Hi Schwarzerman738,

wie schon bereits geantwortet, versuch zunächst über ein direktes Gespräch darum zu bitten es zu unterlassen. Wenn du hier im direkten Gespräch nicht weiterkommst, kannst du dich auch bei einem unserer Rechtsexperten für Datenschutz kurz und kostenlos anwaltlich beraten lassen:

Hier geht`s zur Anfrage

Im Funnel wählst du einfach "Datenschutz & DSGVO" aus, beschreibst kurz deinen Fall und wählst deine gewünschte Kontaktart aus. Dann bekommst du schnell eine Einschätzung zu deiner Situation.

Wir freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können.

LG

Dein KLUGO-Team

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Job gekündigt für zugesagte neue Stelle und im letzten Moment vom neuen AG abgesagt. Was nun?

Ich habe vor ca 4 Monaten, ohne mein Zutun, ein Angebot in einer örtlichen neuen Fa. Bekommen. Erst wollte ich mir das gar nicht anschauen, hab mich dann, nachdem der Chef persönlich bei mir in der alten Fa. Vorbei kam und mich eingeladen hat, entschlossen mir das trotzdem mal anzuhören. Also bin ich dort hin gegangen, hab mich vor gestellt und mir alles angeschaut. Das hat mir wirklich gut gefallen, die Arbeitszeiten kommen mit familiär seeehr entgegen und auch das Gehalt ist wirklich super. Ich wurde gefragt, ob ich nicht per Auflösungsvertrag sofort anfangen könnte. Das wollte ich aber nicht, wollte meine alte Stelle ordentlich verlassen und meinem AG damit auch die Möglichkeit geben, Ersatz zu suchen. Mir hat es dort sehr gefallen, war in leitender Position, nur die Arbeitszeiten, Wochenende und auch an Feiertagen, waren für die familiäre Situation eben immer etwas schwierig. Also hab ich zu gesagt mit dem Hinweis, dass ich ordentlich kündigen werde. Hiermit war der neue AG einverstanden, also hab ich eine Woche später gekündigt, dies dem neuen AG auch mitgeteilt, welcher mitgeteilte, dass er sich sehr über die Zusammenarbeit freuen würde, er jetzt aber 14 Tage im Urlaub wäre und wir danach den Vertrag machen werden . OK . Dann war ich eine Woche im Urlaub, hab währenddessen auch mal nach der Arbeitskleidung gefragt, was auch ordentlich beantwortet wurde. Dann hab ich nichts mehr gehört. So, nun waren es noch 14 Tage bis zum Arbeitsantritt und ich hab freundlich gefragt, ob ich nicht mal vorbei kommen könnte, quasi um mir mal die Abläufe anzusehen, da ich nicht komplett grün da, rein laufen wollte. Da kam der Knall... man teilte mir mit, dass man sich zwischenzeitlich für einen anderen Mitarbeiter entschieden hätte, weil dieser sofort anfangen konnte. Ich bin völlig geschockt, bin auf eine Arbeit angewiesen und steh jetzt ohne alles da, weil ich ja auch noch selber gekündigt habe. Was soll ich denn jetzt machen? vom Arbeitsamt bzw Job Center wurde mir nur mitgeteilt, dass ich quasi selber schuld sei, man kündigt nicht ohne einen neuen Vertrag...

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Hi TNTsave82,

Klar, ein unterschriebener neuer Arbeitsvertrag ist immer wichtig und sollte Voraussetzung sein, den alten zu kündigen. Für deinen Fall ist jedoch jeder schriftliche Austausch den du mit dieser Firma, den Mitarbeitern und dem Geschäftsführer hattest, hilfreich um einen Versuch zu starten, deinen mündlich versprochenen Arbeitsvertrag anzufechten.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht, auch nicht schlimm.

Du kannst dich in unserem deutschlandweiten Netzwerk aus Rechtsexperten & Anwälten in einer kurzen Ersteinschätzung zu deinem Fall kostenfrei im Arbeitsrecht beraten lassen und Hilfe holen wie du jetzt am besten vorgehst.

Wähle dazu "Arbeitsvertrag anfechten" in unserem Funnel aus und beschreibe kurz, worum es dir geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:

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Wir wünschen dir alles Gute und würden uns freuen, wenn wir dir weiterhelfen können.

LG

Dein KLUGO-Team

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Hi jolien157,

auch als Auszubildender bist du Arbeitnehmer und musst deine Kündigung schriftlich einreichen. Am besten verknüpft du das mit einem persönlichen Gespräch, ggf. mit deinen Eltern bei deinem/deiner Vorgesetzten.

Du kannst dir bei uns einen kostenloses Musterschreiben für deine Kündigung herunterladen: Hier geht`s zum Musterschreiben

Wir wünschen dir alles Gute für deine Zukunft.

Dein

KLUGO-Team

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Hi Drago1988,

bei uns und unserem deutschlandweiten Netzwerk aus Partneranwälten hast du die Chance in den meisten Rechtsgebieten eine kostenfreie oder kostengünstige kurze Ersteinschätzung zu deinem Fall zu erhalten. Das ganze auch komplett ohne Rechtsschutzversicherung.

Solltest du so eine Erstberatung einmal benötigen, probier es gern einfach mal aus:

Du kannst in unserem Funnel das richtige Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:

Hier geht`s zur Erstberatung

Wir freuen uns, wenn wir dir dann weiterhelfen können.

LG

Dein KLUGO-Team

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Hi Unknwn1009,

der Vermieter ist schon dazu verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu den Wohnungen und auch in den Keller zu gewährleisten. Eine Geruchsbelästigung ist ein Grund, hier auf den Vermieter zuzugehen und ihn um eine Verbesserung der Situation zu bitten. Andernfalls gibt es hier auch Möglichkeiten zu einer Mietminderung.

wir haben zu deiner Frage aus dem Mietrecht einige Beiträge in unserem Blog die dir auch weiterhelfen können:  Hier geht`s zu unserem Blogbeitrag

Darüber hinaus kannst du dich auch bei einem unserer Anwälte & Rechtsexperten in einer kostengünstigen Ersteinschätzung zu deinem Thema beraten lassen:

Du kannst in unserem Funnel das richtige Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es dir geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:

Hier kannst du eine Ersteinschätzung erhalten

Wir freuen uns, wenn wir dir bei deinem Fall weiterhelfen können.

LG dein KLUGO-Team

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Hi Ganlin423,

der Ersteller der Website ist auch für das Impressum und damit die Inhalte der Website verantwortlich.

Vielleicht hilft dir dieser Beitrag von uns, mit weiteren Infos zum Thema Impressum, weiter: Hier geht`s zum Beitrag

Wir freuen uns uns, wenn wir dir damit weiterhelfen können.

LG dein KLUGO-Team

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Hi Sani1178,

wir haben zu deiner Frage aus dem Arbeitsrecht einige Beiträge in unserem Blog die dir weiterhelfen könnten: Hier geht`s zu unserem Blogbeitrag 

Darüber hinaus kannst du dich auch bei einem unserer Anwälte & Rechtsexperten in einer kostenfreien Ersteinschätzung zu deinem Thema beraten lassen.

Du kannst in unserem Funnel das richtige Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es dir geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:

Hier kannst du eine Ersteinschätzung erhalten

Wir freuen uns, wenn wir dir bei deinem Fall weiterhelfen können.

LG dein KLUGO-Team

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Hi Denkschulen,

der Sanitärmeisterbetrieb hat scheinbar seinen Vertrag nicht sauber erfüllt. Hier kannst du Nachbesserung einfordern. Versuch erstmal dir mit dem Dienstleister einig zu werden. Bei unnötig entstandenen Kosten durch die Trocknungsfirma, kannst du dann ggf. auch Schadensersatz einfordern.

Wenn du hier auf kein kooperatives Entgegenkommen der Firmen triffst, kannst du dich für das weitere Vorgehen auch bei einem unserer Rechtsexperten & Anwälte für Vertragsrecht und Schadensersatz kurz kostengünstig beraten lassen:

Dazu kannst du in unserem Funnel das passende Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe: Hier geht`s zum Funnel

Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns wenn wir dir weiterhelfen können.

Viele Grüße

Dein KLUGO-Team

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Hi Maraa99,

nein, das musst du so wirklich nicht hinnehmen. Wie schon in vorherigen Antworten gesagt, versuche erstmal eine Nachbesserung des Dienstleisters einzufordern.

Wenn der Dienstleister sich hier nicht kooperativ zeigt, hast du hier rechtlich einige Möglichkeiten.

Gerne kannst du dazu auch eine kostenlose Erstberatung bei einem unserer Rechtsexperten für Vertragsrecht oder Schadensersatz erhalten.

Du kannst in unserem Funnel das richtige Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe: Hier geht`s zum Funnel

Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können.

Viele Grüße

Dein KLUGO-Team

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Hi J4GDTIGER,

wir haben zu deiner Frage bzgl. deines Aufhebungsvertrags mehrere Beiträge in unserem Blog die dir weiterhelfen könnten: Hier geht`s zum Beitrag

Du kannst dich darüber hinaus auch bei einem unserer Anwälte & Rechtsexperten in einer kostenfreien Ersteinschätzung beraten lassen.

Dazu wählst du in unserem Funnel einfach das passende Thema zu deinem Fall aus und beschreibst kurz, worum es geht. Dann wählst du deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe: Hier geht`s zum Funnel

Wir freuen uns, wenn wir dir bei deinem Fall weiterhelfen können.

LG dein KLUGO-Team

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Hi Justin,

das klingt nach einem klaren Fall aus dem Mietrecht bzw. kannst du hier ggf. Schadensersatz geltend machen. Wir haben dazu einen Blog-Beitrag, der dir helfen kann": Hier gehts zum Beitrag.

Darüber hinaus kannst du dich auch bei einem unserer Anwälte in einer kostengünstigen Ersteinschätzung zum Thema Mietrecht oder Schadensersatz beraten lassen.

Hier kannst du kurz deinen Fall auswählen, kurz beschreiben und dann deine gewünschte Kontaktart auswählen. Wir melden uns dann bei dir und verbinden dich mit einem verfügbaren Rechtsexperten.

Wir würden uns freuen, dir mit deinem Fall helfen zu können.

LG dein KLUGO-Team

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Hi BrotmitToast,

Schau mal in unserem Blog-Beitrag von uns zu deinem Thema "Ständig Überstunden wegen Personalmangel": Hier gehts zum Beitrag.

Wir hoffen, darin findest du schon Infos die dir weiterhelfen.

Darüber hinaus kannst du dich auch bei einem unserer Anwälte in einer kostenfreien Ersteinschätzung zum Thema Arbeitsrecht beraten lassen.

Hier kannst du kurz deinen Fall schildern und dir dann einfach einen Wunsch-Rückruftermin einstellen. Wir melden uns dann bei dir und verbinden dich mit einem verfügbaren Rechtsexperten.

Wir freuen uns, wenn wir dir mit deinem Fall helfen können.

LG dein KLUGO-Team

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Hallo Jackson878,

wir haben zu deiner Frage in unserem Blog einige Beiträge und Hinweise, was du bei einer Kündigung beachten solltest.

Hier kommst du zu den passenden Beiträgen in unserem Blog.

Wir freuen uns, wenn für dich etwas Hilfreiches dabei ist und wünschen dir viel Erfolg in deinem neuen Job.

Viele Grüße dein KLUGO-Team

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