Bekommt man Anteilig sein 13tes Monatsgehalt bei einer Kündigung?
Ich habe ein Job Angebot erhalten und würde dies gern annehmen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bekomme ich ein 13 Monatsgehalt. Wie verhält sich das wenn och kündige? Bekomme ich es anteilmäßig ausgezahlt? Im Arbeitsvertrag steht : Zum Monat November erfolgt die Zahlung eines 13. Gehaltes.
Zum Monat November erfolgt die Zahlung eines 13. Gehaltes.
Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z.B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des Mitarbeiters oder im Rahmen einer Umstrukturierung) jederzeit widerrufen werden.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die…
Wir sind ein kleines Unternehmen, wenn ich es nachfrage, wird mein Chef sofort wissen was los ist. Noch habe ich den neuen Vertrag noch nicht unterschrieben.
8 Antworten
Im Regelfall bekommst du gar nichts davon. Ein 13. Monatsgehalt ist eine freiwillige Leistung. Wenn du nicht da bist, dann bekommst du es eben nicht. Oft gibt es sogar Regelungen, dass man solche Leistungen zurückzahlen muss, wenn man bis Datum X das Unternehmen verlässt.
Es ist dennoch eine freiwillige Leistung und im Regelfall sind Arbeitsverträge auch so geschrieben, dass die Unternehmen das betonen. Unser Weihnachtsgeld wird zum Beispiel im Arbeitsvertrag auch erwähnt mit einem Begleitsatz, dass dies eben freiwillig vom AG gezahlt wird und kein Anspruch darauf besteht (den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht im Kopf). Ebenso steht dabei, dass wir es zurückzahlen müssen, wenn wir bis 31.03. des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheiden. Sollte sowas nicht dabei stehen, hat sich der AG verpflichtet, ja. Aber selbst, also auch wieder irgendwie freiwillig 😅 Es gibt keine Gesetze, die ein 13. Monatsgehalt vorschreiben.
Es gibt keine Gesetze, die ein 13. Monatsgehalt vorschreiben.
Das habe ich auch nicht behauptet. Meine Aussage war einzig und allein, dass es Unsinn ist, zu behaupten, etwas im Arbeitsvertrag festgelegtes, wäre freiwillig... Es gilt, was im Vertrag steht - pacta sunt servanda
dass es Unsinn ist, zu behaupten, etwas im Arbeitsvertrag festgelegtes, wäre freiwillig
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe es allgemein gehalten, weil der Fragesteller ursprünglich nicht erwähnte, ob und wie es erwähnt wird. Und allgemein gesehen ist es nun einmal freiwillig.
Wenn Du Pech hast, gibt's nichts.
Du müsstest Dich mal erkundigen wie knapp Deinem Betrieb die Modalitäten dafür sind.
Aks ich noch gearbeitet habe, musste man dort zwingend am 01.12. angestellt sein, um in den Genuss des 13. Gehaltes zu kommen. Hat man eher dort aufgehört, gab es nichts, auch nicht anteilig.
Die Regelungen sind also überall anders.
Wenn das 13. Gehalt als solches im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist, ist es keine freiwillige soziale Leistung sondern Arbeitsentgelt, das zeitversetzt gezahlt wird und du bekommst es anteilig.
schau auch mal hier:
https://www.haufe.de/id/beitrag/dreizehntes-gehalt-HI520860.html
Wenn du die Auslegung deines Vertrages genau wissen willst, dann frag in der Personalabteilung bzw. beim Betriebsrat.
Viel Erfolg im neuen Job!
Normalerweise nicht. Bei mir ist es sogar so, dass ich das 13. Monatsgehalt zurückzahlen müsste, falls ich innerhalb des 1. Quartals des Folgejahres kündige oder gekündigt werde.
Das hängt davon ab, wie das im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist! In der Regel gibt es dabei einen Stichtag, zu dem das Arbeitsverhältnis bestehen muss, damit der Anspruch auf diese Sonderzahlung besteht.
Nö. Wenn diese Leistung Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, ist es keine freiwillige Leistung.