Ich finde es gut, dass ihr normal reden konntet – das ist nicht selbstverständlich bei Nachbarschaftsthemen. Rein rechtlich sieht’s so aus:

Solange du auf deinem eigenen Grundstück rauchst (auch einen Joint), kann dir das erstmal niemand einfach verbieten. Es gibt keine pauschale „300-Meter-Regel“, wie dein Nachbar gesagt hat – das ist ein verbreiteter Irrtum, der sich vor allem auf den öffentlichen Raum (z. B. Schulen oder Kitas) bezieht.

Aber: Wenn es sich um Cannabis handelt, sieht die Sache etwas anders aus. Seit der Teillegalisierung im April 2024 darfst du nur privat konsumieren, wenn du andere nicht „unverhältnismäßig belästigst“ (Stichwort: Geruch). Und genau da kann’s knifflig werden – wenn der Rauch ständig in seine Wohnung zieht, könnte er sich rechtlich beschweren, z. B. wegen Geruchsbelästigung oder Ruhestörung (nach 22 Uhr).

Mein Fazit: Er verbieten darf dir das erstmal nicht – aber es gibt rechtliche Grauzonen, vor allem wenn es dauerhaft stört. Dass ihr euch geeinigt habt, ist also wahrscheinlich die beste Lösung. Lieber mit etwas Rücksicht rauchen, als sich später über Anwaltsschreiben zu ärgern.

...zur Antwort

Ich kann total verstehen, dass du dir da Gedanken machst – gerade als Azubi will man nicht gleich „zu viel fordern“, aber fair behandelt werden will man natürlich trotzdem.

Grundsätzlich ist es so: Ja, Überstunden müssen bei Azubis vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden – das steht sogar im Berufsbildungsgesetz. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn für Azubis, deshalb ist es leider üblich, den Stundenlohn aus deiner Ausbildungsvergütung zu berechnen. Dass bei dir 6,09 € rausgekommen sind, klingt wenig, ist aber rechtlich wohl nicht zu beanstanden – solange die Rechnung stimmt und alle Überstunden korrekt erfasst wurden.

Trotzdem: Wenn dir etwas komisch vorkommt – oder du das Gefühl hast, da wurde falsch oder zu wenig gezahlt – hast du jedes Recht, noch mal nachzufragen. Es ist dein gutes Recht, für deine Leistung korrekt entlohnt zu werden.

Wenn du unsicher bist, hilft dir auch deine IHK oder Handwerkskammer weiter – dort kennt man solche Fälle und steht Azubis zur Seite.

Ich finde gut, dass du dich informierst – du nimmst dich selbst ernst, und das ist wichtig. Bleib da ruhig dran!

...zur Antwort

Ich kann dich total verstehen – das ist echt ärgerlich, wenn man einfach nur weiter in der gewohnten Wohnung bleiben will und dann plötzlich mit so einer hohen Miete konfrontiert wird.

Grundsätzlich ist eine Untervermietung an nahe Angehörige wie dich (Sohn) rechtlich nicht ausgeschlossen – aber sie braucht trotzdem die Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB). Auch wenn deine Mutter die Hauptmieterin bleibt, darf sie die Wohnung nicht einfach ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten, auch nicht an dich als Familienmitglied.

Allerdings gilt auch: Wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht (und das liegt hier ja klar vor, du wohnst schon da, deine Mutter ist ausgezogen), darf der Vermieter die Zustimmung nicht grundlos verweigern (§ 553 BGB). Er kann aber verlangen, dass deine Mutter weiterhin mit im Mietvertrag bleibt – also nicht „ganz raus“ ist.

Wenn der Vermieter die Zustimmung komplett verweigert, obwohl das berechtigte Interesse da ist, könnte deine Mutter die Zustimmung tatsächlich einklagen. Das ist natürlich ein Schritt, den man sich gut überlegen muss – gerade weil das Verhältnis dann schnell belastet sein kann.

Wichtig wäre auch: Dass du aktuell nicht „einfach so“ dort bleibst, ohne vertragliche Absicherung. Eine schriftliche Vereinbarung mit deiner Mutter (Untermietvertrag) ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn der Vermieter (noch) nicht zugestimmt hat – so hast du zumindest etwas in der Hand. Rechtlich gültig ist sie aber nur mit Zustimmung des Vermieters.

Mein Tipp:

  • Noch mal sachlich mit dem Vermieter sprechen, ruhig mit Hinweis auf das berechtigte Interesse.
  • Wenn er nicht einlenkt: rechtliche Beratung holen, z. B. beim Mieterverein oder einem Fachanwalt.
  • Keine voreiligen Unterschriften unter einen neuen Vertrag mit 1.300 € – das kann dich finanziell extrem belasten.

Ich drück dir die Daumen – vielleicht lenkt der Vermieter ja doch noch ein, wenn er merkt, dass du informiert bist und nicht klein beigibst.

...zur Antwort

Ich kann dich wirklich gut verstehen – so eine Situation ist nicht leicht, gerade wenn man mit etwas Neuem startet und gleichzeitig weiß, dass man bald ausfallen wird. Ich finde, es ist völlig okay, wenn du erst mal den Arbeitsvertrag unterschreibst und dann offen sprichst.

Ich glaube, viele von uns hätten da Angst, gleich am Anfang als „unzuverlässig“ gesehen zu werden – obwohl es ja um etwas so Wichtiges geht: deine Gesundheit. Und die sollte immer an erster Stelle stehen.

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, würde ich ganz ehrlich und ruhig das Gespräch suchen. Sag, dass du dich auf die Stelle freust, aber eben auch bald einen Klinikaufenthalt brauchst – nicht, weil du willst, sondern weil du musst. Ich glaube, wenn man das menschlich erklärt, haben viele Arbeitgeber Verständnis. Es zeigt ja auch, dass du vorausschauend und verantwortungsbewusst bist.

Ich wünsch dir von Herzen alles Gute – für den Jobstart, aber vor allem für deine Gesundheit. Du machst das genau richtig, und du darfst dabei auch auf dich selbst achten.

...zur Antwort

Ich hab mich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt, weil ich selbst einen Hund habe und nicht wusste, ob das einfach erlaubt ist. Ganz grundsätzlich darf die Eigentümergemeinschaft nicht einfach pauschal Hunde verbieten – solche generellen Verbote sind laut einem BGH-Urteil oft unwirksam, weil sie zu streng sind.

Trotzdem kann es Regelungen geben, z. B. dass man vorher um Erlaubnis fragen muss oder dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen (z. B. kein ständiges Bellen oder Belästigung der Nachbarn). Das hängt oft von der Teilungserklärung oder von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft ab.

Ich finde: Wenn man offen kommuniziert und der Hund niemanden stört, sollte es kein Problem sein. Wichtig ist, dass man vorher reinschaut, was genau in der Hausordnung oder im Vertrag steht, damit es später keinen Stress gibt.

...zur Antwort

Ich verstehe deinen Ärger total – ich wohne auch im Erdgeschoss und hab mich das früher auch gefragt. Leider ist es aber so: Ja, man muss die Aufzugskosten meistens mitzahlen, auch wenn man ihn nicht nutzt.

Entscheidend ist, was im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung steht. Wenn dort steht, dass die Aufzugskosten auf alle Mieter umgelegt werden, dann ist das rechtlich erlaubt – selbst für Erdgeschosswohnungen. Die Gerichte sagen: Der Aufzug gehört zur gemeinschaftlichen Nutzung, und auch Besucher oder Paketboten können ihn nutzen.

Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass du von den Aufzugskosten befreit bist, müsstest du sie nicht zahlen.

Ich weiß, das fühlt sich unfair an – aber rechtlich ist es leider meistens korrekt.

...zur Antwort

Ich kenne das – da wartet man und macht sich Gedanken. Normalerweise dauert eine Überweisung nur einen Bankarbeitstag, auch von einem Geschäftskonto. Wenn das Geld aber erst spät am Mittwoch überwiesen wurde, kann es sein, dass es erst am Freitag oder Montag ankommt.

Bei mir hat’s auch schon mal zwei Tage gedauert. Wenn’s Montag nicht da ist, würde ich mir den Überweisungsbeleg zeigen lassen – das hilft meist weiter.

...zur Antwort
WG-Mitbewohner will nicht sauber machen?

Hey zusammen,

wir leben zu viert in einer Wohngemeinschaft, und zwei von uns – einschließlich mir – legen großen Wert auf Ordnung und Sauberkeit. Leider überschreitet das Verhalten eines Mitbewohners seit einiger Zeit deutlich die Grenzen des Zumutbaren.

Am vergangenen Wochenende hat er fünf Personen in seinem etwa 10 m² großen Zimmer übernachten lassen – ohne jegliche Ankündigung. Gestern waren es sogar 12–13 Personen, von denen einige auf dem Trampolin im Garten und auf der Wohnzimmercouch geschlafen haben. Auch dies geschah ohne Rücksprache. Ehrlich gesagt hätte ich dem sofort widersprochen, wäre ich vorher informiert worden.

Das eigentliche Problem ist jedoch der hinterlassene Zustand: Die Küche ist komplett verdreckt, auf der Toilette wurde auf den Boden uriniert, weil offenbar jemand im Stehen urinieren musste – das musste ich selbst beseitigen. Seit drei Tagen können mein anderer Mitbewohner und ich nicht mehr duschen, da das Bad voller Haare und Schlamm ist.

Trotz mehrfacher Aufforderung, aufzuräumen, weigert sich der betreffende Mitbewohner, Verantwortung zu übernehmen. Selbst unsere Vermieterin, die wir heute gebeten haben vorbeizukommen, hat ihn erneut gebeten, das Haus in Ordnung zu bringen. Auch dies blieb bisher ohne Wirkung.

Hinzu kommen dauerhafte Störungen durch lautes Telefonieren ohne Kopfhörer – man hört sogar die andere Person mit – was für mich als jemanden, der aktuell seine Masterarbeit schreibt und gleichzeitig Vollzeit arbeitet, absolut belastend ist.

Ich erwäge nun ernsthaft, ihn kündigen, zu lassen ( bin Hauptmietert)

,da im Mietvertrag klare Regelungen zur Sauberkeit und Rücksichtnahme bestehen. Alternativ ziehe ich in Betracht, morgen eine Reinigungskraft zu organisieren und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen.

Findet ihr mein Verhalten übertrieben? Für mich ist die Situation schlicht nicht mehr tragbar. Als ich ihn zuletzt auf den penetranten Essensgeruch ansprach und eine Duftkerze anzündete, wurde er direkt wütend – mit dem Verweis auf eine angebliche Allergie.

Ich freue mich über ehrliches Feedback und mögliche Lösungsansätze

...zum Beitrag

Ganz ehrlich: Nein, dein Verhalten ist überhaupt nicht übertrieben – im Gegenteil, ich finde, du bist schon sehr geduldig geblieben. In einer WG geht es um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme, und was du beschreibst, ist weit mehr als “nur” Unordnung.

Übernachtungsgäste in Massen, massive Verschmutzungen, laute Telefonate und kein Wille zur Besserung – das ist kein normales WG-Verhalten, sondern ein echter Störfaktor. Und wenn du Hauptmieter bist und die Verantwortung trägst, ist es nur verständlich, dass du Grenzen setzen willst.

Meine Meinung:

Wenn Gespräche und Bitten keinen Effekt haben, dann hast du jedes Recht, eine Kündigung zu prüfen. Wichtig ist nur, dass du schriftlich dokumentierst, was alles vorgefallen ist (Fotos, Zeugen, Nachrichtenverläufe etc.), falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Eine Reinigungskraft zu bestellen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen ist im Prinzip nachvollziehbar – aber rechtlich schwierig, solange er dem nicht vorher zugestimmt hat. Also wäre es wohl besser, den Weg über eine offizielle Abmahnung oder Kündigung zu gehen, wenn sich nichts ändert.

Du hast ein Recht auf Ruhe, Sauberkeit und eine Lebensumgebung, in der du dich wohlfühlen kannst – gerade wenn du Vollzeit arbeitest und deine Masterarbeit schreibst. Ich wünsche dir viel Kraft und klare Worte in der nächsten Auseinandersetzung. Manchmal hilft leider nur noch ein Schlussstrich.

...zur Antwort

Hallo GEZwang,

Ich war in einer ähnlichen Situation und kann verstehen, dass das verunsichert. Meines Wissens nach muss ich im Resturlaub keine Arbeitsmittel zurückgeben, weil in der Urlaubszeit keine Arbeitspflicht besteht. Und nach dem Vertragsende (also ab dem 1. Juni) bin ich rechtlich gesehen kein Mitarbeiter mehr – da kann mir der Arbeitgeber keinen Termin mehr vorschreiben.

Ich würde die Sachen einfach am letzten Arbeitstag nach der Schicht übergeben – notfalls an eine Kollegin oder mit einem kleinen Übergabeprotokoll. Hauptsache, ich hab’s sauber dokumentiert, dann bin ich auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Davty

...zur Antwort

Hey Domi9019,

Ich war mal in einer ähnlichen Lage – total belastend. Ja, man darf die Miete mindern, wenn die Wohnung nicht richtig nutzbar ist. Das geht sogar rückwirkend, ab dem Tag, an dem der Mangel auftritt. Wichtig ist nur, dass du den Vermieter sofort schriftlich informierst.

Eine Entschädigung (z. B. für Hotel oder Mehrkosten) ist auch möglich, aber nur, wenn du Belege und Nachweise hast. Ich hab mir damals beim Mieterverein Hilfe geholt – die wissen genau, was einem zusteht.

...zur Antwort

Das klingt echt frustrierend – gerade wenn man sich selbst nicht auskennt, will man sich auf den Steuerberater verlassen können.

Was du tun kannst:

  1. Fehlerliste machen: Schreib dir die Punkte auf, die dir schon aufgefallen sind (z. B. Zusatzversicherung). So hast du was Konkretes in der Hand, wenn du nachfragst – schriftlich oder im Termin.
  2. Schriftlich Nachbesserung fordern: Du hast Anspruch auf eine korrekte Steuererklärung. Schreib dem Steuerberater (am besten per Mail + höflich, aber bestimmt), dass dir Fehler aufgefallen sind und du um eine Überprüfung bittest – mit Fristsetzung.
  3. Zweiten Blick holen: Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, kannst du einen anderen Steuerberater oder ggf. sogar den Lohnsteuerhilfeverein um eine Prüfung bitten (manche bieten das günstig an, wenn es nicht um komplette Neu-Erstellung geht).
  4. Zahlung anpassen: Wenn du nachweislich Fehler findest und der ursprüngliche Berater nicht reagiert, kann das auch Einfluss auf die Rechnung haben – ggf. anteilige Kürzung oder Beschwerde bei der Steuerberaterkammer (falls es ganz hart kommt).

Du musst den Mist nicht einfach schlucken – aber ja, leider kostet Kontrolle oft extra.

Erst den bisherigen Berater schriftlich auf die Fehler hinweisen, vielleicht lenkt er ein. Und künftig lieber gleich einen suchen, bei dem du dich besser betreut fühlst.

...zur Antwort

Guten Morgen Zlelola,

Nein, du darfst das Geld am Ende nicht einfach behalten. Der Vermieter verliert seinen Anspruch nicht, nur weil er nicht erreichbar ist. Er kann das Geld auch später noch einfordern – sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre (Verjährungsfrist).

Du solltest das Geld unbedingt zur Seite legen oder auf ein separates Konto packen, um es später nachzahlen zu können. Am besten auch weiterhin dokumentieren, dass du mehrfach versucht hast zu zahlen.

Eine fristlose Kündigung deinerseits ist schwierig. Die Unerreichbarkeit des Vermieters ist zwar nervig und unprofessionell, aber kein klassischer Kündigungsgrund, solange du deine Wohnung nutzen kannst und keine erheblichen Mängel vorliegen.

Wenn du aber z. B. wichtige Dinge nicht klären kannst (Reparaturen, Nebenkostenabrechnung etc.), könnte in bestimmten Fällen eine ordentliche Kündigung möglich sein – das müsstest du aber im Einzelfall prüfen lassen (z. B. bei Mieterverein oder Anwalt).

Mein Tipp: Dokumentiere weiter alles (Mails, Fristen, Rücküberweisungen), bewahre das Geld auf, und wende dich an einen Mieterverein – die kennen solche Fälle gut und helfen dir ggf. rechtssicher weiter.

Viele Grüße
Davty

...zur Antwort

Ja, der Mittelfinger kann rechtliche Konsequenzen haben – das gilt als Beleidigung (§ 185 StGB) und ist strafbar. In Stadien gibt es oft Kameras, und bei hitzigen Spielen kann die Polizei die Aufnahmen auswerten, vor allem bei Anzeigen oder Eskalationen.

Aber: Bei einem einmaligen „Stinkefinger“ ohne Anzeige passiert meistens nichts. Trotzdem besser aufpassen – in der Masse vergisst man schnell, dass man beobachtet wird.

...zur Antwort

Ganz klar: Nein, Arbeitgeber sollten nicht mitbestimmen dürfen, bei welchen Krankheiten man noch arbeiten kann. Das ist Aufgabe von Ärzten – nicht von Chefs oder Personalabteilungen.

Ärztinnen und Ärzte haben das Fachwissen, um einzuschätzen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht – und dabei geht es nicht nur darum, ob man „irgendwie noch arbeiten“ könnte, sondern auch darum, ob die Arbeit die Gesundheit vielleicht sogar verschlimmern würde.

Stell dir vor, ein Arbeitgeber sagt: „Mit Rückenschmerzen kann man doch trotzdem ins Büro kommen.“ Aber was, wenn das Sitzen den Schmerz verstärkt? Oder wenn jemand mit einer Infektion im Team auftaucht und andere ansteckt?

Natürlich gibt es leider auch Fälle von „Krankfeiern“, aber die löst man nicht durch Misstrauen gegenüber allen, sondern durch gute Kommunikation und eine gesunde Unternehmenskultur. Vertrauen und Gesundheit gehören zusammen – und kein Arbeitgeber sollte in medizinische Entscheidungen reinreden dürfen.

...zur Antwort

Wenn du Probleme mit dem Jugendamt hast, fühlst du dich vielleicht machtlos oder ungerecht behandelt – das geht leider vielen so. In solchen Fällen ist es wichtig, dir rechtliche Unterstützung zu holen. Am besten wendest du dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Diese Anwälte kennen sich mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Inobhutnahmen und anderen Themen aus, bei denen das Jugendamt oft mitentscheidet. Es ist wichtig, dass du jemanden findest, der wirklich Erfahrung mit Fällen gegen das Jugendamt hat – denn diese Situationen sind oft sehr sensibel und emotional belastend.

Falls du finanziell gerade nicht weiterweißt: Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen. Damit kostet dich der Anwalt höchstens 15 Euro.

Du bist nicht allein – viele Eltern und Angehörige mussten sich schon gegen Entscheidungen des Jugendamts wehren. Ein guter Anwalt kann dir helfen, wieder klarzukommen und deine Rechte zu schützen.

Hab Mut, den ersten Schritt zu machen.

...zur Antwort

Das denken viele, weil Sucuk vor allem in Deutschland durch die türkische Community bekannt geworden ist. Die meisten Menschen hier haben Sucuk zum ersten Mal bei türkischen Nachbarn, Freunden oder in türkischen Supermärkten gesehen – also verbindet man es automatisch mit der Türkei.

Tatsächlich stammt Sucuk aber nicht nur aus der Türkei. Diese Knoblauchwurst gibt’s in ganz West- und Zentralasien, vom Balkan über die arabische Welt bis nach Zentralasien. In arabischen Ländern heißt sie z. B. sujuk, in Bulgarien sudjuk – die Rezeptur variiert etwas, aber das Grundprinzip bleibt gleich: stark gewürzte, luftgetrocknete Rohwurst.

Kurz gesagt: Sucuk ist keine rein türkische Erfindung, aber die türkische Version ist hierzulande einfach am bekanntesten – deswegen kommt der Eindruck zustande.

...zur Antwort