der Ehegatten gemacht hattet.
Bezahl die Rechnungen ,.für die Erbsschaft nach deinem Vater noch auszuschlagen ist es ohnehin zu spät.
Sollte dein Halbbruder sich erbarmen und an Hand des zweiten Testament noch einen Erbschein zu beantragen - dann lass dir diese Kosten erstatten.
Na ja du kannst den Halbbruder damit drohen ihn wegen Urkundenunterdrückung anzuzeigen
http://www.testament-erben.de/testamentseroeffnung-beim-nachlassgericht.html
Oder bietet zuerst an ihm beim Suchen zu helfen und/oder das Testament selbst abzugeben. Du schreibst nichts wegen seiner Motivation.
Wenn das Testament gültig sein sollte (formgerecht).ist alles was an Vermögen des Vaters an seinem Todestag vorhandenen war - deinem Halbbruder. Bestattungskosten - gehen ebenfalls zu Lasten des Erben.
Heb die offen stehenden Rechnungen gut auf und gibt einen klaren Verwendungszweck an..
Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.
Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.
Ich bin kein Jurist, aber die Formulierung „der überlebende Ehepartner kann das Testament ändern“ hört sich für mich eindeutig an. Allerdings frage ich mich, was beim Ableben der Mutter aus dem Pflichtteil wurde? Ich hätte erwartet, dass entsprechend des Testaments der Vater die Hälfte der Hinterlassenschaft bekommen hat und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Mit dem neuen Testament kann es also doch eigentlich nur um die beim Vater verbliebene Hälfte gehen!?
Ich schätze, Du solltest in der Tat einen Juristen um Rat bitten!
Die Erbeinsetzung deines Vaters ist pauschal, also auch falls er erst nach deiner Mutter stirbt. Allerdings ist die Möglichkeit der Abänderung vereinbart worden, so dass die Erbeinsetzung deines Halbbruders wirksam sein dürfte.
Alleinerbin nach deiner Mutter bist du trotzdem geworden.
Das Testament ist die grundlage des Erbes, ganz gleich wer wo wie Familiär gestellt ist. Der Notar ist im Auftrag der Verstorbenen Berechtigt das Testament zu vollstrecken. So die Regel.
Wer will und sich durch das Testament benachteiligt fühlt ,kann dies Rechtlich anfechten.
Jedoch ganz billig wird so was nicht.
Man sollte wissen das wenn man Erbt und die Verstorbenen Schulden hinterlassen haben man einen Teil oder ganz die Schulden mit übernimmt.
Ich schätze mal, dass es im Zweifel auf die exakten Formulierungen im gemeinschaftlichen Testament ankommt. Üblicherweise darf ein Berliner Testament vom überlebenden Ehegatten nicht mehr geändert werden, aber man kann m.W. auch Formulierungen darin unter bringen, die Ihm das erlauben!
Hi eisfee83,
Das klingt nach einer herausfordernden Situation, in der mehrere Faktoren eine Rolle spielen können.
Da es auch um wichtige Fristen gehen kann, solltest du am besten so schnell wie möglich eine rechtliche Einschätzung einholen. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Erbrecht können dir in einer telefonischen Erstberatung sagen, welche Optionen du hast.
Hallo...
Ja, das handgeschriebene Testament hat mein Halbbruder...und ja, das Testament von 1993, hab ich vom Amtsgericht bekommen, das dieses wieder eröffnet wurde...
Einmal im Januar 2016 (Mutti starb Dezember 2015) und das zweite mal am 30.01.2025, als mein Vater am 14.01.2025 verstorben ist...
Das gemeinsame Konto wurde aufgelöst, das Geld hatte mein Vater behalten und daraufhin ein neues Konto eröffnet, wo dann alles an rente und so rauf ging