Muss man das von einem Maler so hinnehmen?
Hallo, ich habe mir meine Wohnung tapezieren lassen von einem professionellen Maler. Er hat selber die Vorarbeit an den Wänden geleistet und dennoch sieht man die Nähte. Nun stellt sich nun die Frage, ob das wirklich nicht besser geht und man das so hingehen muss, da dies ja wirklich ärgerlich ist, wenn man viel Geld bezahlt.
11 Antworten
Hi Maraa99,
nein, das musst du so wirklich nicht hinnehmen. Wie schon in vorherigen Antworten gesagt, versuche erstmal eine Nachbesserung des Dienstleisters einzufordern.
Wenn der Dienstleister sich hier nicht kooperativ zeigt, hast du hier rechtlich einige Möglichkeiten.
Gerne kannst du dazu auch eine kostenlose Erstberatung bei einem unserer Rechtsexperten für Vertragsrecht oder Schadensersatz erhalten.
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Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können.
Viele Grüße
Dein KLUGO-Team
Nein, du musst das nicht einfach so hinnehmen. Wenn ein professioneller Maler die Wände vorbereitet und tapeziert hat, dann gehört es zu seinem Job, die Nähte sauber und möglichst unsichtbar zu verarbeiten – vor allem bei glatten Tapeten und gut vorbereiteten Wänden.
Sichtbare Nähte gelten in vielen Fällen als Mangel, besonders wenn sie auffallen oder das Gesamtbild stören. Natürlich gibt es Tapeten, bei denen man die Ansätze nie ganz verschwinden lassen kann – aber das müsste dir der Maler vorher klar sagen. Wenn er die Arbeit als „fertig“ und „fachgerecht“ abgibt, darfst du einen ordentlichen Standard erwarten.
Was du tun kannst:
- Sprich den Maler noch einmal sachlich darauf an und zeig ihm die Stellen.
- Bitte um Nachbesserung – das steht dir bei mangelhafter Leistung zu.
- Falls er sich querstellt, kannst du einen Teil der Zahlung zurückhalten (sofern du noch nicht alles gezahlt hast) und ggf. ein Gutachten einholen.
Nein, das ist kein „Meckern auf hohem Niveau“. Du hast für saubere Arbeit bezahlt – und die darfst du auch erwarten. Bleib freundlich, aber bestimmt.
Hi,
nein das musst du so nicht hinnehmen. Die Dienstleistung erfüllt nicht die vereinbarte Leistung im Kaufvertrag.
Du musst dem Dienstleister zwei mal die Chance geben eine kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen.
Sollte danach immer noch nicht die Leistung vollständig erfüllt sein, steht dir das Recht auf Rücktritt des Kaufvertrags zu oder einen anderen Dienstleister zu beauftragen. Die zusätzlich entstanden Kosten kannst du dem ersten Maler als Schadensersatz in Rechnung stellen.
Weiß ein Ottonormalverbraucher nicht, deshalb fürs Wissen. ;D
LG Yannik
Das solltest Du unbedingt reklamieren; das ist Pfusch.
In Schurkistan mag das noch als gut angesehen werden - hierzulande sieht man zigfach, dass es besser geht und das ist der Standard, der dann auch eingehalten werden soll.
Nein, das muss man nicht so hinnehmen. Die Frage ist aber, ob der Maler denn schon fertig ist oder er generell noch Nacharbeiten vornehmen wird.