Wer erbt?


28.07.2025, 17:53

Einmal das


28.07.2025, 17:54

Und das

7 Antworten

Wer immer das zweite Testament gefunden hatte - musste es beim Gericht abgegeben.

Wenn dein Halbbruder es nun in der Schublade verkümmern lässt - dann müsste dir nach Tod des Vaters das wieder eröffnete Testament zugestellt worden sein.

Vielleicht hat dein Vater das zweite Testament ja auch wieder vernichtet - wer weiß.

Solange das neue Testament nicht bei Gericht ankommt - wurdest du zur Alleinerbin nach deinem Vater.

Die Erbschaft 2015 ist längst erledigt, stellt sich die Frage was du und dein Vater damals mit vielleicht vorhanden gemeinsamen Konten der Ehegatten gemacht hattet.

Bezahl die Rechnungen ,.für die Erbsschaft nach deinem Vater noch auszuschlagen ist es ohnehin zu spät.

Sollte dein Halbbruder sich erbarmen und an Hand des zweiten Testament noch einen Erbschein zu beantragen - dann lass dir diese Kosten erstatten.


eisfee83 
Beitragsersteller
 29.07.2025, 19:00

Hallo...

Ja, das handgeschriebene Testament hat mein Halbbruder...und ja, das Testament von 1993, hab ich vom Amtsgericht bekommen, das dieses wieder eröffnet wurde...

Einmal im Januar 2016 (Mutti starb Dezember 2015) und das zweite mal am 30.01.2025, als mein Vater am 14.01.2025 verstorben ist...

Das gemeinsame Konto wurde aufgelöst, das Geld hatte mein Vater behalten und daraufhin ein neues Konto eröffnet, wo dann alles an rente und so rauf ging

kabbes69  29.07.2025, 19:45
@eisfee83

Na ja du kannst den Halbbruder damit drohen ihn wegen Urkundenunterdrückung anzuzeigen

http://www.testament-erben.de/testamentseroeffnung-beim-nachlassgericht.html

Oder bietet zuerst an ihm beim Suchen zu helfen und/oder das Testament selbst abzugeben. Du schreibst nichts wegen seiner Motivation.

Wenn das Testament gültig sein sollte (formgerecht).ist alles was an Vermögen des Vaters an seinem Todestag vorhandenen war - deinem Halbbruder. Bestattungskosten - gehen ebenfalls zu Lasten des Erben.

Heb die offen stehenden Rechnungen gut auf und gibt einen klaren Verwendungszweck an..

Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.

Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.


eisfee83 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 17:55

Hab das Testament rangehangen

airfrun  28.07.2025, 20:46
@eisfee83

Ich bin kein Jurist, aber die Formulierung „der überlebende Ehepartner kann das Testament ändern“ hört sich für mich eindeutig an. Allerdings frage ich mich, was beim Ableben der Mutter aus dem Pflichtteil wurde? Ich hätte erwartet, dass entsprechend des Testaments der Vater die Hälfte der Hinterlassenschaft bekommen hat und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Mit dem neuen Testament kann es also doch eigentlich nur um die beim Vater verbliebene Hälfte gehen!?

Ich schätze, Du solltest in der Tat einen Juristen um Rat bitten!

Ronox  28.07.2025, 21:28
@eisfee83

Die Erbeinsetzung deines Vaters ist pauschal, also auch falls er erst nach deiner Mutter stirbt. Allerdings ist die Möglichkeit der Abänderung vereinbart worden, so dass die Erbeinsetzung deines Halbbruders wirksam sein dürfte.

Alleinerbin nach deiner Mutter bist du trotzdem geworden.

Das Testament ist die grundlage des Erbes, ganz gleich wer wo wie Familiär gestellt ist. Der Notar ist im Auftrag der Verstorbenen Berechtigt das Testament zu vollstrecken. So die Regel.

Wer will und sich durch das Testament benachteiligt fühlt ,kann dies Rechtlich anfechten.

Jedoch ganz billig wird so was nicht.

Man sollte wissen das wenn man Erbt und die Verstorbenen Schulden hinterlassen haben man einen Teil oder ganz die Schulden mit übernimmt.


eisfee83 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 17:55

Hab das Testament rangehangen, in meinen Beitrag

Ich schätze mal, dass es im Zweifel auf die exakten Formulierungen im gemeinschaftlichen Testament ankommt. Üblicherweise darf ein Berliner Testament vom überlebenden Ehegatten nicht mehr geändert werden, aber man kann m.W. auch Formulierungen darin unter bringen, die Ihm das erlauben!

Woher ich das weiß:Recherche

eisfee83 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 17:56

Hab das Testament rangehangen, in meinem Beitrag

Hi eisfee83,

Das klingt nach einer herausfordernden Situation, in der mehrere Faktoren eine Rolle spielen können.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung